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Brüssel, 14. Februar 2001
Wissenschaftlicher Lenkungsausschuss
veröffentlicht Risikobewertung für den Fall, dass BSE bei
Schafen auftritt
Der Wissenschaftliche
Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission
unter anderem in BSE-Angelegenheiten berät, hat heute
eine vorausschauende Bewertung des Risikos für die
menschliche Gesundheit veröffentlicht. Dabei wird der
Fall gesetzt, dass BSE bei Schafen unter realen
Bedingungen festgestellt wird. Die Wissenschaftler sind
der Ansicht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
genügend Informationen vorliegen, um endgültige
Schlussfolgerungen über die potenzielle Gefährdung von
Menschen zu ziehen. Sie entwickeln daher drei Szenarien
zum potenziellen Risiko und dessen Bewältigung. Nach
Aussage der Wissenschaftler liegen derzeit keine
Nachweise dafür vor, dass BSE bei Schafen und Ziegen
auftritt. Sie fügen jedoch hinzu, dass der
Kenntnisstand sehr begrenzt ist und dass angemessene
Testmethoden und Überwachungsverfahren zur Bestätigung
einer Diagnose nicht zur Verfügung stehen. Daher muss
man mit dem Sammeln von Informationen beginnen, die
erforderlich sind, um die mögliche Prävalenz von TSE
bei Schafen zu bewerten.
Bisher ist BSE bei Schafen unter
Feldbedingungen nicht festgestellt worden. Allerdings hat
man mit Laborexperimenten nachgewiesen, dass BSE auf
bestimmte Schaf- und Ziegengenotypen übertragen werden
kann. Darüber hinaus ist unter Umständen an spezifische
Gruppen von Schafen und Ziegen Fleisch- und Knochenmehl
verfüttert worden, das möglicherweise BSE-kontaminiert war.
Dazu ist es wahrscheinlich insbesondere gekommen, als das
EU-weite Verbot der Verfütterung von Fleisch- und
Knochenmehl an Wiederkäuer von 1994 von den nationalen
Behörden noch nicht wirksam umgesetzt worden war.
Daher bekräftigt der Ausschuss seine
Stellungnahme von 1998, dass unter den gegenwärtigen
Umständen davon auszugehen ist, dass BSE auf Teile des
Schaf- und Ziegenbestands der EU übertragen worden sein
könnte. Der Ausschuss betont, dass man jetzt anfangen muss,
die Informationen zu sammeln, die man braucht, um die
mögliche Prävalenz von BSE bei Schafen in einem Land oder
einer Region ordnungsgemäß zu bewerten. Insbesondere weisen
die Wissenschaftler darauf hin, dass eine verbesserte und
intensivere Überwachung von Schafherden erforderlich ist.
Außerdem müssen Schnelltests entwickelt werden, mit denen
man bei Schafen BSE von Scrapie unterscheiden kann.
Schließlich muss man ein System einführen, mit dem Schafe
individuell identifiziert werden können und der TSE-Status
von Herden kleiner Wiederkäuer bestimmt werden kann.
Die Verfahren der Schaffütterung
unterscheiden sich erheblich nach Herde, Land oder Region,
Wirtschaftsform (intensiv und extensiv) und
Wirtschaftszweck (Fleisch-, Milch-, Wollgewinnung). Bei der
einzigen derzeit zur Verfügung stehenden Testmethode zur
Bestätigung von BSE bei Schafen, bei der Bio-Assays bei
Mäusen verwendet werden, dauert es bis zu zwei Jahren, bis
Resultate vorliegen. Von derartigen Tests sind nur sehr
wenige abgeschlossen worden. Die klinischen BSE-Anzeichen
sind möglicherweise nur schwer von den Symptomen von
Scrapie zu unterscheiden, einer Krankheit, die für Menschen
nicht gefährlich ist. Sie ist bei Schafen in den meisten
EU-Ländern endemisch. Forschungen zur Entwicklung
zuverlässiger Testverfahren sind im Gange.
Der Ausschuss hat auch die jüngsten
Forschungsergebnisse zur Verteilung der (experimentell
hervorgerufenen) BSE-Infektiosität in Schafs- und
Ziegenkörpern untersucht. Im Gegensatz zu Rindern, bei
denen die Infektiosität im Wesentlichen in spezifischen
Körpergeweben konzentriert bleibt, wie z. B. im Hirn und im
Rückenmark, lassen die Ergebnisse darauf schließen, dass
die BSE-Infektiosität in Schafsgeweben unspezifischer
verteilt ist, unter Umständen in ähnlicher Weise wie bei
Scrapie. Dies würde bedeuten, dass bei Schafen eine größere
Zahl von Geweben aus der Nahrungskette beseitigt werden
müssten als bei Rindern, sollte man zu der Auffassung
kommen, dass das Auftreten von BSE bei Schafen
wahrscheinlich ist.
Als Vorsichtsmaßnahme wird durch
Gemeinschaftsrechtsvorschriften bereits vorgeschrieben, dass
spezifiziertes Risikomaterial
1
von Schafen und Ziegen seit Oktober 2000
in der ganzen EU aus der Nahrungs- und Futterkette entfernt
werden muss. In dem Falle, dass BSE bei Schafen oder Ziegen
bestätigt wird, müssen strikte Vernichtungsmaßnahmen
angewendet werden, die in der neuen Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Tilgung, Verhütung
und Bekämpfung Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien
vorgesehen sind, die am 1. Juli in Kraft treten
soll.
Veröffentlicht am 14/02/2001
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1
Schädel einschließlich Hirn und Augen,
Tonsillen und Rückenmark von über zwölf Monate alten Schafen
und Ziegen, Milz von Schafen und Ziegen aller
Altersklassen.
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