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EU-Mythen
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EU-Mythen, Vorurteile über die Europäische Union

Die Presseabteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin hat im Laufe der Jahre eine beachtliche Sammlung von Falschmeldungen und Vorurteilen über die Arbeit der Europäischen Union zusammengetragen. Diese sogenannten EU-Mythen sind in aller Regel abenteuerliche Geschichten die auf Hörensagen, Gerüchten oder Halbwahrheiten basieren. Viele davon haben ihren Weg immer wieder in die Medien gefunden und wurden zum Teil so oft wiederholt, dass sie mitunter zu hartnäckigen "Wahrheiten" in der öffentlichen Meinung wurden. Die hier dargestellten Themen zeigen nur eine beispielhafte Auswahl der oft aberwitzigen und amüsanten EU-Mythen. Der ernste Hintergrund ist aber die Frage nach einem journalistischen Ethos, der den Bürgern in Europa eine wahrhafte und auf Tatsachen begründete Berichterstattung über die Politiken der Institutionen der Europäischen Union vorenthält.

EU will "Kontrolle am Karpfenteich", behaupten Pressestimmen

Die Europäische Kommission will natürlich keinen Kontrolleur am Karpfenteich. Für Sportangler an Binnenseen, Flüssen oder am Meeresufer würde sich überhaupt nichts ändern, wenn die Vorschläge der Kommission für eine bessere Fischereikontrolle angenommen würden. Betroffen sein könnten - wenn überhaupt - nur Sportfischer auf hoher See. Und auch dann lediglich bei besonders bedrohten Fischarten. Derzeit sind dies nur Kabeljau und Blauflossen-Thunfisch. Voraussetzung etwa für eine Anrechnung der von Sportfischern gefangenen Fische auf nationale Fischquoten wäre aber auch dann in jedem Fall, dass unabhängige Wissenschaftler einen bedeutenden Einfluss der Fänge der Sportfischer auf die Bestände sehen. Strafpunkte für Hobbyangler würde es überhaupt nicht geben. Wie (im Falle eines Falles) die Regeln umgesetzt würden, wäre eine nationale Angelegenheit. Deutschland könnte also entscheiden, ein (freiwilliges oder verpflichtendes) Fischfangregister für Hobbyfischer einzurichten - oder auch dies nicht zu tun.

Die ursprüngliche Pressemitteilung vom November vergangenen Jahres zu den Vorschlägen und mit weiterführenden Links finden Sie hier

Europa macht alles gleich - Das Ende einer Legende

Es ist vorbei: Seit 1. Juli 2009 ist die Gurkenkrümmungsnorm Geschichte. Der Spott über die EU, der sich lange an dem vorgeschriebenen Krümmungsgrad entzündet hatte, geht ins Leere. Die Aufhebung der gesetzlichen Vermarktungsnormen für 26 Obst- und Gemüsesorten ist in Kraft getreten. Seitdem haben knubbelige Karotten und krumme Gurken in den Regalen der Supermärkte wieder eine Chance. Nach der 20 Jahre alte Gurkenkrümmungs-Norm (1677/88) mussten Gurken „gut geformt und praktisch gerade sein“. Der maximale Krümmungsgrad betrug zehn Millimeter auf zehn Zentimeter Gurkenlänge. Ähnliche Vorschriften galten für Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree. Was nicht der Norm entsprach, wurde von den Erzeugern aussortiert und in vielen Fällen einfach weggeworfen oder zu Viehfutter verarbeitet.

Die Gurkenkrümmungs-Norm galt lange als eines der besten Beispiele für die europäische Regulierungswut. Doch nicht die viel geschmähten „Brüsseler Bürokraten“ kamen auf die Idee, Gemüse zu normieren. Die Normen gehen zurück auf Wünsche der verarbeitenden Industrie, des Transportgewerbes, der Supermarktketten und der Agrarlobby. Einheitlich geformtes Gemüse ist leichter automatisiert zu verarbeiten. Und Gurken, die alle gleich lang und gleich gerade sind, seien halt leichter in genormten Kisten zu stapeln und zu transportieren, argumentierten die Spediteure. Auch für die Verbraucher sei es von Vorteil, wenn sie überall die gleiche Qualität vorfänden, brachten die Vertreter der Supermarktketten vor. Schließlich lieferte die Normung auch für die Erzeuger europaweit klare und eindeutige Vorgaben, wie Gemüse und Obst zu produzieren sei. Hielten sie sich daran, konnten sie ihre Produkte europaweit vermarkten.

Die regionalen Anbieter können mehr Sorten anbieten, kleinere, aber schmackhaftere Auberginen, andere Kirschsorten als die genormten und Aprikosen, die vielleicht nicht so prall aussehen, aber dafür schmackhafter sind. EU-Normen gelten allerdings weiter für die in Europa umsatzstärksten Obst- und Gemüsesorten, unter anderem für Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Tomaten und Paprika. Doch auch für diese Obst- und Gemüsearten können die Mitgliedstaaten zum ersten Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen, solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen Extra, I und II zu unterscheiden.

Kommission stellt klar: Keine Vorschriften über Brötchenverkauf

Das deutsche Bäckerhandwerk sorgt sich Medienberichten zufolge, dass die Europäische Kommission den Verkauf von Brötchen anders regeln möchte. Die Befürchtung ist, dass für Brötchen künftig kein Stückpreis mehr verlangt werden dürfe, sondern dass diese nach Gewicht ausgezeichnet und gewogen werden müssten. Dazu erklärt die Kommissionsvertretung in Deutschland: Das ist Unsinn. Auch künftig wird der Bäcker an der Ecke seine Brötchen für einen Stückpreis verkaufen können. Die Kommission hat nicht die Absicht, dies zu ändern.

Den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zu Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 30. Januar 2008 finden Sie hier.

Brüssel reißt immer mehr Macht an sich und ist ein unkontrollierbarer Moloch

Die Aufgabenverteilung in der Europäischen Union ist im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Ein Schlüsselbegriff ist das Grundprinzip der Subsidiarität. Das bedeutet: Jede Aufgabe, deren Lösung durch das Handeln auf nationaler oder sogar regionaler Ebene sinnvoller erscheint als auf EU-Ebene, wird auch auf dieser Stufe entschieden.

Grundsätzlich kann die Europäische Union nur dann tätig werden kann, wenn sie von allen Mitgliedstaaten dazu ermächtigt wurde. Das betrifft beispielsweise die Agrar-, Zoll- und Handelspolitik sowie das Wettbewerbsrecht und die Währungspolitik. In anderen Bereich sind Regierungen und Mitgliedstaaten gemeinsam zuständig, wie etwa beim Verbraucherschutz oder in der Umweltpolitik. Andere Politikfelder wie Wirtschaft, Inneres oder Außenpolitik fallen in die nationale Zuständigkeit.

Der Reformvertrag von Lissabon will einerseits die Europäische Union effizienter und handlungsfähiger machen, indem die Entscheidungsstrukturen einfacher werden. Andererseits bekommen die nationalen Parlamente zusätzliche Kontrollrechte. Nicht zuletzt können die Bürgerinnen und Bürger selbst über das europäische Volksbegehren in den Entscheidungsprozess eingreifen: Mit einer Million Unterschriften aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten kann die EU-Kommission aufgefordert werden, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

In Brüssel arbeitet ein aufgeblähter Beamtenapparat

Rund 30 000 Beamte arbeiten für der Europäische Union – hochqualifizierte Verwaltungsfachleute, die sorgfältig ausgewählt werden und für die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, den Europäischen Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und verschiedene Ausschüsse tätig sind. Am Frankfurter Flughafen sind mehr als doppelt so viele Menschen beschäftigt. EU-Beamte werden entsprechend bezahlt, denn von ihnen wird viel verlangt: perfekte Kenntnisse von mindestens zwei Amtssprachen, häufige Ortswechsel und Belastungen für die Familien durch lange Auslandsaufenthalte. Was häufig vergessen wird: Deutsche Beamte und Angestellte, die in Brüssel für die Deutsche Botschaft oder die Vertretungen der Länder arbeiten, verdienen vergleichsweise mehr als ihre EU-Kollegen in Brüssel. Die EU-Beamten zahlen wie alle anderen Unionsbürger auch Steuern: Ihre Einkommenssteuer fließt in den Unionshaushalt.

Deutschland ist der Zahlmeister der EU

Ein Vorurteil, das immer wieder zu hören ist und das wohl auch, weil der Blick auf die entsprechenden Statistiken es zu bestätigen scheint: Deutschlands Beitrag an die EU beträgt 22 Milliarden Euro jährlich. Zurück fließen davon mehr als 15 Milliarden an Hilfen für strukturschwache Regionen, für die Landwirtschaft sowie für zahlreiche Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme. So verbleiben als Nettobetrag sechs bis sieben Milliarden.

Doch was diese Zahlen nicht verraten: Fast zwei Drittel der deutschen Exporte gehen in EU-Länder. Keine andere europäische Volkswirtschaft profitiert in dem Maß von dem europäischen Binnenmarkt wie die deutsche. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der 2004 vollzogenen Osterweiterung der Union. Der Export in die neuen Mitgliedstaaten hat sich weitaus schneller entwickelt als die Ausfuhren in den Rest der Welt. Während 1994 deutsche Güter im Wert von 17 Milliarden Euro in die EU exportiert wurden, waren es bereits ein Jahr nach der Osterweiterung schon 68 Milliarden Euro. Die EU ist also eine gute Investition in die Zukunft.

Die Erweiterung führt zu Standortverlegung und Lohndumping

Nicht die Erweiterung, sondern der globale Wettbewerb hat zu Standortverlegungen und Auslagerungen geführt. Studien bestätigen außerdem, dass die Verlegung von Unternehmen von alten in neue Mitgliedstaaten als Folge der Osterweiterung ein begrenztes Phänomen geblieben ist. Die geografischen Ziele von Unternehmens-verlagerungen sind meist nicht die Staaten Mittel- und Osteuropas, sondern Länder in Asien. In Deutschland ist auch die Sorge vieler Bürger, die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Menschen aus Osteuropa in den alten Mitgliedstaaten werde das Lohnniveau senken, verbreitet. Die Erweiterung von 2004 hat jedoch dazu beigetragen, den Markt für Schwarzarbeit zu verringern. Die positive Folge: Legale Arbeitnehmer sind Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen weniger stark ausgesetzt und zahlen außerdem Steuern und Sozialabgaben. Deutschland hat zudem die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen Beitrittsländern beschränkt. Für Arbeitskräfte aus Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland gelten bis 2011 Zugangsbeschränkungen für den deutschen Arbeitsmarkt, für Bulgaren und Rumänen bis 2014.


Brüssel will das Salz im Brot verbieten

Deutsche Bäcker dürfen weiter ihren Brotteig wie gewohnt salzen. Die EU-Kommission hat nie beabsichtigt, Salz im Brot zu verbieten oder den Salzgehalt zu regulieren. Es geht lediglich um Angaben über Nährwerte. Sie sollen Verbraucher besser über die Zutaten von Lebensmitteln informieren. Danach gilt: Ein Hersteller, der seine Lebensmittel als gesund bewerben möchte, muss sich an bestimmte Grenzwerte für Zucker und Fette halten – das gilt auch für den Salzgehalt. Unabhängig davon, wie hoch der genaue Grenzwert für Salz sein wird, steht bereits heute fest: Es wird keine Warnhinweise für deutsches Brot geben.


Die EU ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, von der nur Konzerne profitieren

Keine Frage, wer als Unternehmer ein Geschäft hat, kann sich glücklich schätzen, wenn ihm ein Markt mit rund 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern offen steht. Der europäische Binnenmarkt kommt jedoch längst nicht nur Geschäftsleuten und Konzernen zugute, er nützt auch Europas Bürgern. Schließlich gilt noch immer: Geht es den Betrieben gut, dann läuft es auch für die gesamte Volkswirtschaft. Neue Jobs entstehen, die Steuereinnahmen steigen und damit ist auch Geld für soziale Maßnahmen oder aber den Umweltschutz vorhanden. Zu den Gewinnern des gemeinsamen Marktes zählen eindeutig auch die Verbraucher. So schützt die Roaming-Verordnung Handy-Nutzer vor teuren Auslandsgesprächen. Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Produkten wurde von sechs Monaten auf zwei Jahre ausgedehnt. Und Lebensmittel müssen penibel gekennzeichnet werden, was ihre Inhaltsstoffe angeht.

Die EU höhlt Deutsch als Amtsprache aus

Anders als in diversen Pressemeldungen berichtet, wurde Deutsch im Zuge der Erweiterung nicht als eine von drei EU-Amtssprachen (neben Englisch und Französisch) abgeschafft. Das bedeutet: Sämtliche Vorlagen, über die EU-Kommissare zu entscheiden haben, müssen auch weiterhin in drei Sprachen verfasst sein. Ansonsten gilt: Nach der jüngsten Erweiterung verfügt die EU über nunmehr 23 Amtssprachen. Alle für die Gesetzgebung und politischen Entscheidungen relevanten Dokumente müssen in diese 23 Sprachen übersetzt werden. Auch im Europäischen Parlament hat jeder Abgeordnete das Recht, seine Sprache zu sprechen. Zudem ist geregelt, dass sich jeder Unionsbürger schriftlich in einer der 23 Amtssprachen an jedes Organ und jede Einrichtung der EU wenden kann und eine Antwort in seiner Sprache erhalten muss.

Das "Irrenhaus" EU will Lärmkontrolle in Konzertsälen

Kontrolleure der EU, die mitten in eine Opernaufführung platzen und sie beenden, weil die Musik zu laut ist, Wagner nur noch in Zimmerlautstärke erlaubt – die Boulevard-Presse hatte wieder einmal ein Thema, um über das „Irrenhaus EU“ zu schimpfen. Fakt ist: Im Februar 2006 hat die EU einstimmig schärfere Lärmgrenzwerte beschlossen, die für sämtliche Bereiche des Arbeitslebens gelten, von Baustellen bis zu Fabriken. Bei der verfügten Lärmobergrenze handelt es sich jedoch nur um einen wöchentlichen Durchschnittswert handelt. Wird dieser überschritten, muss etwas gegen die Lautstärke getan werden. Bei Orchestern wäre zum Beispiel eine bessere Dämpfung von Proberäumen, der Einsatz von Stellwänden oder die Änderung der Sitzordnung denkbar (was teilweise ohnehin schon geschieht). Mit der Lärmschutzrichtlinie geht es der EU gewiss nicht darum, Opernaufführungen zu reglementieren. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Arbeitnehmern. Alles andere ist viel Lärm um Nichts.

Die Erweiterung hat die Europäische Union handlungsunfähig gemacht

Der Entscheidungsprozess innerhalb der Europäischen Union ist durch die jüngsten Erweiterungen nicht beeinträchtigt worden, die EU-Institutionen funktionieren: Die Abgeordneten aus den neuen Mitgliedstaaten spielen eine aktive Rolle innerhalb des Europäischen Parlaments, die EU-Kommission arbeitet effizient mit 27 Kommissaren und auch der Rat der Europäischen Union trifft seine Entscheidungen wie zuvor. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Erweiterung und Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses nicht im Widerspruch zueinander stehen müssen: Fünf EU-Erweiterungen fanden seit 1973 statt, insgesamt 19 Länder traten seither der Union bei. Gleichzeitig wurde der Binnenmarkt entwickelt, der Schengen-Raum für Reisen ohne Grenzkontrollen geschaffen, der Euro eingeführt. Die Erweiterung hat auch zu mehr Stabilität in vielen neuen Beitrittsländern geführt und damit einen wichtigen Beitrag für Frieden und Wohlstand in der EU geleistet. Daraus erwächst ebenfalls eine gestärkte Rolle der EU als Global Player in der Weltpoli

 

 

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Letzte Aktualisierung: 30/10/2010  |Seitenanfang