Die Richtlinie über Druckgeräte (97/23/EG) wurde im Mai 1997 vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat erlassen und trat am 29. November 1999 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bis zum 28. Mai 2002 konnten die Hersteller entscheiden, ob sie die Druckgeräterichtlinie oder weiterhin die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften anwenden wollten. Seit dem 29. Mai 2002 ist die Durckgeräterichtlinie in der gesamten Europäischen Union rechtsverbindlich.
Die Richtlinie bietet, zusammen mit den Richtlinien über einfache Druckbehälter (87/404/EG), ortsbewegliche Druckbehälter (99/36/EG) und Aerosolpackungen (75/324/EEC), einen angemessenen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene für Geräte, bei denen Druckrisiken bestehen.
Für weitere Informationen siehe:
Richtlinie über Druckgeräte (DGRL): Überblick