Die Europäische Kommission informiert den Europäischen Rat und das Parlament über die Vorbereitungen für eine Mitgliedschaft durch so genannte “Monitoringberichte”. Diese dienen den Bewerberländern gleichzeitig als Richtlinie für ihre Beitrittsvorbereitungen.
Expertengutachten ("Peer reviews") behandeln problematische Punkte, die in den Monitoringberichten ermittelt wurden.
Vor dem geplanten Beitritt werden die Ergebnisse in einem umfassenden Monitoringbericht festgehalten. Dieser Bericht dient als Basis der Europäischen Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge, die Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Diese Maßnahmen beinhalten Schutzmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren sowie finanzielle Rückforderungen.
Regelmäßige/Fortschrittsberichte (Überprüfungsverfahren) sollen die Fortschritte jedes Landes bei der Vorbereitung auf den zukünftigen Beitritt bewerten.
Sobald die Verhandlungen über alle Kapitel abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse in einem Entwurf für einen Beitrittsvertrag festgehalten, der zwischen dem Europäischen Rat und den Beitrittsländern vereinbart wird. Der Vertragsentwurf wird der Europäischen Kommission zur Stellungnahme und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Der endgültige Beitrittsvertrag wird nach Unterzeichnung den Mitgliedsstaaten sowie jedem betroffenen Bewerberland zur Ratifizierung übergeben. Diese erfolgt nach den von der Verfassung der einzelnen Ländern vorgegebenen Verfahrensregeln. Nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses und Inkrafttreten des Vertrags wird das Bewerberland ein EU-Mitgliedsstaat.
Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) ist Teil des Erweiterungsprozesses. Es ist der Bezugsrahmen für die westlichen Balkanländer auf ihrem Weg zum möglichen EU-Beitritt.