Archivdienste der EU-Institutionen
Die Archive der Europäischen Institutionen bergen eine Vielzahl wertvoller Informationen über die Geschichte der EU und der europäischen Integration.
Die historischen Archive der EU-Institutionen und Einrichtungen stehen der Allgemeinheit offen, um
- Forschungsarbeiten über die Geschichte der EU anzuregen,
- das Interesse der Öffentlichkeit an der europäischen Integration zu fördern,
- über die Arbeit der Europäischen Institutionen zu informieren.
Der Zugang zu den historischen Archiven der EU unterliegt der 30-Jahre-Regel, die besagt, dass Archivgut nach Ablauf einer Frist von dreißig Jahren, vom Zeitpunkt der Anfertigung des Dokuments an gerechnet, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Jede Institution und jede Einrichtung hat ihren eigenen Archivdienst, der während des gesamten Lebenszyklus eines Dokuments für dessen Verwaltung zuständig ist. Mit Blick auf die Öffnung der historischen Archive für die Öffentlichkeit arbeiten diese Dienste immer enger zusammen. Viele Institutionen und Einrichtungen der EU bieten die Möglichkeit an, Einblick in ihre Archive zu nehmen.
Die einzelnen Archivdienste der EU:
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union
- Europäische KommissionAlle verfügbaren Übersetzungen.
- Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
-
Europäischer Rechnungshof

-
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

-
Ausschuss der Regionen

- Europäische Zentralbank
- Europäische Investitionsbank
- Historische Archive der Europäischen Union
Die Archive, die von der Öffentlichkeit eingesehen werden dürfen, wurden von den zuständigen Archivdiensten vollständig aufbereitet und in den Historischen Archiven der Europäischen Union zur ständigen Aufbewahrung hinterlegt. Diese werden vom Europäischen Hochschulinstitut Florenz (Italien) gepflegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


