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Press releases
Brüssel, 19. Juli 2001
Abgepackte
Fleisch- und Wurstwaren sollen besser etikettiert
werden
Der Ständige Lebensmittelausschuss
hat heute eine positive Stellungnahme abgegeben zu dem
Vorschlag der Europäischen Kommission, in dem die
Definition des Begriffs Fleisch" für die Etikettierung
von abgepackten Fleischerzeugnissen, wie Fleisch- und
Wurstwaren, Fertiggerichten und Fleischkonserven,
festgelegt wird
1
. Die einzige gegenwärtig bestehende
gemeinschaftliche Definition von Fleisch unterscheidet
nicht zwischen Muskeln, Fett und
Schlachtnebenprodukten, während Fleisch nach der
Vorstellung der Verbraucher im wesentlichen
Muskelfleisch ist. Sie erlaubte also keine
zufriedenstellende Etikettierung, und mehrere
Mitgliedstaaten hatten schon eine Definition von
Fleisch für Etikettierungszwecke eingeführt.
Diese harmonisierte Definition wurde
mit dem Ziel ausgearbeitet, durch eine transparentere und
genauere Etikettierung von Fleischerzeugnissen die
Information der Verbraucher zu verbessern. Ich denke, dass
die Verbraucher ein Recht auf die bestmögliche Information
über die von ihnen verzehrten Erzeugnisse haben. Die
Etikettierung ist ein wesentliches Instrument, um dies
sicherzustellen, und meine Priorität ist es, die
Möglichkeiten für eine bewusste Kaufentscheidung zu
verbessern", stellte das für Gesundheit und
Verbraucherschutz zuständige Kommissionsmitglied David
Byrne fest. Die heute erlassene Richtlinie ermöglicht es
auch, gewisse aufgrund unterschiedlicher nationaler
Definitionen bestehende Handelshemmnisse zu
beseitigen."
Die Bestimmungen im Einzelnen
Die Richtlinie enthält eine Reihe von
Bestimmungen, die die Information der Verbraucher über
abgepackte Fleischerzeugnisse in mehrfacher Hinsicht
verbessern.
Sie beschränkt zunächst die Definition
von Fleisch auf Muskelfleisch, was eine wesentliche
Änderung darstellt. Die anderen zum menschlichen Verzehr
geeigneten Teile von Tieren, wie beispielsweise Innereien
(Herz, Leber etc.) und Fett, müssen von nun an als solche
etikettiert werden und nicht mehr als "Fleisch"
2
.
Es ist jedoch zulässig, dass ein Teil
des Fetts, wenn es mit dem Muskelfleisch verbunden ist,
innerhalb der in der Definition vorgesehenen Höchstgrenzen
dem Fleisch zugeordnet wird.
Die Richtlinie sieht außerdem die
systematische Angabe der Tierspezies vor, von der das
Fleisch stammt (Rindfleisch, Schweinefleisch etc.). Diese
Information ist für die Verbraucher sehr wichtig; sie
erlaubt es ihnen, Preisunterschiede zwischen den
Erzeugnissen besser nachvollziehen zu können und sich gemäß
ihrer persönlichen Ernährungspräferenzen zu
entscheiden.
Schließlich nimmt die Richtlinie
Separatorenfleisch" von der Definition von Fleisch aus.
Dieses ist bei der Etikettierung gesondert anzugeben; es
kann nicht mehr in die Angabe des Fleischanteils von
Erzeugnissen, in denen es vorhanden ist, einbezogen
werden.
Die Mitgliedstaaten haben diese
Richtlinie bis spätestens zum 1. Januar 2003 in nationales
Recht umzusetzen. Alle nach diesem Zeitpunkt hergestellten
Erzeugnisse müssen also nach diesen neuen Bestimmungen
etikettiert sein. Jedoch dürfen die vor diesem Zeitpunkt
hergestellten Erzeugnisse, die nach den alten Bestimmungen
etikettiert wurden, vermarktet werden, bis die Lagervorräte
erschöpft sind.
Veröffentlicht am 20/07/2001
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1
Richtlinie der Kommission zur Änderung der
Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von
Lebensmitteln.
2
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Höchstwerte der Fett- und
Bindegewebeanteile für Zutaten, die mit dem Begriff
Fleisch von" bezeichnet werden.
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|
Spezies
|
Fett (%)
|
Bindegewebe*** (%)
|
|
Säugetiere (ausgenommen Kaninchen
und Schweine) und Mischungen von Spezies, bei denen
Säugetiere überwiegen
|
25
|
25
|
|
Schweine
|
30
|
25
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|
Vögel und Kaninchen
|
15
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10
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