Sanierungsplan für IKB gebilligt
21.10.2008
Das Sanierungspaket für die deutsche IKB wurde heute von der EU-Kommission unter Auflagen genehmigt. Die Umstrukturierungshilfen in Höhe von neun Milliarden Euro sowie der anschließenden Verkauf der Bank an den US-amerikanischen Investmentfons Lone Star widersprechen nicht den Beihilfevorschriften des Vertrags der Europäischen Gemeinschaften. Die EU-Kommission hatte nach dem Verkauf eine eingehende Untersuchung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den EU-Vorschriften für Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten eingeleitet, die jetzt positiv beschieden wurde.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: „Banken müssen, wie Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen auch, ihr Geschäftsgebaren grundlegend verändern, wenn sie Umstrukturierungsbeihilfen erhalten. Nichts ist umsonst. Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Umstrukturierungsbeihilfe sind für alle Branchen gleich: Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität, Begrenzung der Beihilfe auf das notwendige Minimum und Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverzerrungen. Mit dem Verkauf der IKB, grundlegenden strukturellen Veränderungen und einer maßgeblichen Verkleinerung der Geschäftstätigkeit wurde ein solides Paket geschnürt, das die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt und somit eine positive Entscheidung der Kommission rechtfertigt."
Die IKB ist eine mittelständische Privatbank mit Sitz in Düsseldorf; ihr Kerngeschäft ist die Kreditfinanzierung mittelständischer Unternehmen. Hauptaktionär ist die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Juli 2007 geriet die IKB aufgrund umfangreicher Portfolio-Investments in Verbindung mit der US-Hypothekenkrise in finanzielle Schwierigkeiten und erhielt staatliche Beihilfe zur Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit.
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