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Beim Verbraucherschutz geht es darum,
sicherzustellen, dass alle in der EU
vermarkteten Verbraucherprodukte (nicht nur die
Lebensmittel) sicher sind, dass die Interessen
der Verbraucher wirksam geschützt werden, dass
die Verbraucher über die Information verfügen,
die sie für eine informierte Wahl brauchen, und
dass sie nicht irregeführt werden. Dies gilt
für Einkäufe im örtlichen Supermarkt, Einkäufe
auf Reisen in der EU wie auch für Einkäufe über
eine Website in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Ungefähr 70 Beamte in Brüssel sind für die
EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich
zuständig. Zusammen mit den nationalen
Regierungen wachen sie darüber, dass die
Vorschriften eingehalten werden. Sie
unterhalten enge Kontakte mit
Verbraucherorganisationen in der ganzen EU und
sie verwalten Unterstützungsprogramme, deren
Zweck es ist, diesen Organisationen in Brüssel
Gehör zu verschaffen. Und schließlich
finanzieren sie Projekte und Studien auf
EU-Ebene zu Verbraucherfragen.
zur Website
Verbraucherfragen
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