Leonardo Da Vinci Programm - Wie sehen die Auswahlverfahren aus?
Die im Rahmen der gemeinschaftlichen Aufrufe zur
Antragseinreichung gestellten Anträge werden je nach Maßnahmenart
nach einem von drei Verfahren (A, B oder C) ausgewählt.
Die verschiedenen Auswahlverfahren
Mobilität (Verfahren A)
- Anträge für Vermittlungs- oder Austauschprojekte müssen bei
der Nationalen Agentur im Land des
Antragstellers eingereicht werden (siehe Adressen in Anhang 6).
Die Antragseinreichung erfolgt aufgrund von Prioritäten und
Bestimmungen, die in den Aufrufen der Gemeinschaft festgelegt und
im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.
- Die Nationale Agentur nimmt die Anträge entgegen und
prüft sie anhand der formalen Teilnahmebedingungen und
Qualitätskriterien, die auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden.
- Die Nationale Agentur erstellt in Zusammenarbeit mit
der zuständigen Behörde eine Liste der ausgewählten Vermittlungs-
und Austauschprojekte und übermittelt diese den anderen Nationalen
Agenturen und der Kommission.
- Die Nationale Agentur informiert die Antragsteller über
das Ergebnis des Auswahlverfahrens und leitet den
Vertragsabschluss mit den Antragstellern ein, deren Projekt
ausgewählt wurde.
Pilotprojekte, Sprachenkompetenz und Transnationale Netze (Verfahren
B)
Verfahren B ist zweistufig:
- Stufe 1 - Einreichung und Auswahl der Erstvorschläge
- Stufe 2 - Einreichung und Auswahl der Vollanträge
Die Auswahl der Erstvorschläge muss spätestens zwei Monate
nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Erstvorschlägen
abgeschlossen werden, die im Aufruf der Gemeinschaft zur
Antragseinreichung festgesetzt ist. Die Auswahl der Vollanträge
findet innerhalb von fünf Monaten ab dem Termin für die
Einreichung von Vollanträgen statt, der im Aufruf der Gemeinschaft
zur Antragseinreichung festgesetzt ist
STUFE 1
- Erstvorschläge müssen bei der
Nationalen Agentur des für den Antragsteller zuständigen
Landes eingereicht werden; es gelten die Prioritäten und
Bestimmungen im gemeinschaftlichen Aufruf zur Antragseinreichung.
- Die Nationale Agentur prüft in Zusammenarbeit mit der
zuständigen nationalen Behörde die Erstvorschläge und informiert
die Antragsteller über die Ergebnisse, wobei sie auf eventuelle
Verbesserungsmöglichkeiten des Erstvorschlags hinweist. Nur
Antragsteller, deren Erstvorschlag ausgewählt wurde, werden
gebeten, einen Vollantrag einzureichen.
STUFE 2
- Die Antragsteller der ausgewählten Erstvorschläge reichen bei
der Nationalen Agentur ihres Landes
einen Vollantrag ein und übermitteln der Kommission innerhalb
derselben Frist eine Kopie des Antrags.
- Die Nationale Agentur prüft in Zusammenarbeit mit der
zuständigen nationalen Behörde die Vollanträge und erstellt eine
Liste der für eine Bewilligung in Frage kommenden Anträge mit
einer Beschreibung und Erläuterung. Diese Liste sowie ein Bericht
über das Prüfverfahren der Erstvorschläge und der Vollanträge
werden der Kommission übermittelt.
- Die Kommission nimmt mit Hilfe unabhängiger Experten
eine Bewertung der übermittelten Vollanträge vor, um deren
transnationalen und innovativen Charakter zu bewerten.
- Die Kommission prüft die nationalen Berichte und stimmt
sie mit jedem Teilnahmeland entsprechend ab.
- Für die Vollanträge, die zur Förderung in Frage kommen,
erstellt die Kommission in Zusammenarbeit mit den
Nationalen Agenturen und auf Grundlage der auf nationaler und
Gemeinschaftsebene durchgeführten Bewertungen den für jeden Antrag
förderfähigen und angemessenen Ex-ante Haushalt und legt den
entsprechenden Betrag der Gemeinschaftsförderung fest.
- Die Kommission unterbreitet dem Programmausschuss auf
Grundlage der nationalen und gemeinschaftlichen Bewertungen einen
Vorschlag für eine Auswahlliste sowie einen Vorschlag für die
Mittelzuteilung, gegliedert nach Maßnahme und Teilnahmeland, und
holt dessen Stellungnahme ein.
- Nach Stellungnahme des Ausschusses erstellt die Kommission
die endgültige Liste der pro Teilnahmeland ausgewählten Anträge
und weist jedem Land die Mittel zur Durchführung der ausgewählten
Anträge zu.
- Die Nationalen Agenturen informieren die Antragsteller
über die endgültige Entscheidung und leiten den Vertragsabschluss
mit den erfolgreichen Antragsstellern ein.
Vergleichsmaterial, Thematischen Aktionen, Anträge, die von
europäischen Organisationen eingereicht werden (Pilotprojekte,
transnationale Netze, Sprachenkompetenz, thematische Aktionen,
Vergleichsmaterial ) (Verfahren C)
Verfahren C ist zweistufig:
- Stufe 1 - Einreichung und Auswahl der Erstvorschläge
- Stufe 2 - Einreichung und Auswahl der Vollanträge
Stufe 1 muss spätestens drei Monate nach Ablauf der Frist
für die Einreichung von Erstvorschlägen abgeschlossen werden, die im
Aufruf der Gemeinschaft zur Antragseinreichung festgesetzt ist. Die
Auswahl der Vollanträge findet innerhalb von fünf Monaten ab
dem Termin für die Einreichung von Vollanträgen statt, die im Aufruf
der Gemeinschaft zur Antragseinreichung festgesetzt ist.
STUFE 1
- Die Antragsteller reichen einen Erstvorschlag bei der
Kommission ein und übermitteln der
Nationalen Agentur ihres Landes eine
Kopie; es gelten die Prioritäten und Bestimmungen im
gemeinschaftlichen Aufruf zur Antragseinreichung.
- Die Kommission prüft mit Hilfe unabhängiger Experten
die Erstvorschläge und legt dem Programmausschuss eine Liste zur
Stellungnahme vor. Nach dieser Stellungnahme erstellt die
Kommission eine Liste der ausgewählten Erstvorschläge und teilt
den Antragstellern die Ergebnisse mit, wobei sie diese auf
Grundlage der Anmerkungen der unabhängigen Experten auf eventuelle
Verbesserungsmöglichkeiten des Erstvorschlags hinweist. Nur
Antragsteller, deren Erstvorschlag ausgewählt wurde, werden
gebeten, einen Vollantrag einzureichen.
STUFE 2
- Die Antragsteller der ausgewählten Erstvorschläge
reichen bei der Kommission einen Vollantrag ein und
übermitteln der Nationalen Agentur
ihres Landes eine Kopie dieses Antrags.
- Die Kommission prüft mit Hilfe unabhängiger Experten
die Vollanträge .
- Für die Vollanträge, die zur Förderung in Frage kommen,
erstellt die Kommission auf Grundlage der Bewertungen durch
die Experten den für jeden Antrag förderfähigen und angemessenen
Ex-ante Haushalt und legt den entsprechenden Betrag der
Gemeinschaftsförderung fest.
- Die Kommission erstellt eine Liste der für eine
Bewilligung in Frage kommenden Anträge.
- Die Kommission holt die Stellungnahme des Ausschusses
zu ihrem Auswahlvorschlag ein.
- Die Kommission erstellt nach Stellungnahme des
Ausschusses die endgültige Liste der ausgewählten Anträge und
informiert den Ausschuss.
- Die Kommission informiert die Antragsteller von ihrer
Entscheidung und ist für den Abschluss von Verträgen mit jenen
Antragstellern zuständig, deren Anträge bewilligt wurden.
Die einzelnen Elemente der Erstvorschläge und Vollanträge (Verfahren
B und C)
Wie oben beschrieben ist die Antragstellung nach Verfahren A
einstufig (für zusätzliche Informationen lesen Sie bitte den
speziellen Leitfaden zur Mobilität). Verfahren B und C sind
zweistufig: Einreichung und Auswahl von Erstvorschlägen, danach
Einreichung und Auswahl von Vollanträgen.
Die Antragsformulare für Erstvorschläge und Vollanträge sind
identisch, wobei für Erstvorschläge nur einige Punkte auszufüllen
sind – wie in den Antragsformularen angegeben - Abschnitte A (“Antragstellende
Einrichtung”), B (“Projektübersicht”), C (“Projektziel”), D (“Partner”).
Erstvorschlag
Der Erstvorschlag muss sich auf folgende Elemente beziehen:
- genaue Bedarfsanalyse
- Projektziele
- Zielgruppe(n)
- erwartete Ergebnisse
- Fachwissen und Rolle der Partner
- globaler Kostenvoranschlag des Projekts.
Inhaltlich müssen Erstvorschlag und Vollantrag von einer präzisen
Bedarfsfeststellung ausgehen. Es sollte der länderübergreifende
Charakter des Programms LEONARDO DA VINCI zur Entwicklung
innovativer Ansätze und Materialien in der Berufsbildung erkennbar
sein.
In der Phase des Erstvorschlags ist es u.a. wichtig,
Einrichtungen und Organisationen aus verschiedenen Ländern sowie
Menschen mit unterschiedlichem Berufshintergrund (z.B. aus
verschiedenen Bereichen der Bildung und der Wirtschaft) zu finden,
die das für die Arbeit an einer gemeinsamen Idee erforderliche
Wissen einbringen können.
Vollantrag
Der Vollantrag basiert auf dem Erstvorschlag, ist aber
ausführlicher. Neben den bereits im Erstvorschlag übermittelten
Informationen beinhaltet der Vollantrag
- ein Arbeitsprogramm, das die Projektphasen (einschließlich der
Ziele, der Dauer und des erwarteten Ergebnisses jeder Phase), die
Arbeitsweisen, die genaue Rolle der Partner in jeder Phase, den
Plan für das Qualitätsmanagement (Evaluierung und
Qualitätskontrolle) und einen detaillierten Valorisierungsplan (Verbreitung
und Nutzung der Ergebnisse, sowie
- einen Finanzplan für jede Ausgabenkategorie mit präzisen
Angaben über den Ursprung und die Art der Finanzmittel, die nicht
aus dem Programm LEONARDO DA VINCI stammen .
|