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Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) fungiert als Übersetzungsinstrument, das nationale Qualifikationen europaweit verständlich macht und so die grenzüberschreitende Mobilität von Beschäftigten und Lernenden und deren lebenslanges Lernen fördert.
Ziel des EQR ist, die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme auf einen gemeinsamen europäischen Referenzrahmen zu beziehen. Einzelpersonen und Arbeitgeber werden den EQR nutzen können, um die Qualifikationsniveaus verschiedener Länder sowie unterschiedliche Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung besser verstehen und miteinander vergleichen zu können.
Der 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete EQR wird europaweit in die Praxis umgesetzt. Länder werden ermutigt, ihre Qualifikationssysteme an den EQR zu koppeln, so dass ab 2012 bei allen neuen Qualifikationen Bezug auf ein entsprechendes EQR-Niveau genommen werden kann. Zu diesem Zweck wurde in jedem Land eine nationale Koordinierungsstelle benannt.
Kernstück des EQR sind acht Referenzniveaus zur Beschreibung dessen, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist, zu tun – der „Lernergebnisse“. Die Niveaus der nationalen Qualifikationen bauen auf einem der zentralen Referenzniveaus auf, vom Grundniveau (Niveau 1) bis zum fortgeschrittenen Niveau (Niveau 8). Der Vergleich zwischen nationalen Qualifikationen wird dadurch wesentlich vereinfacht und soll außerdem verhindern helfen, dass Lerninhalte wiederholt werden müssen, wenn Lernende in ein anderes Land ziehen.
Der EQR gilt für alle Arten allgemeiner und beruflicher Bildung und Qualifikationen, von der Schul- und Berufsbildung bis zur Hochschulbildung. Dies bedeutet eine Abkehr vom traditionellen Ansatz, bei dem Lerninputs wie Dauer einer Lernerfahrung oder Art der Einrichtung im Mittelpunkt stehen. Zudem ermutigt es zu lebenslangem Lernen, indem es die Validierung von nicht formalem und informellem Lernen fördert.
Dies spiegelt eine Verschiebung wider, in deren Rahmen der EQR die Rolle eines Katalysators für Reformen übernimmt – die meisten Mitgliedstaaten entwickeln derzeit ihre eigenen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf der Basis von Lernergebnissen. In einigen Ländern – Irland, Malta, Vereinigtes Königreich, Frankreich und die belgische Region Flandern – existiert er bereits.
Ein Unternehmen in Frankreich mag derzeit noch zögern, einen Stellenbewerber – etwa aus Schweden – einzustellen, weil es sich nicht mit dem Qualifikationsniveau des schwedischen Bewerbers auskennt. Nach vollständiger Umsetzung des EQR werden die Zeugnisse eines schwedischen Bewerbers jedoch einen Hinweis auf das EQR-Referenzniveau enthalten. Dann liegt der Beschluss der französischen Behörden vor, wie ihre eigenen nationalen Qualifikationsbescheinigungen in dem betreffenden Bereich zu bewerten sind. Durch die EQR-Referenz würde das französische Unternehmen eine bessere Vorstellung davon erhalten, wie sich der schwedische Abschluss mit dem französischen Qualifikationssystem vergleichen lässt.
Eine EQR-Beratungsgruppe aus Vertretern nationaler Behörden und sonstigen Beteiligten steht der Umsetzung des EQR zur Seite. Deren Arbeit wird durch die EU-weit vertretene „Gruppe Lernergebnisse“ (Learning Outcomes Group) ergänzt, die Diskussion und Peer Learning zu relevanten Themen unterstützt und sich auf die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens konzentriert.
Die EQR-Initiative ist eng mit dem Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum verknüpft – beide Rahmen sind kompatibel und ihre Umsetzungen werden aufeinander abgestimmt.