Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Länderprofil
Politische Beziehungen mit der EU
Der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde 2005 der Status eines Kandidatenlandes für eine EU-Mitgliedschaft zuerkannt.
Abkommen mit der EU
Zahlen und Fakten – Handel
Zeittafel:
19. Dezember 2009 – Visaerleichterungsabkommen tritt in Kraft
Oktober 2009 – Die Kommission empfiehlt die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen
Oktober 2009 – Die Kommission schlägt vor, in die zweite Phase des SAA überzugehen
15. Juli 2009 – Europäische Kommission schlägt der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien die Liberalisierung der Visabestimmungen vor.
Mai 2008 – Europäische Kommission stellt Fahrplan für die Liberalisierung der Visabestimmungen mit dem Land vor.
März 2008 – Europäische Kommission verabschiedet Mitteilung zu den westlichen Balkanländern, in der Bedingungen für die nächsten Schritte im Beitrittsprozess dargelegt werden.
Februar 2008 – Aufnahme der Gespräche über die Liberalisierung der Visabestimmungen.
18. Februar 2008 – Rat verabschiedet Beitrittspartnerschaft, die auf der Europäischen Partnerschaft vom Januar 2006 aufbaut.
1. Januar 2008 – Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme mit der EU treten in Kraft.
30. Januar 2006 – Verabschiedung der Europäischen Partnerschaft durch den Rat.
16. Dezember 2005 – Anerkennung als Kandidatenland durch den Europäischen Rat
.
9. November 2005 – Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsgesuch der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
14. Februar 2005 – Regierung übermittelt Antworten auf Fragenkatalog an die Kommission.
14. September 2004 – Erste Sitzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsrates zwischen der EU und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
17. Mai 2004 – Rat beauftragt die Kommission, eine Stellungnahme zum Beitrittsantrag auszuarbeiten.
1. April 2004 – Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA).
22. März 2004 – Einreichung des Antrags auf EU-Mitgliedschaft.
Juni 2003 – Auf dem Europäischen Rat von Thessaloniki
wird der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP)
als EU-Politik für die westlichen Balkanländer bestätigt und diesen Ländern eine Mitgliedschaft in der EU in Aussicht gestellt.
3. Juli 2001 – Der Rat verabschiedet erste gemeinsame Maßnahme für einen EU-Sonderbeauftragten.
1. Juni 2001 – Inkrafttreten des Interimsabkommens (zu Handel und handelsbezogenen Fragen des SAA).
9. April 2001 – Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA).
November 2000 – Auf dem Gipfel von Zagreb
wird der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP)
für fünf Länder Südosteuropas eingeleitet, einschließlich der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.
Juni 2000 – Der Europäische Rat von Feira erklärt alle SAP-Länder zu "potenziellen Kandidaten" für eine EU-Mitgliedschaft.
1997 – Regionaler Ansatz: Der EU-Ministerrat knüpft den Ausbau der bilateralen Beziehungen an politische und wirtschaftliche Bedingungen. 29. April: Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens und Finanzprotokolls zur Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit; Abkommen über den Handel mit Textilwaren; Verkehrsabkommen.
1996 – Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien kann im Rahmen des PHARE-Programms der Europäischen Kommission Zuschüsse erhalten.