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Zusammenarbeit mit Industrieländern

Die EU hat mit Industrieländern, insbesondere in Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum, gemeinsame Studienprogramme entwickelt, um die Studentenmobilität finanziell zu unterstützen. Diese Art von Zusammenarbeit fördert die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung beider Partner und stärkt das interkulturelle Verständnis.

Die Politik der EU zielt darauf ab, die Hochschulsysteme zu reformieren, damit sie flexibler und kohärenter werden und sensibler auf die Bedürfnisse der Gesellschaft reagieren. Nur so kann die EU weiterhin Maßstäbe von internationaler Bedeutung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranbringen.

Dialog, Vergleich und Wettbewerb auf internationaler Ebene helfen, die qualitative Verbesserung von Bildungssystemen voranzutreiben. Die Zusammenarbeit mit den höchstentwickelten Ländern der Welt und die gegenseitige Prüfung von Bildungskonzepten und -standards tragen ebenfalls dazu bei.

1995 hat die Europäische Kommission erstmals förmliche Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten und Kanada zur Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung geschlossen. Diese Vereinbarungen wurden im Jahr 2006 erneuert.

Darüber hinaus gibt es mehrere Initiativen zusammen mit anderen Industrieländern, unter anderem Australien, Japan, Neuseeland und Südkorea.

Merkblatt zur EU-Zusammenarbeit mit Industrieländern English


Ziele und Aktivitäten

Die Ziele sind:

  • Vertiefung der Beziehungen zwischen den Bürgern Europas und aus den Partnerländern sowie die Verbesserung des Verständnisses von Kulturen, Sprachen und Institutionen;
  • Vereinfachung des Erwerbs von Qualifikationen, die für die globale wissensbasierte Wirtschaft notwendig sind.

Die wichtigsten Aktivitäten sind:

  • Projekte für gemeinsame/doppelte Abschlüsse, die zusammen mit den USA im Jahr 2006 aufgenommen wurden und die Konsortien von Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung integrierter gemeinsamer Studienprogramme unterstützen, bei denen Studierende beider Seiten einen großen Teil ihres Studiums im Partnerland absolvieren und ihnen entweder ein gemeinsamer oder ein doppelter akademischer Grad verliehen wird.
  • Gemeinsame Mobilitätsprojekte, die von einer Gruppe von Hochschul- und/oder Berufsbildungseinrichtungen der EU und eines Partnerlandes vorbereitet und durchgeführt werden. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die kurzfristige Mobilität von Studenten (in der Regel ein Semester), mit Anerkennung der im Ausland verbrachten Studienzeit, gemeinsame Lehrplanentwicklung und den Austausch von Auszubildenden, Lehr- oder Verwaltungspersonal.
  • Politischer Dialog und politische Projekte zur Behandlung strategischer Themen in Verbindung mit allgemeinen und beruflichen Bildungssystemen und -politiken der EU und ihrer Partnerländer. Zu den Aktivitäten gehören Studien, Seminare, Arbeitsgruppen und Benchmarking; dabei werden Fragen zur Anerkennung von Qualifikationen und zur Zulassung behandelt.