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Kommission startet Konsultation zu Telekommunikationsdiensten im Digitalzeitalter

02.03.2010

Die Kommission stellt die derzeit geltenden Regeln zur Grundversorgung aller Bürger mit Telekommunikationsdiensten auf den Prüfstand. Die Vorschriften aus dem Jahr 2002 garantieren den Europäern den Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen sowie zu einem einfachen Internetzugang und sollen an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Eine wichtige Frage ist beispielsweise die Aufnahme des Breitbandzugangs in den sogenannten Universaldienst. Universaldienstverpflichtungen wurden bereits Ende der 1990er Jahre eingeführt und waren als Sicherheitsnetz für jene Fälle gedacht, in denen die Märkte allein nicht für die Bereitstellung grundlegender Dienste sorgten. Sie sollten Bürgern auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten und mit geringem Einkommen zu erschwinglichen Preisen Zugang zu grundlegenden und unverzichtbaren Telekommunikationsdiensten ermöglichen. Auf der Grundlage der Äußerungen von Verbrauchern, Branchenvertretern und Politikexperten wird die Kommission entscheiden, ob sie bis Ende 2010 neue Gesetzgebungsvorschläge für Universaldienstverpflichtungen im Bereich der Telekommunikation vorlegen muss. Die Konsultation läuft bis zum 7. Mai 2010.

Die Unterlagen für die öffentliche Konsultation der Kommission und Informationen über die öffentliche Anhörung finden Sie hier, weitere Informationen hier.

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