01/04/11 Gemeinsamer Markt
Änderung der Fahrzeugzulassung

Der Binnenmarkt zählt zu den wichtigen Errungenschaften Europas, bedarf jedoch in einigen Bereichen weiterer Verbesserungen, damit sein Potenzial als Motor für wirtschaftliches Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen voll ausgeschöpft werden kann. Auf dem Gebiet der Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Beispiel, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, wirkt sich die fehlende Harmonisierung weiterhin als Hemmnis für den freien Warenverkehr aus und wird so zu einer Verwaltungslast für Unternehmen und Bürger. Zu diesem Thema hat die Europäische Kommission kürzlich eine öffentliche Konsultation eröffnet, um die Betroffenen an der Lösung des Problems zu beteiligen.
Der Binnenmarkt hat für Verbraucher und Unternehmen zu deutlichen Erleichterungen geführt. Es existieren allerdings nach wie vor Hindernisse. Eines dieser Hindernisse besteht bei der Zulassung von zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugen.
Doppelter Aufwand
Der Kauf eines Autos in einem anderen Mitgliedstaat oder dessen Überführung in einen anderen Mitgliedstaat (zum Beispiel bei Umzug ins Ausland) ist für Unternehmen und Bürger in der EU häufig mit erheblichem Aufwand für Formalitäten zur Wiederzulassung, möglicherweise sogar mit doppelter Zahlung der Zulassungsgebühren verbunden. Grund hierfür sind die nichtharmonisíerten nationalen Bestimmungen für Zulassungsgebühren, die in Europa oft uneinheitlich angewendet werden. Dies hat zur Folge, dass Antragsteller in vielen Fällen das Fahrzeug im europäischen Herkunftsland abmelden und dann im Bestimmungsland neu anmelden müssen. In den meisten Mitgliedstaaten ist die Neuzulassung mit zusätzlichen Formalitäten und Ausgaben verbunden, und Antragsteller werden oft aufgefordert, die gleichen Unterlagen erneut beizubringen. Einige Mitgliedstaaten verlangen von Antragstellern sogar, eine technische Prüfung des Fahrzeugs durchführen zu lassen, obwohl gültige Bescheinigungen vorliegen. Auch Mietwagenunternehmen stellt sich dieses Problem, wenn sie zum Ausgleich saisonbedingter Nachfrageschwankungen ihre Fahrzeugflotte in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen.
Die Zulassungspflicht für ein in einem anderen Mitgliedstaat bereits zugelassenes Fahrzeug kann darüber hinaus zu Schwierigkeiten für die Zulassungs- und Steuerbehörden in den Zielmitgliedstaaten führen.
Mit der Erweiterung des Binnenmarktes tritt dieses Problem noch deutlicher hervor. Nach Informationen von SOLVIT, dem europäischen Online-Tool zur Ermittlung und Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, beziehen sich 5 % der gemeldeten Fälle auf die Zulassung von Fahrzeugen. Ein großes Problem bestand in der Erfordernis einer nationalen Konformitätsbescheinigung für Fahrzeuge, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren. Die Pflicht, ein bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Kraftfahrzeug neu zuzulassen, ist häufig Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Erleichterung des Verfahrens
Der verwaltungstechnische Aufwand für die Überführung eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat stellt ein erhebliches Hindernis für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie die Freizügigkeit von Arbeitnehmern dar. Was an sich ein einfacher Vorgang sein sollte, wird in vielen Fällen zu einem bürokratischen Alptraum mit lästigen Wiederzulassungsformalitäten.
Die Europäische Kommission ist entschlossen, im Rahmen ihrer strategischen Initiative zur Neubelebung des Binnenmarktes – eines wichtigen Elements der Strategie Europa 2020 –, die Zulassung von Fahrzeugen für EU-Bürger zu vereinfachen, und hat bereits dahin gehende Schritte eingeleitet. Im März 2011 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Ermittlung der Probleme gestartet, mit denen sich Bürger und Unternehmen in der EU konfrontiert sehen, wenn sie ein in einem Mitgliedstaat gekauftes und zugelassenes Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat überführen möchten. Diese Initiative ist eine der Maßnahmen, die im EU-Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010
als Ergänzung der Binnenmarktakte des Jahres 2010 dargelegt wurden.
„Es darf kein Problem sein, ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu erwerben und es anschließend in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen”, erklärte Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum. „Diese öffentliche Konsultation wird uns ein besseres Verständnis der Probleme von Bürgern und Unternehmen vermitteln sowie die Entwicklung von Konzepten für eine Verbesserung der Situation ermöglichen. Unser Ziel ist es, Kosten- und Zeiteinsparungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen sowie für die nationalen Zulassungsstellen zu erreichen“, ergänzte er.
Die Konsultation endet am 26. Mai 2011 und bildet die Grundlage für geeignete Maßnahmen der Europäischen Kommission.
Prüfung der Optionen
Die Bürger der EU, die nationalen Zulassungsbehörden und Interessengruppen wie etwa Unternehmen, private Organisationen und Lobbygruppen sind aufgefordert, sich an der Konsultation zu beteiligen, bei der für jede Teilnehmerkategorie ein maßgeschneiderter Fragebogen zur Verfügung steht. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden auf einer von der Europäischen Kommission veranstalteten Konferenz vorgestellt.
Auf der Tagesordnung stehen eine Reihe von Optionen, darunter: verbesserte Umsetzung des geltenden EU-Rechts durch zusätzliche Beratung und bessere Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung; Selbstregulierung durch die Zulassungsbehörden mit dem Ziel einer Vereinbarung gemeinsamer Grundsätze für die Zulassung; Abänderung der bestehenden Rechtsvorschriften hinsichtlich der Anerkennung von Zulassungsdokumenten, oder ein neuer Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, der die Bedingungen für die nationalen Regelungen der Fahrzeugzulassungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Fahrzeugführern und nationalen Behörden aufführt, einschließlich der Einführung einer europäischen Zulassungsbescheinigung, die von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt wird und die Anerkennung der bereits in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrzeugzulassung ermöglicht.
Die Vereinfachung von Formalitäten und Bedingungen für die Zulassung von Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union ist Bestandteil der EU-Initiative zur Neubelebung des europäischen Binnenmarktes. Durch Beseitigung eines der alltäglichen Hindernisse für Bürger, Unternehmen und Behörden der EU und durch Verringerung des Verwaltungsaufwands kann diese Maßnahme einen Beitrag zur Freisetzung von Wachstumsressourcen leisten.
Ein typisches Problem
Ein Unternehmen versuchte, ein zuvor in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Polen zuzulassen. Die zuständigen polnischen Behörden verweigerten die Anerkennung der harmonisierten deutschen Zulassungsbescheinigung, die gemäß den Anhängen I und II der Richtlinie 1999/37/EG aus zwei Teilen besteht, wie von Artikel 3 derselben Richtlinie vorgesehen, und forderten eine polnische Übersetzung des Dokuments. Die Bescheinigung wird in den Anhängen der Richtlinie ausführlich erläutert und kann durch einfaches Vergleichen der mit einheitlichen Buchstaben und Ziffern gekennzeichneten Abschnitte gelesen werden. Daher bestand keine Notwendigkeit, die Bescheinigung in die polnische Sprache übersetzen zu lassen.
SOLVIT Polen überzeugte die zuständigen Behörden von der Notwendigkeit, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen abzuändern. Mit der neuen, am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Fassung wurden so die nationalen Zulassungsbestimmungen an das EU-Recht angepasst.
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