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Freiheit, Sicherheit und Recht
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Einführung - GD JLS - Europäische Kommission

Justiz, Freiheit und Sicherheit aus der Perspektive der Europäischen Kommission

Dies ist die Web-Seite der Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission, deren Aufgabe es ist, die Europäische Union als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mitzugestalten.

Die Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit (de - en - fr) ist eine der 36 Dienststellen der Europäischen Kommission. Die Rolle der Europäischen Kommission besteht darin, Rechtsvorschriften der Europäischen Union vorzubereiten. Sobald diese vom EU-Ministerrat angenommen worden ist, obliegt es der Europäischen Kommission zu überwachen wie sie umgesetzt werden. Auf dem Gebiet von Justiz und Inneres - ein neueres Gebiet von EU-Zuständigkeit - teilt die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten dieses Recht, Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.

Ein Anzeiger um die Rolle jeder EU-Institution nachzuvollziehen

Die genaue Rolle jeder Institution der Europäischen Union im Bereich von Justiz und Inneres können Sie in dem Anzeiger ersehen (Siehe Anzeiger Dokument in der Instrumentenstange im oberen Bildschirm) in dem die Fortschritte bei der Entwicklung der Europäischen Union zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dargestellt und alle sechs Monate aktualisiert werden.

Aufgabe der GD Justiz, Freiheit und Sicherheit

Die Rolle der Generaldirektion besteht darin zu gewährleisten, daß die ganze Europäische Union ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist. Die spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden im Vertrag von Rom (siehe Teil zwei, Artikel 17-22; Teil drei, Titel III, Artikel 39-47), dem Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, und in den Schlussfolgerungen der Sitzung des Europäischen Rates in Tampere (Finnland) im Oktober 1999 beschrieben.

Die Europäische Kommission ist vom Anfang an in die Diskussionen miteinbezogen worden, die dazu führten, die Angelegenheiten von Justiz und Inneres innerhalb des Bereichs der Europäischen Union zu bringen. Sie setzte eine kleine Task-Force für Justiz und Inneres ein, als der Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 unterschrieben wurde. Daraus entstand im Oktober 1999 eine volle Generaldirektion. Der gegenwärtige Generaldirektor ist Jonathan Faull (en).

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