O.M. (Verordnung) vom 15.4.1969.
Königliches Dekret Nr. 1300/1995 vom 21.7.1995.
Gesetzgebendes königliches Dekret 1/94 vom 20. Juni zur Neufassung des Allgemeinen Gesetzes über die soziale Sicherheit (Ley General de la Seguridad Social).
Königliches Dekret Nr. 1647 vom 31. Oktober 1997.
Pflichtversicherungssystem für alle Arbeitnehmer. Beitragsabhängige Leistungen.
Arbeitnehmer.
Eine geringfügige Beschäftigung, die aufgrund der Arbeitsstunden und des Entgelts nicht als Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts betrachtet wird, ist von der Versicherungspflicht ausgenommen.
Als dauernde Erwerbsunfähigkeit (incapacidad permanente) gilt der Zustand eines Arbeitnehmers, der nach einer verordneten Behandlung objektiv feststellbare und voraussichtlich endgültige körperliche oder funktionelle Störungen aufweist, die seine Arbeitsfähigkeit teilweise oder völlig einschränken.
33,33%.
Dauernde vollständige Erwerbsunfähigkeit (incapacidad permanente total): ab dem Tag der amtlichen Feststellung der dauernden Erwerbsunfähigkeit (in der Regel aufgrund eines Begutachtungsverfahrens).
Dauererwerbsunfähigkeit (incapacidad permanente):
Regelmäßig Versicherter im Alter unter 26 Jahren: die Hälfte des zwischen der Vollendung des 16. Lebensjahres und dem Eintritt des Versicherungsfall liegenden Zeitraums.
Regelmäßig Versicherter ab 26 Jahren: ein Viertel des zwischen der Vollendung des 20. Lebensjahres und dem Eintritt des Versicherungsfalls liegenden Zeitraums, mindestens jedoch 5 Jahre.
Ein Fünftel des Beitragszeitraums muß in den zehn Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls liegen.
Längere Wartezeit bei nicht regelmäßig Versicherten.
Keine Wartezeit, wenn die Invalidität durch einen nicht berufsbedingten Unfall verursacht wurde und der Versicherte regelmäßig versichert ist oder einen analogen Status genießt.
Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, Beitragspflichtiges Einkommen der letzten 96 Monate.
Dauernde teilweise Minderung der Berufsfähigkeit (Incapacidad permanente parcial para la profesión habitual)
Pauschalleistung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der Berechnungsgrundlage für Geldleistungen im Krankheitsfall (siehe Tabelle III).
Dauernde vollständige Berufsunfähigkeit (Incapacidad permanente total para la profesión habitual)
55% der Berechnungsgrundlage. Für Arbeitslose über 55 Jahre: 75% der Berechnungsgrundlage. Auf Antrag des Berechtigten Abgeltung der Rente durch eine 84 Monatsbeträgen entsprechende Kapitalabfindung (Rentner über 54 Jahre: Kürzung um 12 Monatsbeträge je zusätzliches Jahr, absolutes Minimum: 12 Monate).
Dauernde Erwerbsunfähigkeit (Incapacidad permanente absoluta)
100% der Berechnungsgrundlage.
Schwerstbehinderung (Gran invalidez):
Die Rente entspricht dem Betrag der Leistung für dauernde Erwerbsunfähigkeit (Incapacidad permanente absoluta) zuzüglich 50%.
Alle Renten werden im Jahr 14 mal gezahlt.
Als Referenzeinkommen dient der Quotient aus der Summe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte der 96 Monate vor dem Ereignis dividiert durch 112. Die Entgelte der 24 Monate vor dem Ereignisse gehen mit ihrem tatsächlichen Wert in die Rechnung ein, die übrigen werden entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex bis zum Monat unmittelbar vor der 24-Monats-Periode dynamisiert.
Handelt es sich um keinen Arbeitsunfall und ist der Arbeitnehmer regelmäßig versichert oder genießt einen ähnlichen Status, so ist die Berechnungsgrundlage 1/28 des beitragspflichtigen Einkommens, das der Versicherte in 24 aufeinanderfolgenden ausgewählten Monaten in 7 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls bezogen hat.
Jährliche Beitragsbemessungsgrenze: ESP 4.135.446 (EUR 24.855).
Das erste Jahr des Elternurlaubs (Excendencia por cuidado de hijo) zur Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren wird als Beitragsjahr angerechnet.
Ehepartner
Kinder
Keine Zulagen (außer Mindesrente, pensión minima).
Dauernde vollständige Berufsunfähigkeit (Incapacidad permanente total para la profesión habitual)
Mindestrente für Rentner über 65 Jahre: ESP 67.050 (EUR 403) monatlich (mit unterhaltsberechtigtem Ehepartner) bzw. ESP 56.990 (EUR 343) ohne unterhaltsberechtigten Ehegatten.
Dauernde Erwerbsunfähigkeit (Incapacidad permanente absoluta)
ESP 56.990 (EUR 343) monatlich; mit unterhaltsberechtigtem Ehegatten: ESP 67.050 (EUR 403) monatlich.
Schwerstbehinderung (Gran invalidez)
ESP 85.485 (EUR 514) monatlich; mit unterhaltsberechtigte Ehegatten: ESP 100.575 (EUR 604).
Höchstrente von ESP 295.389 (EUR 1.775) monatlich.
Keine.
Die Renten werden jeweils zum Jahresbeginn anhand der für das betreffende Jahr erwarteten Erhöhung des Verbraucherpreisindexes angepaßt. Die Anpassung erfolgt automatisch.
Invaliditätsrenten (pensiones por incapacidad) darf weder mit anderen Renten des allgemeinen Systems, ausgenommen der Witwenrente, noch mit Pauschalleistungen für Verletzungen, Verstümmelungen und Entstellungen zusammentreffen, sofern diese nicht vollkommen unabhängig von denen sind, die bei der Invaliditätsfeststellung berücksichtigt wurden.
Renten für dauernde Erwerbsunfähigkeit (pensiones por incapacidad permanente) sind mit Arbeitseinkommen kumulierbar, wenn die Tätigkeit mit der physischen Konstitution des Rentners in Einklang steht und keine Änderung des Invaliditätsgrades impliziert.
Leistungen zur Wiedereingliederung: Medizinische Behandlung (funktionelle Rehabilitation, Berufsberatung, Berufsausbildung (berufliche Rehabilitation oder Umschulung).
Rehabilitationshilfe (Subsidio de recuperación) für Personen, die keine regelmäßigen Geldleistungen erhalten.
Vorrang bei der Beschäftigung in bestimmten Situationen.
Dauernde teilweise oder vollständige Berufsunfähigkeit (Incapacidad permanente para la profesión habitual):
Leistungen sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Dauernde vollständige Erwerbsunfähigkeit (Incapacidad permanente absoluta) oder Schwerstbehinderung (Gran invalidez):
Leistungen sind nicht steuerpflichtig.
Vom Einkommen und der Familiensituation abhängige jährlich festgesetzte Grenze.
Keine.