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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was ist ein KMU?

„KMU“ steht für „kleine und mittlere Unternehmen“ gemäß der Begriffsbestimmung im EU-Recht: Empfehlung 2003/361 der Kommission .

Die für die Einstufung eines Unternehmens als KMU ausschlaggebenden Faktoren sind:

  1. Zahl der Mitarbeiter und
  2. entweder Umsatz oder Bilanzsumme.

Unternehmenskategorie

Mitarbeiter

Umsatz

oder

Bilanzsumme

Mittleres Unternehmen

< 250

≤ 50 Mio. EUR

≤ 43 Mio. EUR

Kleinunternehmen

< 50

≤ 10 Mio. EUR

≤ 10 Mio. EUR

Kleinstunternehmen

< 10

≤ 2 Mio. EUR

≤ 2 Mio. EUR

Diese Schwellenwerte gelten nur für die Zahlen einzelner Gesellschaften. Eine Firma, die Teil einer größeren Gruppe ist, muss ggf. Daten zur Mitarbeiterzahl, zum Umsatz und zur Bilanzsumme dieser Gruppe einbeziehen.

Einzelheiten dazu:

Welche Hilfen können KMU erhalten?

Für Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, gelten ggf. folgende Vorteile:

  • Förderwürdigkeit im Rahmen zahlreicher EU-Unternehmensförderungsprogramme speziell für KMU, z. B. Forschungsförderung, Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie ähnliche nationale Förderprogramme, die andernfalls als wettbewerbswidrige „staatliche Beihilfen“ unzulässig wären (s. Gruppenfreistellungsverordnunga English).
  • Geringere Anforderungen oder ermäßigte Gebühren bei EU-Verfahrensformalitäten.

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