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Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz

Press releases

Brüssel, den 5. Juni 2001

Maul- und Klauenseuche: Ergebnisse des Ständigen Veterinärausschusses

Der Ständige Veterinärausschuss hat sich heute dafür ausgesprochen, die Kommissionsvorschläge bezüglich der Maul- und Klauenseuche (MKS) anzunehmen. Die Vorschläge betreffen das Vereinigte Königreich und die Niederlande.

Vereinigtes Königreich

Die restriktiven Maßnahmen im Vereinigten Königreich wurden zum ersten Mal gelockert. Alle Maßnahmen in Nordirland und der Insel Man werden aufgehoben, sobald die Europäische Kommission die formelle Entscheidung erlässt. Die verbleibenden Restriktionen für Großbritannien sind bis zum 20. Juli 2001 verlängert worden. Diese Restriktionen betreffen den Versand von lebenden MKS-gefährdeten Tieren, Frischfleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen sowie anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs von diesen Tierarten, sofern letztere nicht entsprechend behandelt werden.

Niederlande

Das Verbringen lebender Rinder und Schweine aus Betrieben in den Provinzen Friesland, Groningen, Drenthe und Flevoland (d.h. den nördlichen Niederlanden) auf direktem Wege in einen Schlachthof in einem anderen Mitgliedstaat ist schon seit dem 29. Mai wieder zulässig. Diese Tiere dürfen nun auch wieder zu Zuchtzwecken aus diesen Provinzen verbracht werden.

Das Verbringen lebender Rinder und Schweine aus Betrieben außerhalb der Überwachungszonen um Oene und Kootwijkerbroek in den Provinzen von Overijssel, im nördlich des Flusses Rijn-Waal-Merwede gelegenen Teil der Provinz Gelderland oder dem östlich der Autobahn A-27 gelegenen Teil der Provinz Utrecht auf direktem Wege in einen Schlachhof in einem anderen Mitgliedstaat ist wieder zulässig, sofern die zuständigen Behörden des Bestimmungs- und des Durchfuhr-Mitgliedstaats verständigt werden.

Die Ausfuhr aller MKS-gefährdeten Tierarten aus den Überwachungszonen um Oene und Kootwijkerbroek sowie von Schafen und Ziegen aus den gesamten Niederlanden bleibt verboten. Diese Restriktionen gelten bis zum 25. Juni 2001.

Die nächste Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses zum Thema Maul- und Klauenseuche ist für den 12. Juni angesetzt.

Veröffentlicht am 20/06/2001

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