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Leonardo Da Vinci Programm

Wer kann am Programm teilnehmen?


 Teilnahmeländer

Leonardo da Vinci steht einer großen Zahl europäischer Länder offen. Am Programm können teilnehmen:

  • alle EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern);
  • die EFTA-Länder , die Mitglieder des EWR sind: Island, Liechtenstein und Norwegen; für ihre Teilnahme gelten die Bedingungen des EWR-Abkommens;
  • die Anwärter auf einen Beitritt zur Europäischen Union: Bulgarien, Rumänien und Türkei .

 

 Potenzielle Antragsteller

Anträge können einreichen: private, halbstaatliche oder staatliche Einrichtungen und Institutionen, die in der Berufsbildung tätig sind. (Privatpersonen dürfen folglich keinen Antrag stellen.) Antragsteller können somit u. a. sein:

  • (Ausbildungs-)Einrichtungen, einschließlich Hochschulen, die gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten Maßnahmen der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung, Aufstiegsfortbildung oder Umschulung konzipieren oder durchführen, ungeachtet ihrer jeweiligen Bezeichnung in den Mitgliedstaaten,
  • Forschungszentren und -einrichtungen, die Erhebungen und Analysen im Bereich Berufsbildung durchführen,
  • Unternehmen, insbesondere KMU und Handwerksbetriebe, sowie private und öffentliche Einrichtungen, einschließlich derjenigen, die im Bereich Berufsbildung tätig sind,
  • Berufsverbände, einschließlich Handelskammern usw.,
  • Sozialpartner,
  • Gebietskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen, ehrenamtliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO).

 

zuletzt aktualisiert: 09-10-2006