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Die Folgenabschätzung dient dem Zusammentragen und der Darstellung von Informationen, die bei der Festlegung politischer Optionen und der Ermittlung ihrer komparativen Vor- und Nachteile hilfreich sind. Sie läuft parallel zur Ausarbeitung von Kommissionsvorschlägen und ihre Ergebnisse fließen in den Prozess ein.
Alle Vorschläge für Rechtsvorschriften und sonstigen politischen Vorschläge aus dem Arbeitsprogramm oder der jährlichen politischen Strategieplanung der Kommission, die wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und/oder Auswirkungen auf die Umwelt haben, werden auf diese Weise geprüft. Die Folgenabschätzungen werden vor der Annahme des jeweiligen Vorschlags durchgeführt.
In der GD MARKT liegt die Verantwortung für die Durchführung bei den betroffenen operativen Dienststellen (federführend) und dem Referat B2.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Generalsekretariats.
Alle bisher durchgeführten Folgenabschätzungen können auf der Website des Generalsekretariats eingesehen werden.