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Energieeffizienz

Energieeffizienzrichtlinie

Am 25. Oktober 2012 wurde die Richtlinie 2012/27/EG über Energieeffizienz erlassen.

Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union geschaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Energieeffizienzziel der Union von 20 % bis 2020 erreicht wird, und um weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten. In dieser Richtlinie werden Regeln festgelegt, mit denen Hemmnisse im Energiemarkt und Marktversagen, die der Effizienz bei der Energieversorgung und -nutzung entgegenstehen, beseitigt werden sollen; ferner ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele bis 2020 vorgesehen.

Am 4. Oktober 2012 billigte der Rat die politische Einigung über die Energieeffizienzrichtlinie. Das Europäische Parlament hatte am 11. September befürwortend über diese Richtlinie abgestimmt.

Die Richtlinie sieht rechtsverbindliche Maßnahmen vor, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten um einen sparsameren Umgang mit Energie in allen Abschnitten der Energiewertschöpfungskette − von der Umwandlung über die Verteilung bis hin zum Endverbrauch − voranzubringen. Dazu zählt auch die Auflage für alle Mitgliedstaaten, Energieeffizienzverpflichtungssysteme einzuführen oder vergleichbare politische Maßnahmen zu ergreifen. Dies wird zu einer verbesserten Energieeffizienz in Haushalten, Unternehmen und Verkehr führen. Außerdem sieht die Richtlinie unter anderem noch vor, dass die öffentliche Hand eine Vorreiterrolle übernimmt und dass die Verbraucher Anspruch darauf haben zu wissen, wie viel Energie sie verbrauchen.

Am 22. Juni 2011 legte die Kommission einen Vorschlag für eine neue Energieeffizienz-Richtlinie vor, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten um einen sparsameren Umgang mit Energie in allen Abschnitten der Energiewertschöpfungskette − von der Umwandlung über die Verteilung bis hin zum Endverbrauch − voranzubringen. Der Vorschlag sieht einfache und gleichzeitig ehrgeizige Maßnahmen vor: eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Energiesparprogrammen in allen Mitgliedstaaten, eine Vorreiterrolle der öffentlichen Hand und maßgebliche Energieeinsparungen für Verbraucher.

Am 19./20. April 2012 wurde auf der informellen Ratstagung der Energieminister ein Non-Paper zur Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dieses Non-Paper gibt Aufschluss über die veranschlagten Kosten und den voraussichtlichen Nutzen der neuen Richtlinie und soll die Debatte über den Vorschlag unterstützen.