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Bundesnetzagentur versäumt Konsultation zur Kontrolle von Mobilfunkpreisen

24.06.2010

Die deutsche Bundesnetzagentur hat es versäumt, die EU-Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Höhe der von ihr festgesetzten Mobilfunk-Zustellungsentgelte zu konsultieren. Die Zustellungsentgelte stellen sich die Betreiber untereinander für die Weiterleitung von Anrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung. Sie gehen letztlich in jede Telefonrechnung ein. Ohne eine Konsultation wächst die Gefahr, dass es bei der Regulierung der Anrufzustellungsentgelte zu erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten kommt und dadurch der Wettbewerb auf dem Telekommunikations-Binnenmarkt verfälscht wird. Die Aufforderung der Kommission an Deutschland ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Wenn Deutschland nicht binnen zwei Monaten alle erforderlichen Maßnahmen trifft, um den EU-Konsultationsmechanismus einzuhalten, könnte die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.

Ein detaillierter Überblick über Vertragsverletzungsverfahren im Telekommunikationsbereich ist unter folgender Internetadresse abrufbar.

Die vollständige Pressemitteilung mit weiterführenden Links finden Sie hier.

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