EU-Kommission mahnt Deutschland bei Rüstungskäufen
26.01.2012 Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um europaweite Regeln für die Beschaffung von Rüstungsgütern umzusetzen.

Ein ähnliches Vertragsverletzungsverfahren beschloss die Kommission heute (Donnerstag) gegen die Niederlande. Beide Länder haben die seit August 2011 ausstehende Umsetzung der EU-Richtlinie dazu noch nicht gemeldet. Damit entgehen dem Steuerzahler und Anbietern die Vorteile eines transparenten und stärker auf Wettbewerb ausgerichteten Rüstungsmarktes.
Die Richtlinie erleichtert es Unternehmen, Rüstungsgüter, Waffen und ähnliche Waren in anderen EU-Staaten anzubieten. Sie ermöglicht es zugleich den Behörden, maßgeschneiderte Verträge zu schließen und geheime Informationen zu schützen. Sie erfasst Kriegswaffen und andere sensible Rüstungsgüter sowie sensible Sicherheitsausrüstungen, die nicht den allgemeinen Regeln über öffentliche Beschaffungen unterliegen.
Mehr Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.














