WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS:
de en fr  
Kontakt   |   Suche   


Leonardo Da Vinci Programm

"Formale Teilnahmekriterien"

Die Anträge müssen einige formale Teilnahmebedingungen erfüllen, die nachfolgend kurz beschrieben werden. Nur Anträge, die sämtliche formale Bedingungen erfüllen, werden im Hinblick auf ihre Qualität bewertet.
 

Einhaltung der in den Aufrufen zur Antragseinreichung festgesetzten Fristen

Antragsteller müssen die in den EU-Aufrufen festgesetzten jährlichen Fristen einhalten (und gegebenenfalls die in den zusätzlichen nationalen Aufrufen für Mobilitätsprojekte festgesetzten Fristen).
 

Transnationale Dimension und Mindestzahl von Partnern

Jeder Antrag muss von einer transnationalen Partnerschaft mit Partnern aus mindestens drei Teilnahmeländern eingereicht werden, unter denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss. Ausnahme: Bei den Maßnahmen „Mobilität" und „Sprachenkompetenz" muss diese Partnerschaft mindestens zwei Teilnahmeländer umfassen, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss.
 

Einhaltung der Verwaltungsvorschriften

Jeder Antrag (das heißt Erstvorschlag und Vollantrag) muss:

  • von einer privaten, staatlichen oder halbstaatlichen Organisation (Antragsteller ) im Namen der mitunterzeichnenden Partner eingereicht werden;
  • in einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfasst sein. Nichtsdestoweniger werden die Antragstellern sehr ermutigt, ihre Anträge in jener Sprache einzureichen, die innerhalb der Partnerschaft für die Vorbereitung des Antrags und die Durchführung des Arbeitsprogramms verwendet wird.
  • mit der Originalunterschrift einer zeichnungsberechtigten Person versehen sein,
  • unter Verwendung des amtlichen LEONARDO DA VINCI-Antragsformulars für die betreffende Auswahlrunde gestellt werden;
  • an die exakte(n) Adresse(n) geschickt werden, die im geltenden Aufruf zur Antragseinreichung angeführt ist (sind).

Dem Antrag ist eine ehrenwörtliche Erklärung beizufügen, die von einer zeichnungsberechtigten Person zu unterzeichnen ist, und in der sie bestätigt,

  • dass die antragstellende Einrichtung
    • sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet;
    • nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen;
    • im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat;
    • ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes der vertragschließenden Behörde oder des Landes der Vertragsausführung nachgekommen ist;
    • nicht rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden ist;
    • im Zusammenhang mit einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt keine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen begangen hat;
    • sich in keinem Interessenkonflikt (aus familiären, persönlichen, politischen Gründen oder aufgrund der Staatsangehörigkeit, wirtschaftlicher oder sonstiger gemeinsamer Interessen mit einer Einrichtung oder Person, die unmittelbar oder mittelbar an der Auswahl oder dem Vertragsabschluss im Zusammenhang mit dem Antrag beteiligt ist) befindet;
    •  im Zuge der von der Kommission im Rahmen der Auswahl des Antrags verlangten Auskünfte keine falsche Erklärungen abgegeben und alle verlangten Auskünfte erteilt hat.
  • dass die Einrichtung über die technische und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um das vorgeschlagene Projekt vollständig durchzuführen.

Jeder Erstvorschlag muss einen Voranschlag zu den Gesamtkosten des Projekts enthalten.

Jeder Vollantrag (auch der Mobilitätsantrag) muss Folgendes beinhalten:

  • einen detaillierten Finanzplan;
  • Verpflichtungserklärungen zumindest von der verlangten Mindestzahl der Partner .

 

zuletzt aktualisiert: 09-10-2006