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Evaluierung

Die Europäische Kommission bewertet regelmäßig die Effizienz ihrer Maßnahmen. Solche Evaluierungen tragen zu einer faktengestützten Politik bei und helfen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern, sich darüber zu informieren, wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden.

Die Kommission führt Evaluierungen durch, um

  • zu bewerten, ob die mit ihren Maßnahmen verfolgten Ziele erreicht wurden, und um eventuelle unerwünschte Auswirkungen zu ermitteln;
  • zu prüfen, ob die Ziele mit möglichst geringem Ressourcenaufwand erreicht wurden;
  • aus Erfahrungen zu lernen und die Qualität künftiger Maßnahmen zu verbessern;
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht in der EU zu fördern.

Evaluierung ist Teil der Strategie für bessere Rechtsetzung, mit der die Kommission die Qualität ihrer Rechtsvorschriften weiter verbessern will.

Die Evaluierung einzelner Maßnahmen ist ein wichtiger Beitrag für die sogenannten Eignungstests pdf - 104 KB [104 KB] English (en) , mit denen bewertet wird, ob der ordnungspolitische Rahmen eines Politikbereichs zweckmäßig ist und was gegebenenfalls geändert werden sollte.

Die Evaluierung trägt auch dazu bei, höchstmögliche Qualität der Rechtsvorschriften zu gewährleisten sowie Möglichkeiten für Vereinfachung English (en) und Bürokratieabbau English (en) zu ermitteln. Evaluierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Kommissionsstrategie für intelligente Rechtsetzung. Bis zum 21. September läuft eine Konsultation der interessierten Öffentlichkeit zur intelligenten Regulierung in der EU.

Auf unseren Seiten informieren wir Sie darüber, wie Evaluierung bei uns gehandhabt wird: Sie können bereits abgeschlossene Evaluierungen aufrufen, sich über die wichtigsten Evaluierungstätigkeiten informieren, eine Liste mit einschlägigen Dokumenten konsultieren oder Kontakt zu uns aufnehmen.