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Wer sind unsere Partner bei den Verhandlugen ?Am 31. März 1998 wurden Beitrittsverhandlungen mit sechs Bewerberstaaten eröffnet – Estland, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Am 13. Oktober 1999 empfahl die Kommission, Verhandlungen mir Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, der Slowakischen Republik und Rumänien zu beginnen. Diese Verhandlungen begannen am 15. Februar 2000. Am 9. Oktober 2002 hat die Kommission empfohlen, die Verhandlungen mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik und Slowenien abzuschließen. Verhandlungen sind mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik und Slowenien in Dezember 2002 abgeshlossen worden. Wer sind die Akteure im Erweiterungsprozess?Auf der Seite der Union sind die Mitgliedstaaten die Vertragsparteien in den Beitrittsverhandlungen. Die Präsidentschaft des Ministerrates, die zwischen den Mitgliedstaaten in einem sechsmonatigen Turnus rotiert, präsentiert die Verhandlungsposition, die vom Rat vereinbart wurde, und sie sitzt den Verhandlungssitzungen auf der Ebene der Minister oder Ihrer Stellvertreter vor. Jedes Bewerberland verfasst seine Position für jedes der 31 Kapitel des EU Acquis, um in die Verhandlungen einzutreten. Jeder Bewerber hat einen Chefunterhändler ernannt, der über einen ihn unterstützenden Expertenstab verfügt. Die Europäische Kommission schlägt dem Rat eine vorläufige Verhandlungsposition vor. Die Kommission steht in engem Kontakt mit den Bewerberstaaten, um Probleme zu lösen, die während den Verhandlungen entstehen. Innerhalb der Kommission wird die Arbeit von der Generaldirektion Erweiterung koordinert. Das Generalsekretariat des Rates und die Bewerberstaaten stellen das Sekretariat für die Verhandlungen. Das Europäische Parlament wird fortlaufend informiert über den Fortschritt der Verhandlungen und gibt sein Einverständnis zu den resultierenden Beitrittsverträgen. Jeder Mitgliedstaat wird die Beitrittsvertäge ratifizieren müssen. In den meisten Fällen bedarf dies eines Parlamentsbeschlusses. Die Debatten zur Ratifizierung werden den Volksvertetern in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit bieten, ihre Sicht zur Erweiterung einzubringen. In einigen Ländern könnte auch ein Referendum über die endgültige Annahme der Beitrittsverträge stattfinden. Worum geht es bei den Verhandlungen?Die Verhandlungen legen die Bedingungen, unter denen die einzelnene Bewerberstaaten der Europäischen Union beitreten, fest. Beim Eintritt in die Europäische Union wird von den Bewerbern erwartet, den „Acquis“ zu akzeptieren, d.h. die detailierten Gesetze und Regeln, die auf Grundlage der EU Gründungsverträge angenommen wurden, die im Wesentlichen die Verträge von Rom, Maastricht, Amsterdam und Nizza sind. Die Verhandlungen konzentrieren sich auf die Bedingungen, unter denen die Bewerber den acquis übernehmen, umsetzen und durchsetzen, und insbesondere auf das Einräumen von Übergangsregelungen, die in Ausmaß und Dauer beschränkt bleiben müssen. Mit Hilfe ähnlicher Regelungen in früheren Beitrittsverhandlungen konnten neue Mitgliedstaaten ihre Übereinstimmung mit bestimmten Gesetzen und Regeln stufenweise bis zu einem in den Verhandlungen vereinbarten Datum einführen. Wie finden die Verhandlungen statt?1997 hat sich der Rat auf die Verhandlungsprozeduren verständigt. Verhandlungssitzungen finden auf Ministerebene oder der ihrer Stellvertreter statt, d.h. zwischen den Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten sowie den Botschaftern oder Chefunterändlern der beitrtittswilligen Staaten. Verhandlungen mit Beitrittskandidaten werden individuell geführt und jedes Bewerberland wird nach seinen eigenen Leistungen begutachtet; die Geschwindigkeit des Verhandlungsprozesses hängt von der Vorbereitung jedes einzelnen Bewerberlandes sowie der Komplexität einzelner Sachfragen ab. Daher ist es nicht möglich, die voraussichtliche Verhandlungsdauer je Einzelfrage im Voraus zu bestimmen. Die Europaische Kommission schlägt die gemeinsamen Verhandlungsstandpunkte der EU fur jedes Kapitel vor, das sich auf die Gemeinschaftskompetenz bezieht. Verhandlungspositionen werden einstimmig vom Rat beschlossen.
Die Verhandlungsergebnisse werden in einem Beitrittsvertrag festgehalten.
Dieser wird dem Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament
zum Einverständnis vorgelegt. Datum der Bewerbungen um EU-Mitgliedschaft
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