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Brüssel, 28. Juni 2001
Europäische
Lebensmittelbehörde: politische Einigung im Rat
Kommissar David Byrne begrüßte heute
die politische Einigung, die der Ministerrat über den
Vorschlag der Kommission zur Schaffung einer
Europäischen Lebensmittelbehörde (ELB) und über die
allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts der EU
erzielt hat. Dieser Vorschlag stellt das Herzstück der
EU-Strategie zur Lebensmittelsicherheit dar. Der Rat
unterstützt das einheitliche Konzept der Kommission,
welches auf die Sicherheit der gesamten
Lebensmittelherstellungskette und einen umfangreichen
Aufgabenbereich der Behörde abzielt. Die wichtigste
Aufgabe der Europäischen Lebensmittelbehörde wird die
Beratung und Unterstützung durch unabhängige
Wissenschaftler und die Einrichtung eines Netzes für
eine enge Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in
den Mitgliedstaaten sein. Die Behörde soll die Risiken
im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung
bewerten und die Öffentlichkeit über
lebensmittelbedingte Risiken informieren. In den
Verordnungsentwurf, über den die Minister Einigung
erzielten, sind rund die Hälfte der vom Europäischen
Parlament am 12. Juni vorgelegten Änderungen
eingeflossen. Der Sitz der Behörde ist nicht Gegenstand
des Vorschlags. Die Kommission teilt die Position des
Rates hinsichtlich der Zusammensetzung des
Verwaltungsrats nicht. Der Verordnungsvorschlag geht
nun zur zweiten Lesung an das Parlament, bevor er vom
Rat endgültig verabschiedet werden kann.
„Dem schwedischen Vorsitz gebührt für
seinen hervorragenden Einsatz zur Herbeiführung der
Einigung große Anerkennung, und ich möchte ihm für sein
Geschick bei der erfolgreichen Lösung des zuweilen
komplizierten Knotens danken", sagte der für Gesundheit und
Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne
heute. „Die Minister der Mitgliedstaaten und das Parlament
haben gezeigt, wieviel ihnen an der Einrichtung der Behörde
zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelegen ist. Sie haben
erkannt, dass wir durchgreifende Maßnahmen treffen müssen
zur Stärkung des geschwächten Vertrauens der Öffentlichkeit
in die Fähigkeit der Lebensmittelindustrie und der
Behörden, für sichere Lebensmittel zu sorgen. Der
Europäische Rat hat auf seiner Tagung von Göteborg auf
einer raschen Verabschiedung der Verordnung bestanden, so
dass der auf dem Gipfel von Nizza und Stockholm festgelegte
Zeitplan eingehalten wird; dies bedeutet, dass die
Lebensmittelbehörde Anfang 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen
kann. Ich vertraue darauf, dass der belgische Vorsitz sein
Möglichstes tun wird, um die noch bestehende
Meinungsverschiedenheiten von Parlament und Rat rasch
auszuräumen. Mein Bedauern gilt der Tatsache, dass der Rat
sich dem Vorschlag der Kommission hinsichtlich der
Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Lebensmittelbehörde
nicht anschließen konnte."
Eine prinzipielle Beschreibung der
Europäischen Lebensmittelbehörde enthält MEMO/01/248 vom
28. Juni 2001. Im folgenden werden nur
diejenigen Punkte aufgeführt, die vom ursprünglichen
Vorschlag der Kommission und von der Stellungnahme des
Europäischen Parlaments abweichen.
Tätigkeitsbereich der Behörde
Der Rat unterstützt das Konzept von
Kommission und Parlament, welches besagt, dass die
allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts für die
gesamte Lebensmittelherstellungskette gelten sollten, auch
für die Sicherheit von Futtermitteln für Tiere, von denen
Lebensmittel gewonnen werden. Ferner unterstützt er den
umfangreichen Aufgabenbereich der Lebensmittelbehörde, der
es ihr ermöglichen soll, wissenschaftliche Beurteilungen in
jeder Frage abzugeben, die sich direkt oder indirekt auf
die Sicherheit von Lebensmitteln auswirken kann; hierzu
zählen auch Tiergesundheit, Tierschutz und
Pflanzengesundheit. Die Behörde soll ferner
wissenschaftliche Gutachten zu gentechnisch veränderten
Organismen, die nicht in Lebensmitteln/Futtermitteln
enthalten sind, und zur Ernährung abgeben. Daher wird sie
sich mit sämtlichen Phasen der Herstellung und des
Vertriebs befassen, von der Urproduktion über die
Sicherheit von Futtermitteln bis hin zur Abgabe von
Lebensmitteln an die Verbraucher. Dieser umfangreiche
Aufgabenbereich erhielt nicht die volle Zustimmung des
Europäischen Parlaments. Der Rat unterstützt ebenso wie
Kommission und Parlament die Rolle der ELB als wichtige
Stelle für die Risikokommunikation und die Übermittlung von
Informationen über die Lebensmittelsicherheit an die
Allgemeinbevölkerung. Der Rat stimmt mit dem Europäischen
Parlament darin überein, dass das Schnellwarnsystem auch
weiterhin von der Kommission betrieben werden
sollte.
Verwaltungsrat
Nach langen Beratungen erzielte der Rat
eine Einigung hinsichtlich der Zusammensetzung des
Verwaltungsrats der ELB und des Verfahrens für die
Ernennung der Mitglieder. Nach der Vorstellung des Rates
sollte das Gremium aus 16 Mitgliedern bestehen, die der Rat
nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernennt.
Demzufolge würde die Kommission eine Liste mit einer
deutlich größeren Anzahl geeigneter Kandidaten aufstellen.
Mindestens vier der sechzehn Mitglieder sollten aus
Organisationen hervorgehen, die die Interessen der
Verbraucher und anderer Gruppierungen im
Lebensmittelbereich repräsentieren. Die Kommission wäre
durch ein Mitglied im Verwaltungsrat vertreten. Dem Rat
geht es darum, dass die Auswahl der Mitglieder ein
Höchstmaß an Kompetenz und die breitestmöglichte
geographische Verteilung innerhalb der Europäischen Union
sicherstellen sollte. Der Vorschlag der Kommission sieht 4
Vertreter des Rates, 4 Vertreter des Europäischen
Parlaments, 4 Vertreter der Kommission und 4 Vertreter von
Verbraucherorganisationen und sonstigen Interessengruppen
vor. Da sich das Europäische Parlament für eine
Zusammensetzung ausgesprochen hat, die ein Höchstmaß an
Kompetenz gewährleistet, ist die Kommission der Auffassung,
dass Verfahren festgelegt werden müssen, die es in der
Praxis ermöglichen, eine herausragende Professionalität der
Verwaltungsratsmitglieder zu garantieren. Die Kommission
ist ferner der Ansicht, dass weitere Überlegungen in dieser
Frage im weiteren Verlauf des Rechtsetzungsprozesses zu
einer akzeptablen Annäherung der unterschiedlichen
Positionen führen dürfte.
Lebensmittelrecht
Die in dem Vorschlag dargelegten
Grundsätze des Lebensmittelrechts erfordern ein hohes
Gesundheitsschutzniveau und sehen vor, dass nur sichere
Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Die
hauptsächliche Verantwortung für sichere Lebensmittel soll
bei der Industrie, den Herstellern und Lieferanten
verbleiben, während die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten dafür zu sorgen haben, dass die Einhaltung
der lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf allen Ebenen
der Herstellungskette – vom Erzeuger bis zum Verbraucher –
wirksam kontrolliert werden, auch in den
Futtermittel-Herstellungsbetrieben. Die vorgeschlagene
Verordnung wird die Unternehmen verpflichten, Systeme
einzurichten, mit denen sich verfolgen lässt, woher sie
Lebensmittel bezogen und an wen sie solche abgegeben
haben.
Die nächsten Schritte
Es ist davon auszugehen, dass der Rat
unter belgischem Vorsitz in Kürze einen gemeinsamen
Standpunkt festlegt. Daran wird sich eine zweite Lesung des
Verordnungsentwurfs im Europäischen Parlament und im Rat
anschließen, bevor der Text endgültig verabschiedet werden
kann. Der belgische Vorsitz hat bereits zugesagt, eine
frühzeitige Entscheidung über die Einrichtung der Behörde
zu ermöglichen. Er hat nämlich der Kommission zu verstehen
gegeben, dass er die Einrichtung der Behörde nach
Möglichkeit bis Ende des Jahres wünscht.
Veröffentlicht am 28/06/2001
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