EU-Kommission will nationale Entscheidungen über Gen-Anbau
02.03.2010
Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) soll in Europa neu geordnet werden. Künftig sollen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie den Anbau einzelner Sorten zulassen wollen oder nicht. Bis Sommer will die Kommission einen Vorschlag machen, wie das bestehende, wissenschaftlich basierte EU-Zulassungsverfahren um nationale Entscheidungsfreiheiten ergänzt werden kann. Zudem hat die Kommission fünf Beschlüsse zu GVOs gefasst. So darf unter anderem die Gen-Kartoffel Amflora für industrielle Zwecke angebaut und als Futtermittel verwendet werden. EU-Gesundheitskommissar John Dalli erklärte: "Alle wissenschaftlichen Aspekte sind ausgiebig berücksichtigt worden. Eine weitere Verzögerung bei der Zulassung wäre nicht zu rechtfertigen gewesen."
Dalli weiter: "Mit diesen Beschlüssen beweist die Kommission ihr Verantwortungsbewusstsein. Sie beruhen auf einer Reihe von Untersuchungen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten Jahren durchgeführt hat." Die Entscheidungen der Kommission wurden nötig, weil sich die Mitgliedstaaten mehrheitlich weder für noch gegen eine Zulassung entscheiden konnten.
Entsprechend den politischen Leitlinien von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso von September 2009 wird Dalli bis Sommer einen Vorschlag unterbreiten, wie ein gemeinschaftliches, wissenschaftlich fundiertes Zulassungsverfahren durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kombiniert werden kann mit dem Recht der Mitgliedstaaten, selber zu bestimmen, ob sie in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet genetisch veränderte Sorten anbauen lassen möchten oder nicht.
Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier und hier.
Weitere Informationen zum gemeinschaftlichen EU-Zulassungsverfahren genveränderter Produkte gibt es auf der Seite der EU-Kommission.













