Wichtiger rechtlicher Hinweis
es da de el en fr it nl pt fi sv    

Aktuelles
Informationblätter
Pressemitteilungen
Reden

Veröffentlichungen
Rechtsakte
Konsultationen
Schlüsseltexte
Ausschreibungen
Index

Links
DG Beschäftigung   und Soziales
Kommissarin

Zum ersten Mal hier?

Ist dies Ihr erster Besuch auf der Homepage der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales? Wenn ja, dann werfen Sie einen Blick in den nachstehende Kurzpräsentation und verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Informationen Sie auf dieser Homepage finden.

Die Sozialpolitische Agenda

  • Die Sozialpolitische Agenda
    Dieser ehrgeizige programmatische Wegweiser ist gleichzeitig ein systematisches Verzeichnis unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Zweck der Agenda ist die Modernisierung des europäischen Sozialmodells, das so gestaltet werden soll, dass es den Wandel in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft auffängt. Die Sozialpolitische Agenda will bewirken, dass Wirtschaftspolitik, Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik sich gegenseitig befruchten. Sie leistet damit einen Beitrag zur Realisierung der übergeordneten Ziele der Europäischen Union: die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum stärken, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen und den sozialen Zusammenhalt fördern. Zur Verwirklichung dieser Ziele ist in der Agenda ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgesehen, die sich auf nahezu den gesamten Tätigkeitsbereich der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales erstrecken. Zu Grunde liegt das Konzept, dass die Sozialpolitik ein Produktivfaktor ist, der Wirtschaftswachstum und soziale Wohlfahrt gleichermaßen fördert.

Beschäftigung

  • Europäische Beschäftigungsstrategie
    Im Vertrag von Amsterdam aus dem Jahr 1997 wird die Beschäftigung als eine „Angelegenheit von gemeinsamem Interesse" bezeichnet. Dieser Passus des Vertrags bildet die Rechtsgrundlage für die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS). Im Wesentlichen handelt es sich bei dieser Strategie um einen jährlichen Prozess der politischen Koordinierung: Gestützt auf Vorschläge der Kommission legt der Rat jährlich beschäftigungspolitische Leitlinien fest. Zur Umsetzung der Leitlinien in die politische Praxis erstellt jedes Land nationale Aktionspläne (NAP). Kommission und Rat prüfen diese Aktionspläne und fassen das Ergebnis der Prüfung in einem jedes Jahr veröffentlichten Gemeinsamen Beschäftigungsbericht zusammen. Ausgehend von den in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnissen werden die beschäftigungspolitischen Leitlinien für das jeweils folgende Jahr überarbeitet. Ergänzend werden gezielte Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtet. Die grundlegenden Zielsetzungen oder „Pfeiler" der EBS lassen sich zusammenfassen mit den Schlagworten „Beschäftigungsfähigkeit" (den Menschen die richtigen Qualifikationen und Anreize für die Arbeitsuche vermitteln), „Anpassungsfähigkeit" (die Arbeitsorganisation modernisieren und durch lebenslanges Lernen die Qualifikationen an sich wandelnde Anforderungen anpassen), „Unternehmergeist", „Chancengleichheit" für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt. Eine vor kurzem vorgenommene Bewertung der Strategie kommt zu folgendem Schluss: In den ersten fünf Jahren der EBS wurde die nationale Beschäftigungspolitik zunehmend auf die EU-Zielsetzungen ausgerichtet. Das Ergebnis ist eine deutlich verbesserte Arbeitsmarktstruktur. Die EBS wird gegenwärtig überarbeitet. Sie soll neuen Anforderungen gerecht werden und die beschäftigungspolitischen Zielvorgaben für 2010 realisieren helfen.

  • EURES
    EURES (European Employment Services) ist ein Instrument der Arbeitsmarktkoordinierung, das die Freizügigkeit der Arbeitskräfte in den 31 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fördern und unterstützen soll. EURES-Partner sind öffentliche Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen. Die Ziele von EURES:
    • Mobile Arbeitskräfte über Beschäftigungsmöglichkeiten und Lebens- und Arbeitsbedingungen im EWR informieren und entsprechend beraten;
    • Arbeitgeber bei der Anwerbung von Arbeitskräften aus anderen Ländern unterstützen;
    • Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Grenzregionen beraten.

  • Lokale Entwicklung
    Die Kommunen und die Regionen sollen dafür gewonnen werden, an der Verbesserung der Beschäftigungsleistung mitzuwirken. Vor allem die beschäftigungspolitischen Leitlinien sind zunehmend lokal ausgerichtet: In der nationalen Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie ist ein eindeutiger Trend zu lokalen Partnerschaften und zur Verlagerung von Aufgaben auf die lokale Ebene erkennbar.

Der Europäische Sozialfonds

  • ESF Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Hauptinstrument, mit dem die Europäische Union die Maßnahmen zur Realisierung ihrer beschäftigungspolitischen Ziele finanziert. Bereits seit mehr als 50 Jahren unterstützt der ESF Programme zur Höherqualifizierung und Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit. Entworfen werden diese Programme gemeinsam von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Durchgeführt werden sie mit einer Fülle unterschiedlicher Projekte, an denen sowohl öffentliche als auch private Organisationen mitwirken. Die Projekte werden von den Mitgliedstaaten und den europäischen Regionen ausgewählt und verwaltet. Potenzielle Projektpartner:
    • nationale, regionale und kommunale Behörden;
    • Sozialpartner, d. h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter;
    • Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen;
    • Freiwilligenorganisationen.
    Der ESF ist auch ein Katalysator für innovative Projektansätze. Auf diese Weise fördert er Partnerschaften auf vielen unterschiedlichen Ebenen und den Transfer von europäischem Know-how.

  • Gemeinschaftsinitiative EQUAL
    Mit EQUAL-Projekten - finanziert aus dem ESF - werden neue Wege der Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz und bei der Arbeitsuche erprobt. An den von der Europäischen Kommission gemanagten Projekten nehmen Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten teil. Die EQUAL-Leitsätze lassen sich mit folgenden Schlagworten wiedergeben: grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Innovation, Empowerment, thematischer und partnerschaftlicher Ansatz, Informationsverbreitung und Mainstreaming. EQUAL kümmert sich auch um die Bedürfnisse von Asylbewerbern.

  • Innovative Maßnahmen (Artikel 6)
    Der ESF fördert ferner neue inhaltliche und/oder organisatorische Ansätze im Bereich der Beschäftigung, einschließlich der beruflichen Bildung und der Anpassung an den industriellen Wandel. Diese so genannten „Maßnahmen nach Artikel 6" beinhalten Pilotprojekte, Studien, Erfahrungs- und Informationsaustausch. Der Mehrwert der innovativen Maßnahmen nach Artikel 6, für die die Europäische Kommission unmittelbar zuständig ist, ergibt sich aus der Übertragung der aus den Projekten abzuleitenden Erkenntnisse in die ESF-Regelförderung.

Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation

  • Sozialer Dialog
    Der Dialog zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ist ein Eckpfeiler des europäischen Sozialmodells. Ein im Juni 2002 angenommenes Kommissionspapier soll dem europäischen sozialen Dialog neue Schwungkraft verleihen. Drei Aspekte sind dabei besonders wichtig:
    • ein Aufruf an die Arbeitgeber und Gewerkschaften in der EU, ihren autonomen Dialog zu verbessern und auszuweiten;
    • die Abhaltung eines Sozialgipfels, dessen Zweck es ist, die Sozialpartner stärker in die EU-Strategie der wirtschaftlichen und sozialen Reform einzubinden;
    • die dringende Notwendigkeit, in den EU-Beitrittsländern die Strukturen des sozialen Dialogs zu stärken.

  • Soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)
    CSR ist ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, über gesetzliche Verpflichtungen hinaus auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihrer Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren. Unternehmen und Stakeholder werden sich zunehmend bewusst, dass verantwortungsvolles Handeln gleichbedeutend ist mit Unternehmenserfolg und Shareholder-Value. CSR dient auch der sozial verantwortlichen Bewältigung des Wandels auf Unternehmensebene. Das Instrument CSR können die EU-Unternehmen zudem wirkungsvoll nutzen, um die Herausforderungen der Globalisierung zu bestehen und den Wandel in der europäischen Gesellschaft zu bewältigen. Zur CSR-Förderung bedient sich die Kommission hauptsächlich des EU-Multi-Stakeholder-Forums über CSR. Unter dem Vorsitz der Kommission kommen in diesem Forum Vertreter der europäischen Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Bürgergesellschaft sowie Vertreter von Unternehmensnetzen zusammen, um im Bereich der CSR Innovation, Konvergenz und Transparenz zu fördern.

  • Arbeitsrecht
    Das EU-Arbeitsrecht soll die Einhaltung von Mindeststandards gewährleisten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Anhörung und Mitwirkung der Arbeitnehmer und die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Die Strategie der Kommission besteht darin, zunächst einmal die europäischen Sozialpartner, d. h. die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, aufzufordern, sich untereinander zu einigen. Erst wenn dies nicht gelingt, unterbreitet sie eigene Rechtsetzungsvorschläge. Darüber hinaus überwacht die Kommission die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften. Wichtigste Teilbereiche: Information und Anhörung der Arbeitnehmer, Europäische Betriebsräte, Gleichbehandlung, Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitarbeit, Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern und Schutz personenbezogener Daten.

  • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Die Tätigkeit der EU in diesem Bereich unterstützt und ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Arbeitsumgebung und zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. In der Praxis bedeutet dies z. B. Erlass von Rechtsvorschriften mit Mindestnormen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch chemische, biologische und physikalische Arbeitsstoffe (u. a. Lärm und Vibrationen) und Erlass von Unfallverhütungsvorschriften. Angestrebt wird ferner eine gezielte Verbesserung des Arbeitsschutzes für bestimmte Arbeitnehmergruppen: Leiharbeitnehmer, schwangere Arbeitnehmerinnen, Jugendliche usw. Die Kommission hat eine Arbeitsschutzstrategie ausgearbeitet, um die Arbeitnehmer besser gegen alte und neue Risiken, einschließlich psychosozialer Risiken, zu schützen und um ein „Sozialdumping" bei den Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen zu vermeiden. Der zur diesem Zweck festgelegte Aktionsrahmen 2002-2006 stützt sich auf einen umfassenden Ansatz zur Förderung des Wohlergehens am Arbeitsplatz. Komponenten dieses Ansatzes sind auch die Qualität der Arbeitsplätze und die Präventionskultur.

  • Freizügigkeit der Arbeitnehmer
    Der Zugang zu Beschäftigung in anderen Mitgliedstaaten ist ein wesentliches Element der Freizügigkeit der Menschen in der Europäischen Union. Schon allein das Ausmaß des europäischen Arbeitsmarktes ist ein Garant dafür, dass sich eine Fülle von Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitsuchende bietet und auch dafür, dass Arbeitgeber auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften fündig werden. Dies kann sich nur positiv auswirken auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum. Das Ziel ist letztlich, sicherzustellen, dass der EU-Arbeitsmarkt für alle EU-Arbeitnehmer offen ist . Dieses Zugangsrecht bedingt auch einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz sowie einen Rechtsanspruch von Zuwanderern und deren Familien auf soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration.

  • Koordinierung der System der sozialen Sicherung
    Einheitliche Systeme der sozialen Sicherung begünstigen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Der Leitfaden „Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit - Ihre Rechte bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union" informiert in leicht verständlicher Forum über die Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherung und gibt einen Überblick über die einschlägigen gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften. Diese Informationen sind nützlich, wenn Sie sich mit dem sozialen Sicherungssystem eines anderen Mitgliedstaats auseinandersetzen müssen, zum Beispiel, wenn Sie planen, vorübergehend oder auf Dauer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig zu werden.

Gesellschaftliche Integration

  • Soziale Lage und Demografie
    Dieser Abschnitt informiert über demografische Trends und soziale Bedingungen sowie über die Tätigkeit der „Europäischen Beobachtungsstelle zur sozialen Situation, Demografie und Familie".

  • Soziale Eingliederung
    Die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung hat sich mittlerweile als sozialpolitisches Ziel etabliert. Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Maßnahmen in diesem Bereich im Rahmen eines der Beschäftigungsstrategie vergleichbaren Prozesses. Die Verwirklichung einer stärker durch soziale Integration geprägten Europäischen Union gilt als wichtiger Beitrag zur Realisierung der langfristigen strategischen Ziele der EU: nachhaltiges Wirtschaftswachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze und größerer sozialer Zusammenhalt.

  • Sozialschutz in der EU
    Die Kommission und die Mitgliedstaaten verstärken Schritt für Schritt die Koordination im Bereich des Sozialschutzes (Renten, Gesundheitsversorgung). Zum ersten Mal wird eine Bewertung der europäischen Rentensysteme auf der Basis gemeinsamer Zielsetzungen vorgenommenen. Dies dürfte den Mitgliedstaaten dabei helfen, die nötigen Reformen voranzutreiben und langfristig ein angemessenes Rentenniveau zu gewährleisten. Von dieser politischen Koordinierung abgesehen bietet bereits heute die Webseite MISSOC (soziale Sicherheit in den Mitgliedstaaten) eine Fülle nützlicher Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten, von der Finanzierung bis zur Gesundheitsversorgung, den Krankenversicherungsleistungen und den Renten. Ein regelmäßig erscheinendes Bulletin informiert über Einzelfragen der sozialen Sicherung.

  • Diskriminierungsbekämpfung und soziale Grundrechte
    Hier finden Sie Informationen über die Tätigkeit der Kommission in folgenden Bereichen:
    • Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft, der Religion und der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung;
    • Förderung des Dialogs mit Organisationen der Bürgergesellschaft;
    • Umsetzung der EU-Charta der Grundrechte.

  • Dialog mit dem Bürger
    Im Jahr 2000 veröffentlichte die Kommission ein Diskussionspapier mit dem Titel „Kommission und Nichtregierungsorganisationen (NRO): Ausbau der partnerschaftlichen Zusammenarbeit". Das Papier verfolgte einen doppelten Zweck: einen Überblick geben über die gegenwärtigen Beziehungen zwischen der Kommission und den NRO und Möglichkeiten der Stärkung dieser Beziehungen aufzeigen. Das Diskussionspapier ist auch weiterhin die Basis für eine engere kommissionsweite Koordination.

  • Behindertenfragen
    Die Strategie der Europäischen Union in Behindertenfragen zielt darauf ab, eine für alle Menschen offene Gesellschaft zu schaffen. Ein wesentlicher Teil der Strategie besteht darin, Barrieren zu erkennen und zu beseitigen. Die Strategie stützt sich auf einen dreigleisigen Ansatz: Zusammenarbeit, Partizipation von Menschen mit Behinderungen und Mainstreaming der Behindertenthematik in allen Politikfeldern. 2003 ist das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Man verspricht sich davon einen weiteren Schub zur Verwirklichung gleicher Rechte für behinderte Menschen. In ganz Europa wird man die Öffentlichkeit sensibilisieren für die in der europäischen Gesellschaft nach wie vor bestehende Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen. Jeder zehnte Europäer lebt mit einer Behinderung.

Gleichstellung der Geschlechter

  • Chancengleichheit für Frauen und Männer
    Chancengleichheit bedeutet gleichberechtigte Mitwirkung und ausgewogene Vertretung aller Bürger - Frauen wie Männer - im Wirtschaftsleben, in Entscheidungsprozessen, im sozialen und kulturellen Leben und in der Bürgergesellschaft. Die EU setzt sich seit langer Zeit für die Gleichstellung der Geschlechter ein und hat hierzu eine Fülle von Rechtsvorschriften erlassen. Trotz erheblicher Fortschritte in den Mitgliedstaaten sind die Ungleichheiten noch nicht ausgemerzt. Die Belange, Bedürfnisse und Anliegen der Frauen sollten in der Konzeption und Umsetzung der Politik denselben Stellenwert haben wie diejenigen der Männer. Bekannt ist dieser Ansatz unter dem Schlagwort „Gender-Mainstreaming". Besonders hartnäckige Ungleichheiten sind Gegenstand gezielter frauenpolitischer Maßnahmen.

Horizontale Tätigkeiten

  • Erweiterung
    Die Erweiterung ist vielleicht die größte Herausforderung der Europäischen Union auf ihrem Weg ins 21. Jahrhundert. Ein wichtiger Aspekt der Erweiterung ist die Beschäftigung und die soziale Frage. Die Europäische Union hat einen besonderen gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Diskriminierung und Freizügigkeit von Arbeitnehmern erworben. Die Mitgliedstaaten haben ihre politische Zusammenarbeit für Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Eingliederung intensiviert. Der Europäische Sozialfonds unterstützt die europäische Beschäftigungsstrategie in den Mitgliedstaaten. Die EU misst der Einbeziehung der Sozialpartner und der Vertreter der Zivilgesellschaft in die politische Debatte große Bedeutung bei. Die Beitrittsländer müssen beim Beitritt zur Europäischen Union diese beschäftigungspolitische und soziale Dimension übernehmen.

  • Die internationale Ebene
    Die Bedeutung der europäischen sozialpolitischen Agenda geht über die Grenzen der Europäischen Union hinaus. Im Rahmen der Globalisierung wird die internationale Zusammenarbeit immer wichtiger. Die Kommission arbeitet aktiv mit internationalen Organisationen zusammen, wie z.B. der UN, der OECD und der IAO, ferner mit Industrieländern wie den Vereinigten Staaten und Japan zur Verbreitung des EU-Sozialmodells und der damit verbundenen Errungenschaften und der Kernarbeitsnormen, aber auch um von den Erfahrungen anderer Länder zu lernen.

  • Wissensgesellschaft
    Die Wissensgesellschaft birgt ein gewaltiges Potenzial: neue Beschäftigungs-möglichkeiten, mehr Arbeitszufriedenheit, neue Hilfsmittel für die allgemeine und berufliche Bildung, leichterer Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und bessere Eingliederung benachteiligter Menschen und Regionen. Schon der Begriff „Wissensgesellschaft" vermittelt, dass Investitionen in Human- und Sozialkapital als wertvolles Gut betrachtet werden neben Wissen und Kreativität. In diesem Abschnitt ist dargelegt, was die EU tut, um zu gewährleisten, dass Sie die Möglichkeiten der Wissensgesellschaft nutzen und deren Risiken vermeiden können. Sie finden hier auch Informationen über die neusten Entwicklungen in diesem Bereich.

Grünbuch

2007 - Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle