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Für die Bewerbung wenden sich die Stätten an die zuständige Behörde ihres Landes, da diese für die Vorauswahl zuständig sind und die in die Vorauswahl aufgenommenen Stätten der Kommission mitteilen.
2013 - Länder, die bisher nicht an der zwischenstaatlichen Initiative „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ teilgenommen haben, nun aber daran teilnehmen möchten (Dänemark, Estland, die Niederlande, Österreich), können ausnahmsweise bis zu vier Stätten vorauswählen, die dann potenziell alle ausgewählt werden können.
2014 – Alle anderen EU-Länder, die schon bisher an der zwischenstaatlichen Initiative teilgenommen haben und wieder an der Initiative "Europäisches Kulturerbe-Siegel" teilnehmen möchten, können ausnahmsweise bis zu vier Stätten in die Vorauswahl aufnehmen, die dann potentiell alle ausgewählt werden können. Darunter dürfen auch bereits mit dem Siegel dieser Initiative ausgezeichnete Stätten sein.
2015 – Das Auswahlverfahren wird durchgeführt und die Siegel werden alle zwei Jahre vergeben..
Die Bewertung der Bewerberstätten erfolgt auf der Grundlage ihrer Projekte und Arbeitsprogramme
Bewerberstätten, die sich für das Europäische Kulturerbe-Siegel bewerben möchten, müssen das von der Europäischen Kommission vorbereitete Bewerbungsformular
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Sowohl die Vorauswahl auf nationaler als auch die Endauswahl auf EU-Ebene wird unter Berücksichtigung der für die Verleihung des Siegels festgelegten Kriterien und der von den Bewerberstätten ausgefüllten Bewerbungsformulare getroffen. Die Bewertung der ausgezeichneten Stätte wird auch auf Grundlage des im Bewerbungsformular beschriebenen Projekts und Arbeitsplans vorgenommen.
Richtlinien für Mitgliedsstaaten
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Die Jury empfiehlt, dass die von den Bewerbern ausgefüllten Bewerbungsformulare nicht mehr als 30 Seiten umfassen (Schriftart und -größe: Times New Roman 12), einschließlich Bildern und Darstellungen.
Die Kommission erwartet, die Bewerbungsformulare von den Mitgliedsstaaten in der/den Sprache(n) zu erhalten, in der sie für die Vorauswahl auf nationaler Ebene eingereicht wurden, sofern sie zu den 23 offiziellen EU-Amtssprachen zähl(en). In Hinblick auf einen effizienteren Auswahlprozess und der Tatsache, dass die Besprechungen zwischen den Jury-Mitgliedern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Englisch stattfinden, ist es für die Kommission zusätzlich erforderlich, eine englische Version der Bewerbungsformulare zu erhalten.
Bewerbungsformulare
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Alles Wissenswerte zu dem Auswahlprozess, einschließlich der Auswahlkriterien, wird detailliert in den Richtlinien für Bewerberstätte erklärt. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Richtlinien vor der Bewerbung für das Europäische Kulturerbe-Siegel durchzuarbeiten.
Diese Richtlinien beinhalten auch eine Liste mit den zuständigen nationalen Kontaktstellen
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Application form
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(All the linguistic versions at the bottom of the page)
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