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Neue Frequenzen für schnellere Mobilfunkdienste

27.07.2009 Weg frei für eine neue Generation von Mobilfunk­diensten in Europa: Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben heute modernisierten Vorschriften für die Nutzung von Frequenzen grünes Licht gegeben. EU-Telekomkommissarin Viviane Reding begrüßte die Einigung zur überarbeiteten GSM-Richtlinie: „Die GSM-Norm stammt aus Europa und war ein großer europäischer Erfolg. Mit der Aktualisierung der GSM-Richtlinie ebnet die EU den Weg für eine neue Generation von Diensten und Technologien, bei denen Europa die weltweite Führung übernehmen kann.“ Die ursprüngliche Regel reserviert einen Teil des 900-MHz-Bands für GSM-Netzzugangssysteme (Global System for Mobile) wie beispielsweise Mobiltelefone. Die neugefasste Richtlinie erlaubt nun die Nutzung des 900-MHz-Bands auch für die Bereitstellung schnellerer europaweiter Dienste wie mobiles Internet. Klassische GSM-Dienste werden weiter laufen. Mit der Reform werden Einsparungen der Branche von bis zu 1,6 Milliarden Euro erwartet. Die neue Flexibilität wird einen stärkeren Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikations­markt fördern und zu einer schnelleren und größeren Verbreitung drahtloser Breitbanddienste beitragen, die als eine der Triebfedern des Wirtschafts­aufschwungs gelten. Die Kommission hatte die Überarbeitung der GSM-Richtlinie parallel zur Reform des für die Telekommunikation geltenden EU-Rechtsrahmens vorgeschlagen. Die neugefasste GSM-Richtlinie ist die erste von mehreren wichtigen Richtlinien im Telekommunikationssektor, über die verhandelt wurde. Der Kommissionsvorschlag sah vor, die bislang nur der Mobiltelefonie zugewiesenen Funkfrequenzen auch für andere, hochmoderne Technologien zu öffnen, und zwar zunächst für Breitband-Mobilfunkdienste der 3. Generation (3G) und für UMTS (Universal Mobile Telecommunications System). Die neuen Vorschriften erleichtern auch die Anpassung von Frequenzzuweisungen im 900-MHz-Band, so dass demnächst selbst Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologien der 4. Generation eingeführt werden können. Die geänderte Richtlinie wird voraussichtlich im kommenden Oktober in Kraft treten. Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier und hier.    

 

 

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