Amtliche Dokumente zum Programm für lebenslanges Lernen
Jedes Jahr legt die Europäische Kommission die Schwerpunkte des EU-Programms für lebenslanges Lernen in ihrer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fest. Die den Aufruf betreffenden Dokumente werden nachstehend aufgeführt.
Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2012
Den Wortlaut des Aufrufs und administrative Einzelheiten etwa zu Einreichungsfristen und zur Förderfähigkeit finden Sie hier:- Offizielle Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen





















Addendum zur offiziellen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:




















Berichtigung des Addendums zur offiziellen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:
Vorbehalt: Bezüglich der Teilnahme der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien in den zentralen Aktionen der sektoralen Unterprogramme Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig sowie dem Transversalen Programm des Programms des lebenslangen Lernens nehmen Sie bitte die unter Punkt 2 (Antragsvoraussetzungen) des Addendums zur offiziellen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführte Bedingung zur Kenntnis. Bitte nehmen Sie ebenfalls zur Kenntnis dass Serbien diese Bedingung bereits erfüllt.
Die Prioritäten zu jedem der einzelnen Programme finden Sie hier:
Offizieller Programmleitfaden
Der Leitfaden enthält Einzelheiten zum Programm.- Leitfaden Programm für lebenslanges Lernen - Teil I – Allgemeine Informationen














Addendum zum Leitfaden Programm für lebenslanges Lernen - Teil I













Vorbehalt: Bezüglich der Teilnahme der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien in den zentralen Aktionen der sektoralen Unterprogramme Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig sowie dem Transversalen Programm des Programms des lebenslangen Lernens nehmen Sie bitte die unter Punkt 2 (Antragsvoraussetzungen) des Addendums zur offiziellen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführte Bedingung zur Kenntnis. Bitte nehmen Sie ebenfalls zur Kenntnis dass Serbien diese Bedingung bereits erfüllt.
- Leitfaden Programm für lebenslanges Lernen - Teil IIb – Aktionen (Vollständiges Dokument














Attention: Correction de la version française du Guide 2012, Partie IIb, fiche n°24 - Projets mulitlatéraux ERASMUS: La participation financière maximale de l'UE est 75%, et non 25%.
Zusätzliche Informationen und Antragsformulare stehen auf folgenden Websites zur Verfügung:
- auf nationaler Ebene verwaltete Aktionen (dezentralisierte Aktionen): Partnerschaften, Mobilität von Einzelpersonen und weitere Aktionen auf den Websites der Nationalen Agenturen;
- auf europäischer Ebene verwaltete Aktionen (zentralisierte Aktionen): multilaterale Projekte und Netze, Beobachtung und Analyse, Betriebskostenzuschüsse, unilaterale und nationale Projekte (des Querschnittsprogramms und des Programms Jean Monnet) sowie flankierende Maßnahmen auf der Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).
2012 Leitfaden zur Comenius Individuellen Schülermobilität
Der Leitfaden zur Comenius Individuellen SchülermobilitätFrühere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen: Dokumente
- Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011
- Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010
- Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2008
- Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2007
- Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2006
Rechtliche Dokumente zum Programm für lebenslanges Lernen (2007-2013)
Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 (ABl. L 327 vom 24.11.06, S. 45)
Änderung: Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (ABl. L 350 vom 30.12.08, S. 56)