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Was beinhaltet das 98/34 Verfahren?
Die Richtlinie 98/34/EG (ehemalige 83/189/EEG) führt ein Verfahren ein, das die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten jeden Entwurf einer technischen Vorschrift betreffend Produkte und bald auch Dienste der Informationsgesellschaft mitzuteilen, bevor diese als nationale Gesetze angenommen werden.
Dieses Verfahren ermöglicht die Kontrolle und die Transparenz dieser nationalen Vorschriften. Wenn solche Vorschriften geeignet sind, ungerechtfertigte Handelssschranken zwischen den Mitgliedstaaten bewirken können, vermindert ihre Notifizierung im Entwurfsstadium und die anschliessende Auswertung ihres Inhalts dieses Risiko.
- Das 98/34 Verfahren: Ein Instrument zu Ihrer Verfügung
- Wichtige Veröffentlichungen, Dokumente, Reden
- Hinweise auf Gesetzestexte
- Rechtssprechung
- Mitteilungen an das Europäische Parlament (1992 - 1994) - RICHTLINIE 83/189/EWG
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- Mitteilungen an das Europäische Parlament (1995 - 1998) - RICHTLINIE 98/34/EG
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- Mitteilungen an das Europäische Parlament (1999 - 2002) - RICHTLINIE 98/34/EG IM BEREICH DER DIENSTE DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT
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- Mitteilungen an das Europäische Parlament (2002 - 2005) - ANWENDUNG DER RICHTLINIE 98/34/EG IN DEN JAHREN 2002 BIS 2005
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- Mitteilungen an das Europäische Parlament (2006 - 2008) - ANWENDUNG DER RICHTLINIE 98/34/EG IN DEN JAHREN 2006 BIS 2008
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- Mitteilungen an das Europäische Parlament (2009 - 2010) - ANWENDUNG DER RICHTLINIE 98/34/EG IN DEN JAHREN 2009 BIS 2010
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- Statistiken
- Arbeitsdokument: Die Rechtssprechung des Gerichshofs und die Praxis der Kommissionsdienststellen
- Arbeitsdokument: Directive 98/34/EC at the Service of ‘Better Regulation’ in the Enlarged EU
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