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| DP Managing organisation : |
Volkshilfe Österreich - Equal gemeinnützige GmbH |
| Other national partners : |
Arbeitsmarktservice Österreich Bundesgeschäftsstelle Diakonie Österreich Oesterreichisches Hilfswerk Sozialökonomische Forschungsstelle Volkshilfe Österreich - Equal gemeinnützige GmbH Wirtschaftskammer Österreich ppc training - Rath und Artner OEG Österreichische Caritaszentrale Österreichischer Gewerkschaftsbund Österreichisches Rotes Kreuz |
| EQUAL theme : | Entrepreneurship - Social economy |
| Type of DP : | Sectoral - Services |
| DP Legal status : | Other |
| DP identification : | AT-3-01/68 |
| Application phase : | Approved for action 2 |
| Selection date : | 16-09-2002 |
| Last update : | 30-06-2004 |
| Monitoring: | 2002 2003 2004 2005 |
In the sectors of health care and social services, Austrian labour market policy has to contend with different levels of staff qualification throughout the Bundesländer (federal counties). In many cases, no suitable training possibilities have been provided for new types of jobs.
A further problem of this kind lies in the fact that the respective regulations with regard to training and job specification have not been standardised across the counties, are either missing altogether or else not sufficiently transparent.
The legal division of the responsibility for the two sectors between the state and the Länder lies at the bottom of the above problem.
Basically, the Länder are responsible for organising the training and job profiles in the field of social services (e.g. caring for the elderly or the disabled, for children or young people), whereas the state is in charge of the health sector (e.g. nursing). A number of difficulties has arisen from this scenario, e.g. the workers of either sector are not sufficiently protected by the regulations, the professions are not mutually recognised, and workers cannot be transferred from one to the other, especially across the Länder borders or between the different organisational bodies, without encountering major problems. Moreover, the situation in other EU countries being similar, the chance of changing jobs across international borders is almost impossible at the time being, and this will be even more limited with the coming EU enlargement. As a result, workers in the fields of health care and social services suffer from a lack of professional identity and mobility.
Labour market policy aims to create standardised job profiles for health care and social services personnel, focussing on those professions that have not yet been regulated (according to the exemplary initiative of EQUAL), especially health care professions, and providing an additional legal framework. This will improve both the qualification and the mobility of health care and nursing professions within Austria, and across the borders.
Creating maximum compatibility between the individual professions in the fields of health care and social services using a modular training system, with a common qualification basis, must be regarded as a major issue of our holistic approach. The training blocks must be compatible and mutually recognised as part of a higher qualification system, which is essential for the careers especially of women working in the up-and-coming health and care sector.
Standardised job profiles will also contribute to establishing a nation-wide high quality level of nursing and care. Clear job titles and certificates will render all activities and responsibilities more transparent and understandable for the workers themselves, but also for the institutional bodies, for the financing organisations, and for those at the receiving end of the services (persons in need of care or nursing, and their informal care network), the quality of which should not be subject to any regional differences.
Job profiles valid for the entire federal area would have a number of advantages: People would require no additional qualifications when changing jobs, the mutual recognition of certificates would make jobs in nursing and care more attractive, also to men, and the growing demand for such services would be met to a higher degree. With qualified staff being able to work in any of the Bundesländer or institutions, and due to future demographic and epidemiological developments, jobs according to these new profiles could be regarded as "secure" workplaces.
Developing a nation-wide framework for the modular training system would make better use of synergies (currently, most nursing schools, not to mention the Länder, have their own syllabuses), thus operating in a more economical way.
By the same token, a standardised terminology and the specification of certain elements basic to the individual job profiles would help to better allocate existing resources.
The modular concept will enable workers to plan their careers both horizontally and vertically throughout the entire sector, and to make use of further training options in various areas.
People working in an honorary capacity, volunteers and nursing or caring relatives will also be asked to share their practical and theoretical experiences for the sake of better training and legal transparency, a special focus of this study.
A target, albeit rather in the long run, would be to create standardised job descriptions, plus a single training framework and its accompanying regulations, individual ways to access jobs in the fields of health care and social services, and finally an evaluation of the imminent EU enlargement and its effects on labour-market policy in the two sectors.
For this purpose, the current situation of health care and social services with regard to qualification, vocational training, and labour market needs to be analysed, focussing especially on the quality requirements in the respective areas.
Furthermore, training regulations differ according to regions, such as in home help or in caring for the elderly, or there are different training systems developed by the various organisational bodies that are not (or hardly ever) mutually recognised, plus the issue of how to handle unqualified help.
This information is meant to serve as a basis for future reference. All developments will be initiated by those institutions that offer training, their representatives and employers, umbrella organisations (both public and private), the level of potential trainees (as to family, women, and social issues), counselling institutions and the labour market service (AMS), plus the levels dealing with legal, structural, and financial issues.
Module 1: Scientific analysis and research (job terminology, activities profile, responsibilities, definition of interfaces, legal framework, etc.), current system of legally recognised and quasi-recognised qualifications and job descriptions in the fields of health care and social services.
Module 2: At the same time, based on the results of these studies, creating job profiles for the staff of health care and social services due to future demographic developments, professions with a fast-growing potential with regard to additional workplaces.
Module 3: Developing standardised regulations for job training in the areas of health care and social services. A well-thought out modular structure with a common basis and mutually accepted qualification blocks should make the system better prepared for transfers within and across the various professions, but also for higher qualifications and professional development, especially for women working in the fields of health care and social services.
Module 4: Creating individually different options for accessing jobs in the fields of health care and social services in order to alleviate the current supply bottleneck in these sectors, which is partly due to the difficulty faced by those trying to return to the job after parental leave. Based on past experience, a concept for accessing, changing, and returning to the jobs must be developed and put to the test.
Module 5: It mainly focuses on the EU enlargement and its consequences for labour market policy in the areas of health care and social services.
After evaluating Module 1, it aims to analyse possible effects of the EU eastern enlargement on social services in Austria, the EU (TNP), and the adjacent accession countries. Moreover, it aims to increase co-operation with these countries in order to support common developments.
Module 6: Based on Modules 2, 3 and 4, a standardised training structure will be developed for health care and nursing professions, integrating the respective qualification frameworks.
| Nature of the experimental activities to be implemented | Rating |
| Guidance, counselling | * |
| Training | *** |
| Employment creation and support | *** |
| Conception for training programs, certification | *** |
| Anticipation of technical changes | ** |
| Work organisation, improvement of access to work places | *** |
| Guidance and social services | * |
| Awareness raising, information, publicity | *** |
| Studies and analysis of discrimination features | *** |
| Type of innovation | Rating |
| Process-oriented | * |
| Goal-oriented | *** |
| Context oriented | ** |
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Die Innovation in dieser Entwicklungspartnerschaft bezieht sich zum einen auf Erhebungsinhalt, Erhebungsfeld und Erhebungsmethode der Studie im Modul 1.
Es gibt noch keine umfassende Erhebung über die Ausbildungsgänge und Qualitätsanforderungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe, die direkt auf einer Analyse der Arbeitsverhältnisse und Anforderungen der Beschäftigten in diesem Bereich basiert.
Die Einbindung in eine Partnerschaft aus PraktikerInnen und theoretisch mit den Problemen Befassten schafft jene Basis, in der sich Aktions- und Handlungsforschung entwickeln kann.
Die Verwendung sowohl partizipativer Erhebungsformen wie neuer Methoden (z.B. open Space) stellt in ihrer konkreten Verknüpfung ebenfalls eine Innovation dar.
Aufgrund der zunehmenden Qualitätsentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich entsteht auch der Bedarf, die Qualitätsstandards zu erheben und in weiterer Folge zu sichern. Der Vergleich der Berufsbilder und Berufsbezeichnungen, und von den Ausbildungseinrichtungen und Fortbildungsinstituten angebotenen Inhalten ermöglicht eine Gewichtung derer, wodurch eine qualitative Beurteilung des jeweils angebotenen Inhalts möglich wird.
Durch die Vergleichbarkeit entsteht die arbeitsmarktpolitisch relevante Durchlässigkeit in andere Berufsfelder, oder die Möglichkeit zur Höherqualifizierung durch Anrechnung von erworbenen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen.
Wegen des hohen Frauenanteils in Sozial- und Gesundheitsberufen ist eine berufspolitische Notwendigkeit gegeben, Möglichkeiten zur aufbauenden Karriereplanung (inkl. Unterbrechung der Berufslaufbahn, Wiedereinstiegs- und Umstiegsmöglichkeiten) in dieser Berufssparte zu schaffen.
Andererseits sollen dadurch mehr Männer für Gesundheits- und vor allem Betreuungsberufe gewonnen werden. Besonders im Gender Mainstreaming soll auf diese Situation Rücksicht genommen werden.
Der Wechsel eines Dienstnehmers/einer Dienstnehmerin von einer Einrichtung im Sozial- und Gesundheitsbereich in eine ähnliche Einrichtung eines anderen Bundeslandes wird möglich, weil die unterschiedlichen Erfordernisse im Rahmen der Tätigkeit der Module objektiviert werden und somit eine faire Anrechnung von Praxis und Kenntnissen erfolgen kann.
Ein zentrales, innovatives Moment des Projektes bezieht sich auf die Harmonisierung der Ausbildungssysteme des europäischen und später auch des osteuropäischen Raumes. Im Kontext Europas gesehen, liegt eine Vergleichbarkeit der Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich (vgl. Nostrifikation) vor und die Möglichkeit des Wechsels in andere europäische Mitgliedsländer kann mit entsprechender Anrechnung erfolgen.
500 000 – 1 000 000 €
| Assistance to structures and systems and accompanying measures | Rating |
| Gender discrimination | ** |
| Discrimination and inequality in employment | *** |
| Other discriminations | * |
| Low qualification | *** |
With beneficiaries| Participation |
| Promoting individual empowerment |
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Durch die Möglichkeit der Beschäftigten in diesem Bereich Berufsbilder mitgestalten zu können kommt es zu einer Aufwertung der BerufsvertreterInnen.
Durch die bundesweite Anerkennung der Berufsbilder entsteht ein offensives und konstruktives Selbst- und Berufsverständnis. Die Identifikation der PraktikerInnen mit den formal festgeschriebenen Bedingungen und Regeln wird dadurch gesteigert.
Die konstruktive Zusammenarbeit von fachlich maßgeblichen NPO´s mit deren MitarbeiternInnen, die die unmittelbare Alltagserfahrung aber auch das aktuelle Fachwissen aus diesem Bereich einbringen können, bildet die Basis für gesetzgeberische Maßnahmen.
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die höhere Qualität der Dienstleistungen in den Gesundheits- und Sozialberufen durch optimierte Aus- und Weiterbildung für ihre Beschäftigten, kommen somit in weiterer Folge auch den begünstigten Personen (KlientInnen, PatientInnen) zugute.
Die Verbesserung der Kommunikations- und Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Institutionen trägt zur Überwindung allfälliger historischer Konkurrenzhürden bei.
Netzwerke zwischen österreichischen (Thematisches Netzwerk Sozialwirtschaft) und anderen Experten werden geschaffen, Beziehungen gestärkt, welche den Weg für eine spätere grenzüberschreitende Zusammenarbeit eröffnen, z. B. bei der Vermittlung von Nachwuchskräften. Einerseits stellt dieser Austausch eine Qualifikationserhöhung der unmittelbar Beteiligten dar, andererseits können darauf aufbauend auch Programme zur gegenseitigen Fortbildung/Praktika etc. für andere Personen aus den betroffenen Berufsgruppen entwickelt und umgesetzt werden.
Durch die Schaffung neuer Zugangsmöglichkeiten zu diesen Berufsfeldern außerhalb klassischer Berufswahlentscheidungen und Ausbildungswege werden potentiell mehr Personen, insbesonders mehr Männer für dieses Berufsgebiet motiviert.
Empowerment passiert aber auch in der Form, dass sich für Dienstnehmende im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe völlig neue Perspektiven auftun. Der Umgang mit burn-out Syndrom, zur Fadess verkommene Routine aber auch körperliche und psychische Abnützungserscheinungen müssen nicht in einem kompletten Berufsausstieg enden sondern können durch einen unterstützten Umstieg in ein neues anverwandtes Berufsfeld positiv bewältigt werden.
Für die EP lassen sich zusammenfassend verschiedene Ebenen möglichen Empowerments beschreiben:
1.Empowerment der Leitungsebenen der Träger zu größerer Handlungskompetenz bei der Personalentwicklung
2.Empowerment der MitarbeiterInnen der Gesundheits- und Sozialdienste zur Verbesserung der beruflichen Kompetenz (Weiterbildung, Qualifizierung)
3.Empowerment von Frauen in den Gesundheits- und Sozialdiensten (modularisierte Aus-, Fort- und Weiterbildung)
4.Empowerment von WiedereinsteigerInnen (Qualifizierung)
5.Empowerment der Betroffenen, die die Gesundheits- und Sozialdienste in Anspruch nehmen.
Between national partners
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Arbeitsmarktpolitisches Ziel ist die Schaffung von bundesweit einheitlichen Berufsbildern für das Personal der Gesundheits- und Sozialberufe. Schwerpunkt bilden die Betreuungsberufe, mit besonderem Focus auf Alten(fach)betreuung und Heimhilfe.
Auf der Basis einer für Österreich erstmals umfassenden wissenschaftlichen Begleitstudie werden die Entwicklungspartner jene Rahmenbedingungen schaffen, die für diese Berufsbilder sowohl national, als auch EU weit in Zukunft notwendig sind.
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) befassen sich im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bereits seit längerer Zeit mit dieser Problematik. Durch dieses EQUAL Projekt bietet sich nun der BAG die große Chance unterstützt durch die wissenschaftliche Studie und die Beteiligung der Sozialpartner, des AMS und PPC Training dieses Projekt erfolgreich umzusetzen.
Durch die Steuerungsgruppe und das Forum (Organisationsaufbau)wird der Mehrwert aus der partnerschaftlichen Arbeit und den unterschiedlichen Kompetenzen sichergestellt. Die laufende Berichterstattung aus der Arbeit in den unterschiedlichen Modulen und der wissenschaftlichen Studie und die gemeinsamen GEM Aktivitäten sollen das voneinander lernen sicherstellen.
Das Zusammenspiel innerhalb der EP im Rahmen der Ablauforganisation, die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und das thematische Netzwerk Sozialwirtschaft und die Einbeziehung der relevanten Entscheidungsträger auf Länder- und Bundesebene sollen die Strategie-, Umsetzungs- und Politikfähigkeit sicherstellen.
Wenn es um Sozialpolitik geht, kommt der Mitwirkung einen besondere Relevanz zu. Mitwirkung ist ein grundlegendes Element im Prozess der Identifizierung, der Entscheidungsfindung und der Implementierung. Neue Modelle entstehen um Bedürfnisgruppen herum und bringen alle Fachkräfte zusammen.
Dieses Projekt kann nur durch eine breite Plattform erfolgreich sein.
Linguistic skills
Percentage of the budget for transnational activities
Transnational Co-operation Partnerships| Transnational Co-operation Agreement | DPs involved |
| 1927 European Support in Social Service ( ESSS) |
AT 3-01/61 DE EA-76398 |
Involvment in previous EU programmes| Partner | To be contacted for |
| Volkshilfe Österreich - Equal gemeinnützige GmbH | Co-ordination of experimental activities DP managing organisation Transnational partnership |
| Arbeitsmarktservice Österreich Bundesgeschäftsstelle | |
| Diakonie Österreich | Design of the project |
| Oesterreichisches Hilfswerk | |
| Sozialökonomische Forschungsstelle | |
| Volkshilfe Österreich - Equal gemeinnützige GmbH | |
| Wirtschaftskammer Österreich | |
| ppc training - Rath und Artner OEG | Monitoring, data collection |
| Österreichische Caritaszentrale | Evaluation |
| Österreichischer Gewerkschaftsbund | |
| Österreichisches Rotes Kreuz |
Internally, the operational members of the development partnership will found a limited partnership, provided they are granted access to Action 2. This will help to limit its liability towards third parties, and to regulate the internal relationship between the partners, especially with regard to decision-making, representation, and management.
In addition, the financial costs of the respective projects will be clearly defined. The limited partnership is not intended to make any profit and will not accumulate capital for its own benefit.
Co-operating with the purely strategic members of the development partnership (not within the limited partnership) will take place informally, in the shape of a working consortium under civil law.
Development Partnership Agreement summaryGesellschaftsvertrag
Last update: 30-06-2004
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(VHÖ)
Auerspergstrasse 4 1010 Wien www.volkshilfe.at Tel:+43 (676) 83 402 267 Fax:+43 (1) 408 58 01 Email:hartmann@volkshilfe.at |
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Die Volkshilfe Österreich ist der Dachverband der neun Landesverbände, die sich weiters in Bezirks-und Ortsgruppen gliedern. Sie koordiniert nationale und internationale Aktivitäten. Alles Agieren der Volkshilfe in Österreich, all ihre Projekte und Dienstleistungen sind Antworten auf ihr gesellschaftliches Denken und Wirken. Ihre Arbeit in Beratung, Unterstützung und Begleitung ist nach Erkennen von Missverhältnissen der Ansatz zur Lösung von Problemen und das Beheben von Defiziten. Das ständige Vorantreiben und die Absicherung der Qualitätsentwicklung gehört zu den zentralen Aufgaben ihres bedürfnis- und bedarfsorientierten Handelns. Die etablierte Bundesgeschäftsstelle ist Arbeitsinstrument des Präsidenten und des Bundesvorstandes.
Koordinationsstelle für Gesundheit, Soziales und Behindertenwesen (KGSB)
Ziel der Koordinationsstelle als interne Serviceeinrichtung der Volkshilfe Österreich ist es, die bundesweiten Aktivitäten fachlich und strategisch zu bündeln, Anstoß für Austausch und Weiterentwicklung zu geben, zu vernetzen und so die Nutzung von Synergien zu ermöglichen. Die sich daraus ergebenden vielfältigen Aufgabenbereiche umfassen die Förderung eines ständigen Informations- und Datenaustausches (Informationsdrehscheibe), das Hineinholen von relevantem Wissen in die Organisation, den Know-how Transfer innerhalb der Organisation, die fachliche Unterstützung und Bearbeitung bzw. Aufbereitung von gesundheits- und sozialpolitischen Fragestellungen, sowie die Konzeption und das Veranstalten ergänzender, bundesländerübergreifender Fortbildungsangebote als Beitrag zur Professionalisierung und Qualitätsentwicklung.
Weitere Hauptaktivitäten sind
Internationale Zusammenarbeit, Migration, Humanitäre Hilfe
In diesem Bereich war die VHÖ auch im Rahmen von NAPAP an einer Gemeinschaftsinitiative beteiligt.
Kooperation und Vernetzung
Öffentlichkeitsarbeit
Mitarbeit bei folgenden EQUAL-Projekten eingereicht:
AsylwerberInnen und der Arbeitsmarkt Schaffung innovativer Lösungsansätze für einen scheinbaren Widerspruch AT-6-01/55
Qualifizierung von INTERkulturLOTSEN AT-2-01/53
Erarbeitung eines nicht diskriminierenden bundesweiten Muster-Kollektivvertrags für das österreichische Gesundheits- und Sozialwesen inklusive Behindertenwesen und Kinder- und Jugendwohlfahrt AT-3-01/64
Wohnen und Arbeiten AT-3-08/28
| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Hartmann | Robert | +43 (676) 83 402 267 | hartmann@volkshilfe.at | Datenverantwortliche Ansprechperson |
Last update: 30-06-2004
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(AMS/BGS)
Treustrasse 35-43 1200 Wien www.ams.or.at Tel:+43 (1) 331 78 - 252 Fax:+43 (1) 331 78 - 122 Email:christina.machat-hertwig@001.ams.or.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Machat-Hertwig | Christina | +43 (1) 331 78 - 252 | christina.machat-hertwig@001.ams.or.at | Ansprechperson |
Last update: 30-06-2004
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(Diakonie Österreich)
Trautsongasse 8 1080 Wien www.diakonie.at Tel:+43 (1) 409 80 01 Fax:+43 (1) 409 80 01 - 20 Email:diakonie@diakonie.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Chalupka | Michael | +43 (1) 409 80 01 | diakonie@diakonie.at | Ansprechperson |
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(OEHW)
Apollogasse 4/4 1070 Wien www.oesterreich.hilfswerk.at Tel:+43 (1) 404 42 0 Fax:+43 (1) 404 42 - 20 Email:walter.marschitz@hilfswerk.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Marschitz | Walter | +43 (1) 40442 | walter.marschitz@hilfswerk.at | Koordination |
| Marschitz | Walter | +43 (1) 404 42 0 | walter.marschitz@hilfswerk.at | Datenverantwortliche Ansprechperson |
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(SFS)
Maria-Theresienstrasse 24 1010 Wien www.sfs-research.at Tel:+43 (1) 319 57 50 Fax:+43 (1) 319 57 50 - 3 Email:s.f.s@chello.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Holzmann-Gneiss | Monika | +43 (1) 319 57 50 | s.f.s@chello.at | Ansprechperson |
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(VHÖ)
Auerspergstrasse 4/2 1010 Wien www.volkshilfe.at Tel:+43 (1) 402 62 09 Fax:+43 (1) 408 58 01 Email:kelich@volkshilfe.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Kelich | Herbert | +43 (1) 402 62 09-13 | kelich@volkshilfe.at | Ansprechperson |
Last update: 30-06-2004
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(WKÖ)
Wiedner Hauptstrasse 63 1045 Wien www.wko.at Tel:+43 (1) 501 05 - 4284 Fax:+43 (1) 501 05 - 3588 Email:maria.kaun@wko.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Kaun | Maria | +43 (1) 501 05 - 4284 | maria.kaun@wko.at | Ansprechperson |
Last update: 30-06-2004
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(ppc training)
Schottenfeldgasse 14/4 1070 Wien www.ppctraining.at Tel:+43 (1) 522 15 20 Fax:+43 (1) 522 15 20 - 4 Email:office@ppctraining.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Artner | Elisabeth | +43 (1) 522 15 20 | office@ppctrainig.at | Ansprechperson |
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(ÖCZ)
Albrechtskreithgasse 19-21 1160 Wien www.caritas.at Tel:+43 (1) 488 31 - 401 Fax:+43 (1) 488 31 - 9400 Email:ida_equal@caritas-austria.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Wallner | Stefan | +43 (1) 488 31 - 401 | s.wallner@caritas-austria.at | Ansprechperson |
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(ÖGB)
Hohenstaufengasse 10-12 1010 Wien www.oegb.at Tel:+43 (1) 313 16 Fax:+43 (1) 313 16 - 99 83660 Email:karl.preterebner@gdg.oegb.or.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Preterebner | Karl | +43 (1) 313 16 | karl.preterebner@gdg.oegb.or.at | Ansprechperson |
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(ÖRK)
Wiedner Haupstraße 32 1041 Wien www.roteskreuz.at Tel:+43 (1) 589 00 - 156 Fax:+43 (1) 589 00 - 359 Email:kerschbaum@redcross.or.at |
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| Name | First name | Phone | Responsibility | |
| Kerschbaum | Werner | +43 (1) 589 00 - 156 | kerschbaum@redcross.or.at | Ansprechperson |
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Die arbeitsmarktpolitische Situation im Gesundheits- und Sozialbereich in Österreich ist derzeit in hohem Maße geprägt durch uneinheitlich ausgebildete und damit unterschiedlich qualifizierte MitarbeiterInnen quer über alle Bundesländer hinweg oder es fehlen geeignete Ausbildungen für neu entstandene Berufsfelder.
Ausbildungen und Berufsbilder sind uneinheitlich und unübersichtlich und zum Teil überschneidend geregelt, in manchen Bundesländern fehlen diesbezügliche Regelungen überhaupt.
Die kompetenzrechtliche Trennung von Gesundheits- und Sozialbereich zwischen dem Bund und den Bundesländern stellt dabei ein Kernproblem für die uneinheitliche Regelung von Berufen in diesem Sektor dar.
Die Regelung von Ausbildungen und Berufsbildern von Sozialberufen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder, von Gesundheitsberufen hingegen beim Bund. So gelten bundesgesetzliche Regelungen (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) für die Krankenpflege, Betreuungsberufe (Behinderten- und Altenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung) hingegen unterliegen landesgesetzlichen Regelungen.
Die aus dieser Ausgangssituation resultierenden Probleme für die betreffenden MitarbeiterInnen und die Dienstleistungsorganisationen im Gesundheits- und Sozialbereich sind mannigfaltig. So gibt es bei fehlenden Berufsgesetzen keinen Berufsschutz nach den Sozialversicherungsgesetzen. Ebenso fehlt die gegenseitige Anerkennung für diese Berufe, die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen ist damit nicht gewährleistet.
Ein Arbeitsplatzwechsel der Qualifizierung entsprechend wird aufgrund fehlender Anerkennung des Berufes einerseits über die Bundeslandgrenze hinweg zum Teil massiv erschwert bis unmöglich gemacht. Anderseits ist in Bundesländern ohne gesetzliche Verankerung der entsprechenden Ausbildung auch ein Wechsel zwischen den verschiedenen Trägerorganisationen nur eingeschränkt möglich.
Gleichzeitig ist die Situation in anderen EU Ländern ähnlich, so dass auch ein Transfer über die Bundesgrenzen hinweg derzeit kaum möglich ist.
Mit der EU Osterweiterung wird diese Situation verschärft. Diese Entwicklungen erfordern eine nationale Positionsbestimmung hinsichtlich der Unterstützung der Beitrittsstaaten und ihrer Trägerorganisationen.
Mangelnde berufliche Identität und Mobilität von MitarbeiterInnen im Gesundheits- und Sozialbereich sind die Folge.
amp Gesamtziele und Gesamtstrategie der EP:
Arbeitsmarktpolitisches Ziel ist die Schaffung von bundesweit einheitlichen Berufsbildern für das Personal der Gesundheits- und Sozialberufe.
Die zusätzliche Entwicklung von bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen und Inhalten der Ausbildungen für das Personal der Gesundheits- und Sozialberufe zur Schaffung von bundesweit anerkannten Berufsgruppen ist ein innovativer Beitrag zur Qualitätsentwicklung im gesamten Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste und dient der Verbesserung der Mobilität in Bezug auf einen Arbeitsplatzwechsel der ArbeitnehmerInnen österreichweit über die Grenzen der Bundesländer hinweg bzw. über die Staatsgrenzen in diesem Sektor.
Die Erreichung einer größtmöglichen Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen des Sozial- und Gesundheitsbereiches durch ein modular aufgebautes System der Aus- und Weiterbildung mit einer gemeinsamen Sockelausbildung für alle Gesundheits- und Sozialberufe ist als ganzheitlicher Lösungsansatz zu sehen. Die Anrechenbarkeit der einzelnen Ausbildungsblöcke zur Ermöglichung einer Aufschulung zu höherer Qualifikation und damit einer beruflichen Karriere in Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens ist gerade für Frauen in einem stark anwachsenden Sektor des Arbeitsmarktes eine arbeitmarktpolitische Vision.
Bundesweit einheitliche Berufsbilder sind ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung einer flächendeckend annähernd gleich hohen Pflege- und Betreuungsqualität. Einheitliche Berufsbezeichnungen und Ausbildungen machen Tätigkeits- und Kompetenzbereiche für die Beschäftigten, für die Trägerorganisationen, für die Kostenträger und auch für die Bezieher der Leistung (pflege-, betreuungsbedürftige oder behinderte Personen und deren informelles Betreuungsnetzwerk) transparenter und nachvollziehbarer. Unabhängig davon, in welcher Region bzw. welchem Bundesland solche Leistungen bezogen werden, kann sich der Kunde/die Kundin auf die gleiche Qualität verlassen.
Durch die Gültigkeit der Berufsbilder im gesamten Bundesgebiet ist die Berufsausübung in ganz Österreich ohne zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen bzw. Nostrifikationsverfahren möglich.
Durch einheitliche Berufsbilder, Berufsbezeichnungen und Ausbildungen wird die Attraktivität der Pflege- und Betreuungsberufe erhöht und damit ist eher gewährleistet den zukünftig steigenden Bedarf an Pflege und Betreuung abzudecken und auch für Männer attraktiver zu machen.
Durch die Erarbeitung von österreichweiten Rahmenbedingungen für die modulare Ausbildung können Synergieeffekte genutzt (derzeit werden in jedem Bundesland, manchmal auch von Schule zu Schule eigene Lehrpläne entwickelt) und Entwicklungskosten gespart werden.
Die modulare Konzeption der Berufsbilder und Ausbildungen wird eine horizontale und vertikale Karriereplanung in diesem Bereich ermöglichen. Im Sinne des lebenslangen Lernens werden hier Möglichkeiten der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung in verschiedenen Bereichen gegeben sein.
Auch das Übergangsfeld Ehrenamt bzw. freiwillige Mitarbeit und Selbsthilfe bzw. pflegende Angehörige soll auf die Nutzbarmachung gewonnener (praktischer und theoretischer) Erfahrungen für eine modulare und curriculare Ausbildung überprüft werden.
Beschreibung der Umsetzung der Gesamtstrategie und der operationellen Gesamtziele:
Längerfristiges Ziel der Entwicklungspartnerschaft ist die Schaffung von einheitlichen Berufsbildern, die Erarbeitung von Rahmenbedingungen für dazu bundesweit einheitlich geregelte Ausbildungen, die Beschäftigung mit lebenssituationsabhängigen Zugangsmöglichkeiten (Ein-, Um- und Wiedereistieg) zu Gesundheits- und Sozialberufen und der Erweiterungsprozess der EU und die arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen für den Gesundheit- und Sozialbereich.
Bei der Erhebung der Voraussetzungen für qualitativ hochstehende Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge im Gesundheits- und Sozialbereich wird es nun darum gehen, die Arbeitsverhältnisse in diesen Sektoren zu analysieren, wobei der Fokus der Untersuchung auf die jeweiligen qualitativen Anforderungen an die Beschäftigung in diesem Bereich gelegt werden wird.
Basierend auf dem Forschungsmodul 1 dienen die spezifischen Informationen zu den hier zu bearbeitenden Themen als Ausgangsbasis. Noch detailliertere notwendige Informationen werden zusätzlich erhoben.
Die Entwicklungsaktivitäten erfolgen grundsätzlich auf der Ebene der Ausbildungsanbieter, bzw. deren Interessenvertretungen und Dienstgeber, Trägerorganisationen, seien dies nun Gebietskörperschaften oder private Wohlfahrtsträger, der Ebene der potentiell Auszubildenden, (Familien-, Frauen-, Sozial-) Beratungseinrichtungen und dem AMS, bzw. der Ebene zur Klärung von rechtlichen, strukturellen und finanziellen (in Bezug auf Teilnehmende und in Bezug auf Ausbildungsangebot) Fragestellungen.
Modul 1: Wissenschaftliche Analyse und Begleitforschung (Berufsbezeichnungen, Tätigkeitsprofile, Befugnisse, Definition von Schnittstellen, gesetzliche Rahmenbedingungen, etc.) und das derzeit vorhandene System von gesetzlich anerkannten und quasi-anerkannten Ausbildungen sowie Berufsbildern für den Gesundheits- und Sozialbereich.
Modul 2: Parallel zu den Studien und aufbauend auf den Ergebnissen ist an die Erstellung von Berufsbildern für das Personal der Gesundheits- und Sozialberufe gedacht - aufgrund der zukünftigen demographischen Entwicklung Berufe mit einem stark wachsenden Entwicklungspotential an Arbeitsplätzen.
Modul 3: Entwicklung von bundesweit einheitlichen Vorgaben für Inhalte von Ausbildungen in den Gesundheits- und Sozialdiensten, die nicht bundesgesetzlich geregelt sind. Ein sinnvoll konzipiertes Modulsystem der Aus- und Weiterbildung mit einer gemeinsamen Sockelausbildung und Anrechenbarkeiten der einzelnen Ausbildungsblöcke sollte eine größtmögliche Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen des Sozial- und Gesundheitsbereiches gewährleisten, um eine Aufschulung zu höherer Qualifikation und damit eine Entwicklung einer beruflichen Karriere auch in Berufen des Sozial- und Gesundheitswesens gerade für Frauen möglich zu machen.
Modul 4: Lebenssituationsabhängige Zugangsmöglichkeiten sind zu erarbeiten, da im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste derzeit ein Engpass bei den Beschäftigten beobachtet wird. Andererseits gibt es ausgebildete PflegerInnen und BereuerInnen, die nach der Kinderpause den beruflichen Wiedereinstieg planen aber aufgrund veränderter Anforderungen den Anschluss nicht wagen oder nicht mehr schaffen. Gleichzeitig zeigt sich, dass nahestehende Berufe ergriffen werden würden, wenn der Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen unterstützt und erworbene Qualifikationen entsprechend anerkannt würden.
Auf der Basis bestehender Erfahrungen soll ein Ein-, Um- und Wiedereinstiegs-Konzept entwickelt und im Feld erprobt werden.
Modul 5: Der Erweiterungsprozess der EU und die arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen für den Gesundheits- und Sozialbereich sind die primären Inhalte dieses Moduls.
Ziel ist es, nach Auswertung des Moduls 1 die möglichen Auswirkungen der EU- Osterweiterung auf soziale Dienste in Österreich, der EU (TNP) und den benachbarten Beitrittsstaaten zu analysieren. Darüber hinaus wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Beitrittsstaaten angestrebt, um gemeinsame Entwicklungen zu forcieren.
Modul 6: Auf Basis und in Zusammenschau der Module 2, 3 und 4 wird modell- und beispielhaft eine bundesweit einheitliche Bildungsstruktur für den Pflege- und Betreuungsbereich erarbeitet, in der die Rahmenbedingungen für die Ausbildungen in diesen Bereichen erarbeitet werden. Diese Erarbeitung ermöglicht es, die derzeit nicht koordinierten Ausbildungs- und Schulungsschritte zu harmonisieren, die notwendigen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und damit den Beschäftigten in diesen Bereichen klare Berufsziele aufzuzeigen.
Die operationellen Mitglieder der Entwicklungspartnerschaft werden im Fall ihrer Zulassung zur Aktion 2 im Innenverhältnis eine Kommanditerwerbsgesellschaft gründen. Die Gründung der KEG erscheint der Entwicklungspartnerschaft nützlich und sinnvoll, um die Haftung ge-genüber Dritten beschränken zu können. Zugleich regelt der KEG-Vertrag das Innenverhält-nis der Gesellschafter, insbesondere Beschlussfassung, Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft.
Ebenso ist der finanzielle Aufwand der entsprechenden Pro-jekte abschließend geklärt. Die Kommanditerwerbsgesellschaft ist nicht auf Gewinn gerichtet und wird kein eigenes Vermögen erwirtschaften.
Die Zusammenarbeit mit den ausschließlich strategischen Mitgliedern der Entwicklungspartnerschaft (nicht in der KEG) erfolgt im formlosen Wege als Arbeitsgemeinschaft nach bürger-lichem Recht.
Oesterreichisches Hilfswerk
Rationale | Objective | Innovation | Budget | Beneficiaries | Empowerment | Transnationality | Background | National Partners
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