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KMU-Definition
 
 

Am 6. Mai 2003 nahm die Kommission eine neue Empfehlung 2003/361/EG zur KMU-Definition an, die seit dem 1. Januar 2005  die Empfehlung 96/280/EG ersetzt. Die Überprüfung berücksichtigt die wirtschaftlichen Entwicklungen seit 1996 und die Erfahrungen mit der Anwendung der vorherigen Definition. Sie erhöht die Rechtssicherheit bzgl. der Definition von klein und mittleren Unternehmen und verringert gleichzeitig die Umgehungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beihilfen, Strukturfonds und das Forschungs- und das Entwicklungsrahmenprogramm.

Die Empfehlung betrifft alle Gemeinschaftspolitiken zugunsten von KMU innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und richtet sich an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds.

Die Definition wird in einer Anzahl von Gemeinschaftsakten und Programmen übernommen werden und wird im Bereich staatlicher Beihilfen in die KMU-Gruppenfreistellungsverordnung (inklusive der F&E Beihilfen) sowie der Verordnung bzgl. Beihilfen für Berufsausbildung integriert werden. (s. Vorschriftenen).

Hintergrund:

Mikro-, klein- und mittelgroße Unternehmen sind sozial und wirtschaftlich wichtig, da sie 99% aller Unternehmen in der EU darstellen,  etwa 65 Millionen Arbeitsplätze bieten und eine wichtige Quelle für unternehmerische Initiative und Innovation sind. Oftmals stehen sie aber speziellen Schwierigkeiten gegenüber. Um diese auszugleichen, bewilligen gemeinschaftliche und nationale Rechtsvorschriften KMU verschiedene Vorteile. Zur Vermeidung von Verzerrungen im Binnenmarkt, ist jedoch eine rechtlich sichere und leicht anzuwendende KMU-Definition notwendig.

Die neue Empfehlung garantiert, dass KMU, die Teil einer größeren Unternehmensstruktur sind und die sich deshalb auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen können als echte KMU, nicht von KMU Unterstützungsmaßnahmen profitieren.

Die Erhöhung der Finanzplafonds im Vergleich zur Empfehlung von 1996 berücksichtigt die Preis- und Produktivitätszunahme in den vergangenen Jahren. Der Schwellenwerte für die Anzahl der Mitarbeiter bleibt dagegen unverändert.

Unternehmens-kategorie

Zahl der Mitarbeiter

Umsatz

oder

Bilanzsumme

mittelgroß

< 250

≤ € 50 Millionen

≤ € 43 Millionen

klein

< 50

≤ € 10 Millionen

≤ € 10 Millionen

mikro

< 10

≤ € 2 Millionen

≤ € 2 Millionen

 

Die neue Empfehlung wurde im wesentlichen in zwei Runden intensiver öffentlicher Konsultation im Zeitraum 2001-2002 diskutiert und beraten. Wichtige Ergebnisse daraus sind:

  • die Typologie von Unternehmen wurde klarer gefasst (Unterscheidung zwischen eigenständigen Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen), an die Richtlinie über den konsolidierten Jahresabschluss angepasst und dabei eine Kalkulationsmethode für die Schwellenwerte, eingeführt, die ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Stärke von Unternehmen gibt

  • auszubildende oder Studenten in Berufsausbildung gehen nicht mehr in die Berechnung der Schwellenwerte ein, um die  Berufsausbildung zu fördern

  • ein Modell für eine Erklärung ABL C 118 vom 20.5.2003, S. 5 pdf format - 1492KB und Berichtigung AbL 156 vom 4.7.2003, S. 14 pdf format - 1492KB
    von Unternehmen wurde vorgeschlagen, das es ermöglichen sollte, das Risiko von Interpretationsunsicherheiten zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern

  • die Befreiungen für Forschungsinstitute und Risikokapitalfonds wurde erweitert, um Eigenkapitalfinanzierung von KMU anzuregen und die Forschung zu fördern.

 

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zuletzt aktualisiert:  03/04/2009