Leonardo Da Vinci Programm
Wer kann am Programm teilnehmen?
Teilnahmeländer
Leonardo da Vinci steht einer großen Zahl europäischer Länder
offen. Am Programm können teilnehmen:
- alle EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern);
- die EFTA-Länder , die Mitglieder des EWR sind: Island,
Liechtenstein und Norwegen; für ihre Teilnahme gelten die
Bedingungen des EWR-Abkommens;
- die Anwärter auf einen Beitritt zur Europäischen Union:
Bulgarien, Rumänien und Türkei .
Potenzielle Antragsteller
Anträge können einreichen: private, halbstaatliche oder
staatliche Einrichtungen und Institutionen, die in der Berufsbildung
tätig sind. (Privatpersonen dürfen folglich keinen Antrag stellen.)
Antragsteller können somit u. a. sein:
- (Ausbildungs-)Einrichtungen, einschließlich Hochschulen, die
gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder
Gepflogenheiten Maßnahmen der Berufsbildung, der beruflichen
Weiterbildung, Aufstiegsfortbildung oder Umschulung konzipieren
oder durchführen, ungeachtet ihrer jeweiligen Bezeichnung in den
Mitgliedstaaten,
- Forschungszentren und -einrichtungen, die Erhebungen und
Analysen im Bereich Berufsbildung durchführen,
- Unternehmen, insbesondere KMU und Handwerksbetriebe, sowie
private und öffentliche Einrichtungen, einschließlich derjenigen,
die im Bereich Berufsbildung tätig sind,
- Berufsverbände, einschließlich Handelskammern usw.,
- Sozialpartner,
- Gebietskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen, ehrenamtliche Einrichtungen,
Nichtregierungsorganisationen (NRO).
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