Als Unionsbürger können Sie gemeinsam mit anderen direkt die EU-Kommission auffordern, ein Gesetz auf europäischer Ebene vorzuschlagen. Der Vertrag von Lissabon hat die direkte Mitsprache der Bürger rechtlich verankert. Mit dem Aufforderungsrecht stehen Sie als Bürger auf einer Stufe mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Wie Sie dieses Recht aktiv ausüben können, erfahren Sie hier.

















