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UNESCO Konvention zur kulturellen Vielfalt

Die Europäische Gemeinschaft hat das Übereinkommen der UNESCO zur kulturellen Vielfalt mit 12 Staaten ratifiziert
Am 18. Dezember 2006 hat die Gemeinschaft gemeinsam mit Finnland, Österreich, Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Slowenien, Estland, Slowakei, Luxemburg, Litauen und Malta das Übereinkommen ratifiziert. Auch Bulgarien ist der Ratifizierung beigetreten.
Diese gemeinsame Ratifizierung erfüllt das Ziel, unter den ersten 30 Ratifizierungen zu sein, und wird somit das Übereinkommen am 18. März in Kraft treten lassen.

Am 19. Dezember 2006 haben Feierlichkeiten in Brüssel stattgefunden, um diese gemeinsame Ratifizierung im Beisein vom Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, Kommissar Jan Figel', dem Generaldirektor der UNESCO, Koїchiro Matsuura, Kulturministern der Mitgliedsstaaten sowie Persönlichkeiten der Kulturszene zu feiern.

Die Europäische Gemeinschaft ist bereit, das Übereinkommen der UNESCO zur kulturellen Vielfalt zu ratifizieren
Weniger als sieben Monate nach der Verabschiedung des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch die UNESCO-Generalkonferenz und auf Grundlage eines Vorschlages der Kommission hat der Rat am 18. Mai 2006 eine Entscheidung zur Ratifizierung der Konvention durch die Europäische Gemeinschaft angenommen. Diese Entscheidung autorisiert die Gemeinschaft, das Übereinkommen schon jetzt zu ratifizieren. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten beabsichtigen, das Abkommen gemeinsam zu ratifizieren, wobei die gemeinsame Einreichung der Ratifizierungsurkunden der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten bei der UNESCO so bald wie möglich erfolgen wird, und zwar wenn die Mitgliedstaaten ihre nationalen Verfahren abgeschlossen haben. Das Ziel ist, daß diese Ratifizierungen zu den 30 Ersten zählen, die das Inkrafttreten des Übereinkommens erlauben.

Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
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Entschließung eines Vorschlags zur EG-Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt
Zwei Monate nach der Verabschiedung des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch die UNESCO-Generalkonferenz hat die Kommission einen Vorschlag zu einer Ratsentschließung zur Ratifizierung der Konvention durch die Europäische Gemeinschaft beschlossen. Der Zweck des vorliegenden Vorschlags, der dem Ansatz folgt, der in den Verhandlungen in Paris genommen worden ist, ist es, die Zustimmung der UNESCO-Konvention durch die Europäischen Gemeinschaft zu erlauben. Der Text ist seit dem Tag seiner Verabschiedung zur Ratifizierung bereit (die Konvention benötigt 30 Ratifizierungen, um in Kraft zu treten).

UNESCO verabschiedet Konvention zur kulturellen Vielfalt
Am 20. Oktober 2005 verabschiedete die 33. UNESCO-Generalkonferenz die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Unter dem Gesichtspunkt der internationalen Beziehungen gab es dabei eine historische Premiere: Die Europäische Kommission und die EU-Ratspräsidentschaft verhandelten – Erstere im Namen der Gemeinschaft, Letztere im Namen der Mitgliedstaaten – gemeinsam diese Konvention. Die internationale Gemeinschaft hat mit diesem Text erstmals einen Konsens über eine Reihe von Leitlinien und Konzepten zur kulturellen Vielfalt erzielt und die Basis für eine neue globale Säule der Governance im Kulturbereich geschaffen.

Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt
Nach Annahme der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt und des Aktionsplans zu ihrer Umsetzung im November 2001 und vor allem in Anbetracht der Zielsetzung, insbesondere die Überlegungen zur Zweckmäßigkeit eines internationalen Rechtsinstruments zur kulturellen Vielfalt zu vertiefen, hat die UNESCO-Generalkonferenz vom Oktober 2003 den Generaldirektor der UNESCO einstimmig aufgefordert, auf der nächsten Sitzung der Generalkonferenz im Oktober 2005 einen Vorentwurf einer Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen vorzulegen.

Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt und den zugehörigen Aktionsplan, die im November 2001 von der UNESCO einstimmig verabschiedet wurden, begrüßt. Die in diesen Texten (die von der Mehrheit der internationalen Gemeinschaft angenommen wurden) festgeschriebenen Werte und Grundsätze trafen bei den EU-Mitgliedstaaten auf breite Zustimmung.

Der erste Punkt des Aktionsplans sieht unter anderem vor, insbesondere die Überlegungen zur Zweckmäßigkeit eines internationalen Rechtsinstruments zur kulturellen Vielfalt zu vertiefen.