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Das 98/34 Verfahren: Ein Instrument zu Ihrer Verfügung
Das durch die Richtlinie 98/34/EG vorgeschriebene Notifizierungsverfahren stellt ein Instrument der Information, der Vorbeugung und des Dialogs dar. Das Verfahren steht im Dienste des Binnenmarktes und kann folglich auch von Ihnen in Anspruch genommen werden, denn es ermöglicht Ihnen, Handelshemmnisse, die Auswirkungen auf Ihre Tätigkeiten, die Ihrer Kunden oder Ihrer Mitglieder haben können, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gemäß der Richtlinie 98/34/EG, geändert durch die Richtlinie 98/48/EG, sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, der Kommission die Entwürfe nationaler technischer Vorschriften in Bezug auf sämtliche Produkte sowie die Entwürfe nationaler Vorschriften speziell für die Dienste der Informationsgesellschaft mitzuteilen. |
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Die notifizierten Entwürfe werden in der Regel in sämtliche Sprachen der Gemeinschaft übersetzt. Schließlich werden sie auf der EU-Website zur Verfügung gestellt und sind über die TRIS-Datenbank (Technical Regulations Information System) abrufbar. Die TRIS-Datenbank ist frei und ohne Formalitäten zugänglich und wird täglich aktualisiert. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Informationen über Gesetzesvorhaben der Mitgliedstaaten zu erlangen, für die Sie sich interessieren oder die Auswirkungen auf Ihre Tätigkeiten haben könnten. Zur Erleichterung der Recherche werden die notifizierten Entwürfe jeweils nach Gegenstand und betroffenem Tätigkeitsbereich in bestimmte Kategorien und Unterkategorien eingeteilt.
Zögern Sie in diesem Fall nicht, der Kommission oder den in Ihrem Land zuständigen Behörden Ihre Meinung mitzuteilen oder Ihre Beschwerden vorzubringen. Ihre Reaktion kann entscheidend sein. Das 98/34 Verfahren bietet Transparenz und ermöglicht der Kommission und sämtlichen Mitgliedstaaten gleichermaßen, auf die notifizierten Entwürfe zu reagieren. Ziel ist in erster Linie, die Angleichung der Entwürfe an die Vorschriften des Binnenmarktes zu gewährleisten.
Von nun an können Sie unser automatisches Meldesystem in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie sich für eine oder mehrere Notifizierungskategorien anmelden. TRIS benachrichtigt Sie automatisch per elektronischer Post, sobald eine neue Notifizierung in der bzw. den von Ihnen ausgewählten Kategorie/n eingegangen ist.
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