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Nach Zustimmung des Europaparlaments gaben nun auch die 27 EU-Mitgliedsländer grünes Licht zu den neuen EU-Roamingvorschriften, die das Telefonieren mit dem Handy im Ausland nochmals billiger machen. Europäische Verbraucher können somit noch vor ihrem Sommerurlaub mit niedrigeren Roamingpreisen um bis zu 60 Prozent rechnen. Ab 1. Juli wird der SMS-Versand im EU-Ausland garantiert nicht mehr als 0,11 Euro kosten. Mobilfunkbetreiber müssen Roaminganrufe nach 30 Sekunden sekundengenau abrechnen, was die Handyrechnungen um bis zu 24 Prozent senken dürfte. „Das ist eine gute Nachricht für die europäischen Bürger, die diesen Sommer in den Urlaub fahren und dort ruhigen Gewissens ihr Handy benutzen können, ohne überteuerte Rechnungen fürchten zu müssen“, sagte EU-Telekomkommissarin Viviane Reding.
Der Preis für den SMS-Versand aus dem Ausland wird auf 0,11 Euro (ohne MwSt.) gegenüber dem derzeitigen Durchschnittspreis von 0,28 Euro festgesetzt. Datenroamingentgelte (der Kosten, die im Ausland für das Surfen im Web oder den Abruf von Filmen mit einem Handy anfallen) werden gesenkt durch begrenzte Vorleistungsentgelts auf 1 Euro pro übertragenem Megabyte. Derzeit beträgt ein durchschnittliches Vorleistungsentgelt 1,68 Euro pro Megabyte. Schrittweise wird die Obergrenze auf Vorleistungsebene 2010 auf 0,80 Euro und 2011 auf 0,50 Euro weiter fallen. Der Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen wird erhöht: Verbraucher haben die Option, den Dienst unterbrechen zu lassen, sobald ein Rechnungsbetrag von 50 Euro erreicht wird. Betreiber werden bis März 2010 Zeit haben, um diese Transparenzvorschriften umzusetzen. Zudem werden die Preise bei Roaminganrufen weiter fallen: Die derzeitigen Höchstpreise von 0,46 Euro für im Ausland getätigte Anrufe und 0,22 Euro für im Ausland angenommene Anrufe werden am 1. Juli 2009 auf 0,43 Euro für ausgehende und 0,19 Euro für eingehende Anrufe gesenkt. Ab 1. Juli 2010 fallen die Tarife weiter auf dann 0,39 Euro und 0,15 Euro und schließlich am 1. Juli 2011 auf 0,35 Euro und 0,11 Euro (jeweils pro Minute, ohne MwSt.). Der Grundsatz der sekundengenauen Abrechnung gilt nach den ersten 30 Sekunden für alle ausgehenden und ab der ersten Sekunde für alle eingehenden Roaminganrufe.
Mit der Annahme im Rat ist der letzte Schritt des Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen, so dass der Präsident des Europäischen Parlaments und der Vorsitzende des Rates die Verordnung am 18. Juni förmlich unterzeichnen können. Einige Tage später kann sie dann imAmtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier und hier.
Weitere Informationen zu den Roamingtarifen in Europa gibt es auf der Seite der EU-Kommission.
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