Navigationsleiste

Einreichen eines Vorschlags für die „Kulturhauptstadt Europas“

Die nationalen Behörden der Gastgeberländer veröffentlichen spätestens sechs Jahre vor ihrer turnusmäßigen Zuständigkeit als Gastgeber der Veranstaltung eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen.


Interessierte Städte im Gastgeberland haben etwa zehn Monate Zeit, eine erste Bewerbung einzureichen.

Die Gastgeberländer organisieren gemeinsam mit der Europäischen Kommission einen Informationstag, um den Städten Gelegenheit zu geben, mehr über die Ziele der Initiative „Kulturhauptstadt Europas“, das Bewerbungsverfahren, das Auswahlverfahren und die Auswahlkriterien zu erfahren.

Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen

Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen umfasst Folgendes:

  • die genaue Abgabefrist für die Einreichung von Vorschlägen (nicht später als zehn Monate nach Veröffentlichung der Aufforderung);
  • Angaben zu der für die Organisation des Wettbewerbs zuständigen Behörde (in der Regel das Ministerium für Kultur);
  • praktische Vorkehrungen in Bezug auf die Einreichung von Vorschlägen.

Einreichung von Bewerbungen

Im Anschluss an die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen durch das Gastgeberland ist für die Städte, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, Folgendes vorgesehen:

  • Sie müssen das Bewerbungsformular ausfüllen:  english (Version - November 2012)

    Bitte beziehen Sie sich auf die englische Version (siehe oben) - die andersprachigen Versionen sind nicht auf den neuesten Stand gebracht worden

- - - Deutsch- - - - - français- italian- - - - - - polish- - - -   -   

  • Sie können weitere Einzelheiten zur Ergänzung der Angaben auf dem Formblatt einreichen. Diese Unterlagen, deren Form freigestellt ist, sollten nur wesentliche Informationen enthalten, die in direktem Zusammenhang mit dem Programmvorschlag für das betreffende Jahr stehen, da der für die Bewertung der Vorschläge zuständigen Auswahljury nur eine begrenzte Zeit für die Beurteilung aller Bewerbungen zur Verfügung steht.

Es empfiehlt sich, das Bewerbungsformular und die Bewerbungsunterlagen in mindestens einer der 23 EU-Amtssprachen zu verfassen, in jedem Fall jedoch in englischer Sprache, damit alle Jurymitglieder die Bewerbung lesen können.

Für das Vorauswahlverfahren sollten das Bewerbungsformular und die Begleitunterlagen folgende Informationen beinhalten:

  • Einen Überblick über den Programmvorschlag für das betreffende Jahr;
  • Informationen zum organisatorischen Ablauf;
  • Angaben zum Budget für die Veranstaltung.

Die Beantwortung einiger Fragen im Formblatt ist für das Vorauswahlverfahren optional, für die Endauswahl jedoch obligatorisch.

Die am Ende der Vorauswahl ausgewählten Städte verwenden diese Unterlagen als Grundlage für die Zusammenstellung einer umfassenderen Bewerbung für das Endauswahlverfahren. Dennoch muss das Programm grundsätzlich und zu einem Großteil auf dem im Vorauswahlverfahren vorgestellten Vorschlag beruhen.

Weitere Infos

Marseille, European Capital of culture 2013

Košice, European Capital of culture 2013

 

Summary of the 25 year anniversary conference pdf - 2 MB [2 MB] on the European Capitals of Culture

 

The brochure

the road to success from 1985 to 2010 pdf - 8 MB [8 MB] English (en)

 

European Capitals of Culture: the road to success

 

Amtliche Dokumente

Kulturhauptstadt Europas für die Jahre 2007 bis 2019