Registrierungsgebühren für Chemikalien
16.04.2008 - Die Gebührensätze für die REACH-Registrierung von Chemikalien sind heute veröffentlicht worden. Nach dem neuen Chemikalienrecht REACH müssen chemische Stoffe ab einer bestimmten Menge vom 1. Juni 2008 an registriert werden. Längere Fristen gelten für vorregistrierte Stoffe. Hat ein Hersteller oder Importeur einen Stoff nicht bis 1. Dezember 2008 vorregistrieren lassen, so darf er ihn nicht weiter herstellen oder importieren, bis er ein Registrierungsdossier eingereicht hat. Die Grundgebühr für die Registrierung liegt zwischen 1.600 und 31.000 Euro je nach hergestellter Menge. Kleinere Unternehmen erhalten bis zu 90 Prozent Ermäßigung und Unternehmen, die bei der Registrierung zusammenarbeiten, 25 Prozent. Zu zahlen ist die Gebühr an die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki, die für die Abwicklung der Verfahren zuständig ist. Die Gebühren werden ab 1. Juni 2008 erhoben.
EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmens- und Industriepolitik erklärte: „Mit dieser Gebührenpolitik kommen wir kleinen und mittleren Unternehmen besonders entgegen, damit sie wettbewerbsfähig bleiben. Die von uns vorgeschlagene Gebührenverordnung ist Teil eines zeitgemäßen Registrierungssystems (REACH), das den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zum Ziel hat. Es ist deshalb an der Zeit, die neuen Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen, die REACH bietet.“
Die Höhe der Registrierungsgebühr ist abhängig von der Menge, die jährlich von dem betreffenden Stoff hergestellt wird. Sie beträgt 1600 Euro für Stoffe, die in Mengen unter 10 Tonnen/Jahr hergestellt werden, und 31.000 Euro für Stoffe, die in Mengen über 1000 Tonnen/Jahr hergestellt werden. Reichen mehrere Untenehmen einen gemeinsamen Antrag ein, so wird die Gebühr wegen der Arbeitsersparnis um 25 Prozent ermäßigt. Um die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu begrenzen, sind die Gebührensätze nach Unternehmensgröße gestaffelt. Eine ermäßigte Gebühr gilt auch für die Registrierung von Zwischenprodukten, weil die Agentur mit ihnen sehr viel weniger Arbeit hat als mit anderen Registrierungsdossiers. Die ECHA wird zum Teil aus den Gebühreneinnahmen und zum Teil durch Zuwendungen der Gemeinschaft finanziert. Die Gebührensätze werden spätestens 2013 überprüft.
Die Informationen im Einzelnen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema REACH finden Sie unter folgender Internetadresse.
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