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KMU

Gemäß Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG setzt sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Unternehmen zusammen, mit weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft (siehe KMU-Definition). KMU sind das Rückgrat der EU-Wirtschaft: Sie machen 99 % aller EU-Unternehmen aus. In rund 23 Millionen KMU sind ungefähr 75 Millionen Personen beschäftigt.

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