Navigationsleiste
Dieser Programmleitfaden dient zur Unterstützung aller interessierter Parteien, die im Rahmen des Programms Kultur (2007-2013) Projekte entwickeln oder eine finanzielle Förderung für ihre ständigen Aktivitäten beantragen möchten. Er erläutert sowohl die Ziele als auch die Aktionsbereiche des Programms und damit die Arten von Aktivitäten, die gefördert werden können (oder nicht).
Er soll auch ausführliche Informationen darüber vermitteln, was für einen Förderantrag erforderlich ist und in welcher Höhe Zuschüsse angeboten werden
können. Der Leitfaden erläutert das Auswahlverfahren und allgemeine Regelungen für diejenigen Anträge auf EU-Zuschüsse, die am Ende dieses Verfahrens ausgewählt werden.
Um den Zugang für die Antragsteller zu erleichtern, können alle Formulare oder Dokumente, die für eine Beantragung der Finanzhilfe erforderlich sind, unter den in den entsprechenden Kapiteln dieses Leitfadens aufgeführten Internet-Adressen heruntergeladen werden.
|
Dieses Dokument umfasst die Kapitel des Programmleitfadens, die aktualisiert wurden. Alle nicht in diesem Dokument aufgeführten Kapitel des Programmleitfadens (Version Mai 2010), sind weiterhin gültig. |
![]() | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
|
Mehr Informationen: Executive agency
|
Amtsblatt der Europäischen Union C 151/08 am 03/07/2009 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
|