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Brüssel, 16. August 2001
Kommission
beschließt Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten zur
Erstattung der Ausgaben in Zusammenhang mit der Maul- und
Klauenseuche
Die Kommission hat vier
Entscheidungen angenommen, mit denen den
Mitgliedstaaten Vorauszahlungen in Höhe von 400
Millionen Euro gewährt werden zur Erstattung der
Entschädigungszahlungen, die für geschlachtete Tiere
geleistet wurden. 355 Millionen Euro gehen an das
Vereinigte Königreich, 39 Millionen Euro an die
Niederlande, 3,3 Millionen Euro an Frankreich und 2,7
Millionen Euro an Irland.
Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG
1
des Rates beläuft sich der Beitrag aus dem
Gemeinschaftshaushalt auf 60 % der Kosten, die den
Mitgliedstaaten entstanden sind. Die Vorauszahlungen
orientieren sich an dem von der Kommission geschätzten
Durchschnittswert der geschlachteten Tiere oder an dem von
den nationalen Behörden angegebenen Wert, sofern dieser
geringer ist.
Der endgültige Gesamtbetrag der an die
Mitgliedstaaten zu zahlenden Entschädigung wird erst dann
festgelegt, wenn die Kommission ihre finanziellen und
veterinärmedizinischen Inspektionen in den betroffenen
Mitgliedstaaten fortgesetzt und deren endgültige offizielle
Anträge erhalten hat. Die Vertreter der Mitgliedstaaten im
Ständigen Veterinärausschuss haben auf der Sitzung vom 11.
Juli 2001 eine befürwortende Stellungnahme zu den Zahlungen
abgegeben.
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1
0/424/EWG: Entscheidung des Rates vom 26.
Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich
Amtsblatt Nr. L 224 vom 18/08/1990 S. 0019 -
0028
Veröffentlicht am 20/08/2001
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