Normung

Die Europäische Kommission bemüht sich seit über zwei Jahrzehnten, hohe Sicherheitsanforderungen für Spielzeug zu etablieren und betont so die Notwendigkeit des Schutzes von Kindern. Im Jahr 1988 wurde die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug verabschiedet. Sie legte harmonisierte Normen für alle in den damals 12 Mitgliedstaaten verkaufte Spielzeuge fest.
Richtlinie 88/378/EWG
war eine der ersten der so genannten Richtlinien des neuen Konzepts
, die zwar Mindestanforderungen an die Sicherheit festlegten, es jedoch der Industrie überließen, über die Europäischen Normungsbehörden (CEN und CENELEC) detaillierte technische Normen zu vereinbaren, damit die Produkte diese Sicherheitsanforderungen erfüllen. Richtlinie 2009/48/EG
ist außerdem die erste branchenspezifische Richtlinie, die in den allgemeinen Rahmen zur Vermarktung von Produkten in der EU, das so genannte "Paket für den freien Warenverkehr", eingegliedert wurde.
Das neue Konzept und das Paket für den freien Warenverkehr eignen sich besonders gut für die Spielzeugbranche, da die detaillierten Normen schneller aktualisiert werden können und so besser mit der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen Schritt gehalten werden kann. Die Kommission unterhält eine Liste aller im Rahmen der Richtlinie für Spielzeug geltenden harmonisierten Normen. Angaben zu diesen (nicht verpflichtenden) Normen sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:
- Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (Amtsblatt C 149/91, 28.5.2013)
- Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 88/378/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug (Amtsblatt C 236/3, 1.9.2010)



