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21/05/10 Gemeinsamer Markt

Die Bedeutung eines sicheren Marktes

Photo: All rights reserved © Suprijono Suharjoto - Fotolia.com

Marktüberwachung dient dem Schutz von Verbrauchern und Unternehmen vor unsicheren Produkten und gewährleistet, dass sich alle Wirtschaftsakteure an die Regeln halten. Deshalb ist sie für das effiziente Funktionieren des EU-Binnenmarktes so wichtig. Die vor kurzem in Kraft getretenen verbesserten Regeln zur Marktüberwachung sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Der freie Warenverkehr gehört zu den Grundpfeilern des EU-Binnenmarktes. Mit Freiheit ist jedoch auch Verantwortung verbunden. Um sicherzustellen, dass die Produkte auf dem Markt, einschließlich der Importprodukte aus Drittländern, sicher sind und allen erforderlichen EU-Bestimmungen entsprechen, ist ein wirksames System zur Marktüberwachung unerlässlich.

Obwohl der Binnenmarkt EU-weit besteht, ist die Marktüberwachung als letzter Schritt der Marktkontrolle eine nationale Aufgabe: Jeder Mitgliedstaat ist für die Überwachung der Produkte auf seinem Hoheitsgebiet verantwortlich und leitet bei Zuwiderhandlungen entsprechende Maßnahmen ein.

Trotz der umfassenden Harmonisierung von Sicherheitsstandards und anderen Produktanforderungen (z.B. Umweltschutz) in der gesamten Union, zeigt die Erfahrung, dass zwischen den Mitgliedstaaten immer noch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Umsetzung dieser Anforderungen bestehen. Dadurch kommt es, dass eine beträchtliche Anzahl nicht standardgerechter Produkte auf den Markt gelangt, was unter anderem zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

Ein Schritt in Richtung einer vollständigen Angleichung

Gegen diese Mängel richtet sich der so genannte Neue Rechtsrahmen, der Maßnahmen zur Stärkung der Marktüberwachung enthält und dafür sorgen soll, dass die Verbraucher überall in der EU den gleichen hohen Schutz genießen. Die spezifische EU-Verordnung 2008 [175 KB] enthält die allgemeinen Bedingungen für die Marktüberwachung in ganz Europa. Die Verordnung, die im Januar 2010 in Kraft trat, geht mit einem Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten [259 KB] einher, der weitere Maßnahmen enthält, die gewährleisten sollen, dass nur sichere und normgerechte Produkte auf den Markt gelangen können.

Beide Instrumente dienen der Stärkung nationaler Marktüberwachungsinstrumente, der Gewährleistung eines einheitlicheren Umfangs von Interventions- und Kontrollmaßnahmen auf dem gesamten Binnenmarkt, der Sicherung der Gleichbehandlung nicht konformer Produkte in Europa, dem Schutz fairer Wirtschaftsakteure gegenüber unlauterem Wettbewerb durch "schwarze Schafe" und der Stärkung des Vertrauens in die CE-Kennzeichnung (siehe Kasten).

Die Verordnung erläutert die Aufgaben der Mitgliedstaaten bei der Marktüberwachung: Nationale Überwachungsbehörden verfolgen und kontrollieren regelmäßig die auf ihren Märkten angebotenen Waren und ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Waren mit den Normen übereinstimmen oder ansonsten aus dem Verkehr gezogen werden. Außerdem können sie bei Zuwiderhandlungen im Verhältnis zur Schwere des Tatbestands Strafen verhängen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen ihre Marktüberwachungsprogramme aktualisieren und die Funktionsweise ihrer Überwachungstätigkeit mindestens alle vier Jahre überprüfen und auswerten.

Zusätzlich dazu verpflichtet die Verordnung die Mitgliedstaaten, Importwaren von außerhalb der EU zu prüfen, da nicht alle die Standards des Binnenmarktes erfüllen. Am effektivsten ist es, nicht konforme Importwaren bereits an der Grenze herauszufiltern, bevor sie auf den EU-Markt gelangen.

Im Beschluss sind die Verpflichtungen für die Unternehmen festgelegt. Jeder Akteur in der Absatzkette hat seine Aufgaben zu erfüllen, damit nur sichere Produkte verkauft werden. Der Beschluss schreibt auch vor, dass die Nachverfolgbarkeit aller Produkte vom Verkäufer bis zum Hersteller oder Importeur gewährleistet sein muss. Diese Information ist für die Behörden von entscheidender Bedeutung, um die Lieferung unsicherer Produkte schnell stoppen zu können.

Kooperation und Schnellwarnsystem

Es existiert bekanntlich kein Mitgliedstaat für sich allein, und eine erfolgreiche Marktüberwachung erfordert eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden, zumal die Waren sich auf dem Binnenmarkt relativ frei bewegen können.

Mit der neuen Verordnung erhöht sich die Wirksamkeit dieser Zusammenarbeit, zu der auch der Austausch von Information und Wissen sowie die gemeinsame Ressourcennutzung gehören. Sobald die nationalen Behörden ein gefährliches Produkt feststellen, greift ein Kooperationsmechanismus.

Die EU hat ein entsprechendes Instrument geschaffen, über das alle Mitgliedstaaten Informationen über nicht konforme Produkte austauschen können. Das EU-Frühwarnsystem RAPEXEnglish, das bereits für die Verbraucherprodukte gilt, wurde nun auf Waren für die gewerbliche Verwendung ausgedehnt. Es sorgt dafür, dass Informationen über vom EU-Markt genommene bzw. zurückgerufene Produkte zügig zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission weitergereicht werden, um den Verkauf dieser Produkte auf dem Markt zu verhindern oder einzuschränken.

Ein Konformitätskennzeichen

Die geschwungene Buchstabenkombination "CE", die auf vielen Produkten steht, ist den Verbrauchern in der EU bestens bekannt. Diese CE-Kennzeichnung bedeutet, dass das entsprechende Produkt alle einschlägigen Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und sonstigen Anforderungen der harmonisierten Rechtsvorschriften der EU erfüllt.

Alle Produkte, bei denen EU-weite Anforderungen und eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben sind, müssen das CE-Zeichen aufweisen. Dazu zählen beispielsweise Computer, Telefone, Spielzeug und Elektrogeräte. Es gibt natürlich auch Produktgruppen, die nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden müssen, wie etwa Autos.

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