Mythen über die Europäische Union
Die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin hat über die Jahre eine beachtliche Sammlung von Vorurteilen und Falschmeldungen über die EU zusammengetragen. Diese "EU-Mythen" sind oft abenteuerliche Geschichten, die auf Hörensagen, Gerüchten und Halbwahrheiten beruhen. Viele davon finden immer wieder den Weg in die Medien und mutieren durch hartnäckige Wiederholung zu vermeintlichen "Wahrheiten". Die sagenumwobene Gurkenkrümmungsverordnung ist ein bekanntes Beispiel dafür. Oft sind solche Falschmeldungen unterhaltsam und amüsant zu lesen. Sie werfen aber auch die Frage nach dem journalistischen Ethos auf, da den Bürgern ihr Recht auf eine faktenbasierte Berichterstattung über die Europäische Union vorenthalten wird.
Warnhinweise für Salz im Brot

Das Wichtigste vorneweg: Deutsche Bäcker dürfen ihren Brotteig auch weiterhin wie gewohnt salzen. Die EU-Kommission will Salz im Brot weder verbieten, noch den Salzgehalt regulieren. Verbraucher sollen zwar besser über die Zutaten und Nährwerte von Lebensmitteln informiert werden. So dürfen Hersteller die meisten Lebensmittel nur als "gesund" bewerben, wenn bestimmte Grenzwerte etwa für Zucker, Fette und auch Salz nicht überschritten werden. Aber: Lebensmittel wie das traditionelle Brot oder auch Früchte und Gemüse werden davon nicht erfasst. Auch wenn einige Lobbyisten gerne das Gegenteil behaupten, darf auch künftig für gesundes Vollkornbrot geworben werden. Und: Es wird natürlich auch keine Warnhinweise für deutsches Brot geben. Guten Appetit!
Die Rückkehr der krummen Gurke

Die Gurkenkrümmungs-Norm von 1988 galt lange als populäres Beispiel für die Regulierungswut der vermeintlich unterbeschäftigten Brüsseler Eurokraten. Aber weit gefehlt: Der Wunsch nach einheitlich geformtem Gemüse kam ursprünglich aus der verarbeitenden Industrie, von Spediteuren, Supermarktketten und der Agrarwirtschaft. Die Idee dahinter: einheitlich geformtes Gemüse und Obst leichter automatisiert verarbeiten, in genormten Kisten stapeln und transportieren zu können. Seit 1. Juli 2009 ist die Gurkenkrümmungs-Norm Geschichte. Regionale Anbieter können nun wieder mehr Sorten anbieten, etwa kleinere Auberginen, ungenormte Kirschsorten oder Aprikosen, die weniger gleichförmig aussehen, aber dafür schmackhaft sind. EU-Normen gelten zwar weiter für die in Europa umsatzstärksten Obst- und Gemüsesorten wie Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Tomaten und Paprika. Doch auch hier ist der Verkauf ungenormter Erzeugnisse möglich, solange sie entsprechend gekennzeichnet und von Produkten der Güteklassen Extra, I und II unterschieden werden.
Deutsch als Amtssprache abgeschafft

Deutsch ist neben Englisch und Französisch eine der drei so genannten Verfahrenssprachen der EU – und wird es auch weiterhin bleiben. Anderslautende Medienberichte sind schlichtweg falsch. Sämtliche Vorlagen, die während der wöchentlichen Sitzungen der EU-Kommissare besprochen werden, müssen in diesen drei Sprachen verfasst sein. Insgesamt verfügt die EU nach der jüngsten Erweiterung zwar über nunmehr 23 Amtssprachen. Allerdings werden in erster Linie die Rechtsakte der EU in sämtliche Amtssprachen übersetzt. In jedem Fall gilt: Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in der Amtssprache seiner Wahl an die EU-Institutionen zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.
EU-Beamte genießen überzogene Gehälter…

Den hochqualifizierten EU-Beamten wird viel abverlangt: perfekte Kenntnisse in mindestens zwei, zumeist drei Amtssprachen, Umzüge und familiäre Belastungen durch lange Auslandsaufenthalte. Dafür werden sie entsprechend bezahlt. Trotzdem verdienen deutsche Beamte und Angestellte der Deutschen Botschaft oder Ländervertretungen in Brüssel vergleichsweise mehr als ihre Kollegen in den EU-Institutionen. EU-Beamte zahlen wie alle anderen Europäer auch Steuern: Ihre Einkommensteuer fließt in den Unionshaushalt. Und anders als etwa bei deutschen Beamten fallen auch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge an.
…und absurde Privilegien

Entgegen anderslautender Gerüchte genießen die Angestellten der europäischen Institutionen keine rechtliche Immunität als Privatpersonen. Wird etwa ein Beamter oder EU-Kommissar wegen Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr "geblitzt", gilt für ihn dasselbe Strafmaß wie für jeden anderen EU-Bürger auch. Die Behauptung, alle EU-Angestellten über 45 Jahre könnten bei vollen Bezügen problemlos in den Vorruhestand treten, ist ebenso falsch.
Deutschland ist der Zahlmeister der EU

Ein beliebtes Vorurteil ist: "Deutschland zahlt in der EU nur drauf!" Das stimmt so nicht. Im Jahr 2008 lag Deutschlands Jahresbeitrag zum EU-Haushalt bei 22 Milliarden Euro, davon flossen mehr als 15 Milliarden Euro wieder zurück als Hilfe für strukturschwache Regionen, für die deutsche Landwirtschaft sowie für zahlreiche Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme. So verbleiben als Nettobetrag rund 6,5 Milliarden Euro. Was diese Zahlen nicht verraten: Keine andere europäische Volkswirtschaft profitiert so sehr vom EU-Binnenmarkt wie die deutsche. Fast zwei Drittel der deutschen Ausfuhren gehen in EU-Länder, und der Export in die neuen Mitgliedstaaten hat sich weitaus schneller entwickelt als die Ausfuhren in den Rest der Welt. Die Bundesrepublik als bloßer "Zahlmeister der EU"? Von wegen!
Die Erweiterung lähmt die EU

Einige Bürger befürchten die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der EU, wenn sie um weitere Mitglieder wächst. Die Erweiterung hat jedoch gezeigt, dass die heutige EU sicherer, wohlhabender und einflussreicher geworden ist. Dank dem Lissabon-Vertrag ist die Union transparenter und demokratischer geworden. Daran würden auch Beitrittskandidaten wie Kroatien oder Island nichts ändern. Im Gegenteil: Jede Erweiterung brachte gleichzeitig auch positive Impulse für das Wirtschaftswachstum und den Handel innerhalb der Union. Zudem wurden die demokratischen Prozesse in den neuen Mitgliedländern stabilisiert.
Brüssel hat zu viel Machtfülle

Schlagwörter wie "Machtfülle" und "Regulierungswut" werden gerne mit Brüssel in Verbindung gebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Vorurteil als unbegründet zurückgewiesen, indem es die die Souveränität Deutschlands durch den Vertrag von Lissabon im Kern nicht beeinträchtigt sieht. Stattdessen hat der Reformvertrag den nationalen Parlamenten mehr Mitspracherechte gegeben, indem sie nun direkt über Gesetzesvorhaben informiert werden, bevor diese auf EU-Ebene beschlossen werden. Dadurch hat sich der Informationsfluss verbessert und die Gesetzgebung in der EU ist transparenter geworden. Außerdem können die nationalen Parlamente europäische Rechtsvorhaben blockieren, wenn diese ihrer Auffassung nach gegen das so genannte Subsidiaritätsprinzip verstoßen – dieses sieht europäische Gesetze nämlich nur dann vor, wenn die betroffenen Fragen nicht bereits auf regionaler oder nationaler Ebene besser geklärt werden können.














