Navigationsleiste
Interessierte Städte im Gastgeberland haben etwa zehn Monate Zeit, eine erste Bewerbung einzureichen.
Die Gastgeberländer organisieren gemeinsam mit der Europäischen Kommission einen Informationstag, um den Städten Gelegenheit zu geben, mehr über die Ziele der Initiative „Kulturhauptstadt Europas“, das Bewerbungsverfahren, das Auswahlverfahren und die Auswahlkriterien zu erfahren.
Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen umfasst Folgendes:
Im Anschluss an die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen durch das Gastgeberland ist für die Städte, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, Folgendes vorgesehen:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Es empfiehlt sich, das Bewerbungsformular und die Bewerbungsunterlagen in mindestens einer der 23 EU-Amtssprachen zu verfassen, in jedem Fall jedoch in englischer Sprache, damit alle Jurymitglieder die Bewerbung lesen können.
Für das Vorauswahlverfahren sollten das Bewerbungsformular und die Begleitunterlagen folgende Informationen beinhalten:
Die Beantwortung einiger Fragen im Formblatt ist für das Vorauswahlverfahren optional, für die Endauswahl jedoch obligatorisch.
Die am Ende der Vorauswahl ausgewählten Städte verwenden diese Unterlagen als Grundlage für die Zusammenstellung einer umfassenderen Bewerbung für das Endauswahlverfahren. Dennoch muss das Programm grundsätzlich und zu einem Großteil auf dem im Vorauswahlverfahren vorgestellten Vorschlag beruhen.
Summary of the 25 year anniversary conference
[2 MB] on the European Capitals of Culture
The brochure
the road to success from 1985 to 2010
[8 MB]

Amtliche Dokumente
Kulturhauptstadt Europas für die Jahre 2007 bis 2019