Leonardo Da Vinci Programm
"Formale Teilnahmekriterien"
Die Anträge müssen einige formale Teilnahmebedingungen erfüllen,
die nachfolgend kurz beschrieben werden. Nur Anträge, die
sämtliche formale Bedingungen erfüllen, werden im Hinblick auf ihre
Qualität bewertet.
Einhaltung der in den Aufrufen zur Antragseinreichung
festgesetzten Fristen
Antragsteller müssen die in den EU-Aufrufen festgesetzten
jährlichen Fristen einhalten (und gegebenenfalls die in den
zusätzlichen nationalen Aufrufen für Mobilitätsprojekte
festgesetzten Fristen).
Transnationale Dimension und Mindestzahl von Partnern
Jeder Antrag muss von einer transnationalen Partnerschaft mit
Partnern aus mindestens drei Teilnahmeländern eingereicht werden,
unter denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen
Union sein muss. Ausnahme: Bei den Maßnahmen „Mobilität" und „Sprachenkompetenz"
muss diese Partnerschaft mindestens zwei Teilnahmeländer umfassen,
von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union
sein muss.
Einhaltung der Verwaltungsvorschriften
Jeder Antrag (das heißt Erstvorschlag und Vollantrag) muss:
- von einer privaten, staatlichen oder halbstaatlichen
Organisation (Antragsteller ) im Namen der mitunterzeichnenden
Partner eingereicht werden;
- in einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfasst
sein. Nichtsdestoweniger werden die Antragstellern sehr ermutigt,
ihre Anträge in jener Sprache einzureichen, die innerhalb der
Partnerschaft für die Vorbereitung des Antrags und die
Durchführung des Arbeitsprogramms verwendet wird.
- mit der Originalunterschrift einer zeichnungsberechtigten
Person versehen sein,
- unter Verwendung des amtlichen LEONARDO DA
VINCI-Antragsformulars für die betreffende Auswahlrunde gestellt
werden;
- an die exakte(n) Adresse(n) geschickt werden, die im geltenden
Aufruf zur Antragseinreichung angeführt ist (sind).
Dem Antrag ist eine ehrenwörtliche Erklärung beizufügen, die von
einer zeichnungsberechtigten Person zu unterzeichnen ist, und in der
sie bestätigt,
- dass die antragstellende Einrichtung
- sich nicht im
Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen
Vergleichsverfahren befindet oder ihre gewerbliche Tätigkeit
eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den
einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren
Lage befindet;
- nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
bestraft worden ist, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit
infrage stellen;
- im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat;
- ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen,
Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des
Landes ihrer Niederlassung, des Landes der vertragschließenden
Behörde oder des Landes der Vertragsausführung nachgekommen ist;
- nicht rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an
einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die
finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung
verurteilt worden ist;
- im Zusammenhang mit einer Finanzhilfe aus dem
Gemeinschaftshaushalt keine schwere Vertragsverletzung wegen
Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen begangen hat;
- sich in keinem Interessenkonflikt (aus familiären,
persönlichen, politischen Gründen oder aufgrund der
Staatsangehörigkeit, wirtschaftlicher oder sonstiger gemeinsamer
Interessen mit einer Einrichtung oder Person, die unmittelbar oder
mittelbar an der Auswahl oder dem Vertragsabschluss im
Zusammenhang mit dem Antrag beteiligt ist) befindet;
- im Zuge der von der Kommission im Rahmen der Auswahl des
Antrags verlangten Auskünfte keine falsche Erklärungen abgegeben
und alle verlangten Auskünfte erteilt hat.
- dass die Einrichtung über die technische und finanzielle
Leistungsfähigkeit verfügt, um das vorgeschlagene Projekt
vollständig durchzuführen.
Jeder Erstvorschlag muss einen Voranschlag zu den Gesamtkosten
des Projekts enthalten.
Jeder Vollantrag (auch der Mobilitätsantrag) muss Folgendes
beinhalten:
- einen detaillierten Finanzplan;
- Verpflichtungserklärungen zumindest von der verlangten
Mindestzahl der Partner .
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