Europäische Kommission - Kultur

GD Bildung und Kultur
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Pilotprojekt zur Mobilitätsförderung für Künstler


1. Allgemeiner Hintergrund

Die grenzüberschreitende Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden ist von maßgeblicher Bedeutung, damit der gemeinsame „europäische Kulturraum“ Wirklichkeit werden und kulturelle Vielfalt und ein interkultureller Dialog entstehen können. 

Künstler und Kulturschaffende müssen in andere Länder reisen, um die Bandbreite ihrer Aktivitäten zu erweitern und Erfahrungen mit einem neuen Publikum zu sammeln, neue und anregende Inspirationsquellen zu erschließen, um sich in ihrem künstlerischen Schaffen und Wirken weiterzuentwickeln, und Erfahrungen austauschen und voneinander lernen, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Die grenzüberschreitende Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden ist seit 2000 einer der Schwerpunkte des Programms „Kultur“. In der Neuauflage des Programms für den Zeitraum 2007-2013 zählt die Mobilität zu den drei spezifischen Zielen; ihr wurde mehr Gewicht verliehen, um den gemeinsamen Kulturraum der Europäer weiter auszubauen und eine aktive Unionsbürgerschaft zu fördern.

Im November 2007 wurde die Europäische Kulturagenda von den Kulturministern als erster umfassender politischer Bezugsrahmen für den Kulturbereich auf europäischer Ebene angenommen. Der Abbau von Mobilitätshindernissen für Künstler und Kulturschaffende wurde im EU-Arbeitsplan für Kultur 2008-2010 als einer von fünf vorrangigen Aktionsbereiche aufgenommen, über den die Europäische Kulturagenda umgesetzt wird. 

Im Rahmen der vor kurzem eingeführten offenen Methode der Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten wurde im März 2008 eine Expertengruppe zur Verbesserung der Bedingungen für die Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden eingesetzt.

Mobilität ist aber auch ein Querschnittsthema der drei Plattformen der Zivilgesellschaft (Zugang zur Kultur, Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft und Interkultureller Dialog), die von der Europäischen Kommission zur Förderung eines strukturierten Dialogs mit dem Kultursektor eingerichtet wurden.

Als flankierende Maßnahme hat die Europäische Kommission eine aus Mitteln des Programms „Kultur“ geförderte Studie aufgelegt, um einen Überblick und eine Typologie der Mobilitätsregelungen vorzulegen, die es in Europa bereits gibt, um Lücken aufzuzeigen und Empfehlungen für mögliche Maßnahmen auf EU-Ebene vorzuschlagen. 

Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde das ERICarts-Institut für die Durchführung dieser Studie ausgewählt. Der Bericht mit dem Titel „Mobilitätsförderung in Europa (‚Mobility Matters’)“ wurde im November 2008 veröffentlicht. 

2. Das Pilotprojekt zur Mobilitätsförderung für Künstler

Ende 2007 beschloss das Europäische Parlament eine zusätzliche Haushaltslinie (1,5 Mio. EUR) zum Haushalt 2008, um über ein neues Pilotprojekt ein Umfeld zu schaffen, das der Mobilität von Künstlern förderlich ist. Dieses Pilotprojekt soll der Arbeit der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der neuen offenen Methode der Koordinierung zugute kommen und dazu dienen, neue Ideen zu erproben, um zur Vorbereitung des Programms „Kultur“ für den nächsten Programmplanungszeitraum nach 2013 beizutragen. In diesem Zusammenhang wurden 2008 zwei Initiativen gestartet:

2.1 Durchführbarkeitsstudie für ein europaweites System zur Information über die verschiedenen rechtlichen, regulativen, verfahrensrechtlichen und finanziellen Aspekte der Mobilität im Kultursektor

2.2 Vernetzung bestehender Strukturen zur Förderung der Mobilität in verschiedenen kulturellen Sektoren


3. Fortführung des Pilotprojekts zur Mobilitätsförderung für Künstler im Jahr 2009

Ende 2008 hat das Europäische Parlament eine neue Haushaltslinie zum Haushalt 2009 (1,5 Mio. EUR) zur Fortführung des 2008 durchgeführten Pilotprojekts zur Mobilitätsförderung für Künstler beschlossen. Diese neuen Haushaltsmittel sollen die Möglichkeit bieten, Beiträge zu den Betriebskosten von Mobilitätsfonds, -programmen oder -regelungen auf Basis eines Abgleichs zu leisten, und zwar dergestalt, dass aufgrund der Unterstützung der Europäischen Union neue finanzielle Mittel freigegeben oder bereitgestellt werden können, die ausschließlich zur Herbeiführung von Mobilität im konkreten Sinne bzw. 

zur Erschließung des Zugangs zu einer neuen Zielgruppe oder zu einem neuen geografischen Gebiet verwendet werden dürfen oder aber dann, wenn ausdrücklich ein entsprechender Bedarf besteht oder eine ähnliche Verbesserung/Entwicklung (Wertschöpfung) eintritt, oder auch für die Entwicklung neuer Programme, Formate oder strukturierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Mobilität.

Hierzu veröffentlichte die Europäische Kommission im März 2009 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie „Mobility Matters: Programme und Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität von Künstlern und anderen Kulturberufen“.

102 Bewerbungen gingen bei der Kommission ein, die von einem Evaluationsausschuss bewertet wurden. Neun Projekte wurden zur Kofinanzierung ausgewählt.