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Definition
der kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) Zur Erinnerung : Text der abgeschlossenen Konsultation Die Definition von KUM, die momentan im Gemeinschaftsrecht gilt, ist die Empfehlung 96/280/EG der Kommission. Dieser Text bedarf einer Anpassung um:
Nach einer Internetkonsultation im Herbst 2001, wurde der Vorentwurf des Textes der Definition der kleinen und mittleren Unternehmen abgeändert (siehe « Hintergrund »). Der überarbeitete Vorentwurf fand einen breiten Konsens bei den nationalen Regierungen, die im Rahmen der Gruppe für Unternehmenspolitik befragt wurden. In Anbetracht der sehr großen Anzahl der betroffenen Unternehmen und aufgrund der Tatsache, daß es sich um einen unabhängigen Rechtsakt der Kommission handelt, für die die Anwendung der Grundsätze der guten Verwaltung besondere Bedeutung haben, hat Herr Erkki Liikanen, Kommissar für Unternehmenspolitik, gewünscht, daß eine zweite Konsultation stattfindet. Diese soll eine allerletzte Prüfung der in Betracht gezogenen Regelung erlauben. (Origin le: FR; die anderen Sprachversionen wurden noch nicht durch juristische Revisoren überprüft)Hintergrund:Ende 2001 hat die Kommission (Generaldirektion Unternehmen) eine groß angelegte öffentliche Konsultation zu der Revision der KMU Definition durchgeführt (Einreichungsfrist war der 9.11.2001). Der Text dieser Konsultation ist erhältlich unter: http://ec.europa.eu/enterprise/consultations/sme_definition/index.htm Die Verbesserungen gegenüber dem Vorentwurf, die sich aufgrund der ersten Konsultation ergeben haben, sind zahlreich und bedeutsam, was ein Zeichen für das beträchtliche Interesse an der Konsultation sowie die Qualität der eingegangenen Beiträge ist. Diese Verbesserungen oder Änderungen sind insbesondere:
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