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Bei Tagesmüttern keine Hygienekontrollen nach EU-Recht erforderlich

19.12.2011 Tagesmütter fallen nicht unter die strengen EU-Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen.

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin reagiert damit auf Medienberichte, wonach Berliner Tagesmütter unverhältnismäßig aufwändige Auflagen von 1. Januar 2012 an fürchten.

Die Kommission wird darüberhinaus Kontakt mit den zuständigen Berliner Behörden aufnehmen, um sich mit ihnen über eine verhältnismäßige Anwendung der EU-Lebensmittelregeln zu beraten.

Wer nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet oder serviert, ist von den Regeln der Hygiene-Verordnung ausgenommen, die seit 2006 für einheitliche Standards in Europa sorgt. Natürlich
müssen auch Kinder bei Tagesmüttern einwandfrei verpflegt werden. Dies kann jedoch gut auf nationaler oder Länderebene geregelt werden, ohne europäische Vorgaben.

Tagesmütter fallen nicht unter die Definition von "Lebensmittelunternehmen". Sich bei den Hygienekontrollen bei
Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu beziehen, ist nach Auffassung der Kommission daher eine zu enge Auslegung des EU-Rechts.

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